Norm
ZPO §228 B3bbRechtssatz
Die auf Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft gerichtete Klage ist zulässig, wenn sich der Inhalt des Arbeitsvertrages ausreichend bestimmen läßt. Der Kläger braucht den weiteren Inhalt des Arbeitsverhältnisses nur dann in seinen Antrag aufzunehmen, wenn im Laufe des Rechtsstreits erkennbar geworden ist, daß später - bei positiver Beurteilung des Statusklage - über einzelne Arbeitsbedingungen gestritten werden wird.
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1976:RS0104312Dokumentnummer
JJR_19760602_AUSL000_005AZR00131_7500000_001