RS OGH 1976/6/2 5AZR131/75

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Veröffentlicht am 02.06.1976
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Norm

ZPO §228 B3bb

Rechtssatz

Die auf Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft gerichtete Klage ist zulässig, wenn sich der Inhalt des Arbeitsvertrages ausreichend bestimmen läßt. Der Kläger braucht den weiteren Inhalt des Arbeitsverhältnisses nur dann in seinen Antrag aufzunehmen, wenn im Laufe des Rechtsstreits erkennbar geworden ist, daß später - bei positiver Beurteilung des Statusklage - über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104312

Dokumentnummer

JJR_19760602_AUSL000_005AZR00131_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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