Norm
ABGB §1502Rechtssatz
Das auf Feststellung einer Tatsache, nämlich die Abgabe einer Verzichtserklärung betreffend die Einrede der Verjährung, gerichtete Klagebegehren kann nicht Gegenstand einer Feststellungklage sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0034786Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2011