Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB4ZPO §228 A4
Rechtssatz: In einem Feststellungsbegehren müssen nicht alle Punkte des Rechtsverhältnisses, dessen Feststellung verlangt wird, so genau umschrieben sein, daß eine weitere Prüfung in einem allfälligen Leistungsprozeß nicht erfolgen muß. ZB können die Parteien ein erhebliches Interesse daran haben, den Gegenstand nicht näher zu beschreiben (hier: Verfahren, in dem es um die Beteiligung am Gewinn der Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1323 DZPO §228 B1bbZPO §393
Rechtssatz: Die Frage, ob man "volle Genugtuung" oder "Schadloshaltung" zu leisten hat, kann nicht in das Verfahren über die Höhe des Schadens verwiesen werden, weil der "gegliederte Schadensbegriff" des ABGB nicht bloß Elemente der Schadensberechnung, sondern Voraussetzungen für das Entstehen eines Anspruches auf Ersatz des entgangenen Gewinnes (und auf Tilgung der verursachten Beleidigung) überhaupt fes... mehr lesen...
Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 21. Juli 1975, S 23/75-1, wurde über das Vermögen der M Maßmoden Gesellschaft m. b. H. der Konkurs eröffnet; gleichzeitig wurde der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die E Industriegesellschaft m. b. H. war Gesellschafterin der Gemeinschuldnerin. Über ihr Vermögen eröffnete das Kreisgericht Wiener Neustadt mit Beschluß vom 7. Juli 1975, Sa 8/75, das Ausgleichsverfahren. Am 15. Dezember 1977 beschloß die Generalversammlung der Ausgleichsschu... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1
Rechtssatz: Die Frage der Aufrechenbarkeit in einem Feststellungsprozeß klären zu lassen, vermag ein Feststellungsinteresse und die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nicht zu begründen. Entscheidungstexte 3 Ob 667/77 Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 667/77 Veröff: SZ 51/124 1 Ob 842/82 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: EO §37 AcEO §37 PZPO §228 C3
Rechtssatz: Die bloss gegen einen Hypothekargläubiger erhobene Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes des Klägers führt im Gegensatz zu der gegen den betreibenden Gläubiger gerichteten Widerspruchsklage nicht zur Einstellung der Exekution hinsichtlich der zu Unrecht als Zubehör behandelten Gegenstände und ist daher kein geeignetes Mittel zur Beseitigung der vermeintlichen Rechtsgefährdung. ... mehr lesen...
Mit seiner am 10. Mai 1974 eingebrachten Klage begehrte der Kläger, die Beklagten schuldig zu erkennen, über die aus dem Vergleich in der Rechtssache 1 Cg 32/67 des Landesgerichtes Linz und den damit im sachlichen Zusammenhang stehenden anderweitigen Rechtssachen erlangten Vermögensvorteile Rechnung zu legen sowie ihm 50 000 S, bezüglich derer nach Rechnungslegung Ausdehnung vorbehalten werde, zu zahlen. Nach den Klagsbehauptungen sei über das Vermögen des Beklagten und seiner verstor... mehr lesen...
Der - nach rechtskräftiger Abweisung des Klagebegehrens gegen seinen Bruder Paul nur noch allein - Beklagte verschuldete am 13. September 1974 mit einem Moped, das er wegen seines Alters noch nicht lenken durfte, einen Verkehrsunfall. Sein Bruder Paul hatte das Moped vom Eigentümer ausgeborgt und die Schwarzfahrt des Beklagten dadurch ermöglicht, daß er das Moped, dessen Absperrvorrichtung defekt war, unversperrt und unbeaufsichtigt vor einem Gasthaus stehen ließ. Der klagende Haftpfl... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: Die Feststellungsklage bedarf eines konkreten, aktuellen Anlasses, der zur Hintanhaltung einer nicht bloß vermeintlichen, sondern tatsächlichen und ernstlichen Gefährdung der Rechtslage des Klägers eine ehebaldige gerichtliche Entscheidung notwendig macht. Entscheidungstexte 4 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 4 Ob 21/78 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ArbVG §106ZPO §228 B3bbZPO §228 C3
Rechtssatz: Kein alsbaldiges Interesse an der Feststellung der mangelnden Berechtigung einer zweiten Entlassungserklärung für den Fall der rechtskräftigen Unwirksamerklärung der ersten Entlassungserklärung durch das Einigungsamt. Entscheidungstexte 4 Ob 21/78 Entscheidungstext OGH 27.06.1978 4 Ob 21/78 Veröff: Arb 9707 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B4ZPO §228 B8
Rechtssatz: Der wahre Wille des Erblassers ist eine nicht feststellungsfähige Tatsache. Entscheidungstexte 4 Ob 521/78 Entscheidungstext OGH 13.06.1978 4 Ob 521/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0039144 Dokumentnummer JJR_19780613_OGH0002_0040OB005... mehr lesen...
Norm: ABGB §918 IVaZPO §228 B7ZPO §228 G
Rechtssatz: Mit der rechtskräftigen Entscheidung wird das festgestellte Recht oder Rechtsverhältnis für alle zukünftigen Leistungsklagen bindend. Die Frage der Rechtmäßigkeit einer Rücktrittserklärung und ihrer Wirksamkeit kann daher in keinem künftigen Leistungsstreit mehr aufgeworfen werden. Entscheidungstexte 6 Ob 580/78 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §608ZPO §228 B4ZPO §228 C3
Rechtssatz: Bei einer Substitution auf den Überrest kann dem Nacherben vor dem Tod des befreiten Vorerben kein rechtliches Interesse an der Feststellung seiner Anwartschaft zugebilligt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 521/78 Entscheidungstext OGH 17.03.1978 5 Ob 521/78 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §948ABGB §1487ABGB §1498ZPO §228 B3eeZPO §228 B4
Rechtssatz: Die Verjährung des Rechtes zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks wird auch dann nicht durch eine außergerichtliche Widerrufserklärung unterbrochen, wenn die Schenkung noch nicht vollzogen ist; der Widerrufende muß in diesem Fall innerhalb der Verjährungsfrist eine Feststellungsklage erheben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Kläger stellte das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, im Sinne des Punktes III d Z. 4 des Übergabsvertrages vom 28. April 1968 an ihn die Grundstücke 302/3 Acker im Ausmaß von 44 a 89 m2 und 500/1 bis zu jener Grenze, die sich durch die Verpachtung des südlichen Teiles dieses Grundstuckes an den K Golfclub ergibt, sowie jenes Teilstückes des Seeufergrundstückes, das sich zwischen Golfpumpenhaus und der Waschküche des Strandhotels L einerseits und zwischen dem W-See und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt in L***** einen Kindergarten, den die Klägerin besuchte. Am 6. 9. 1973 verletzte sich die Klägerin bei einem Sturz in eine Tür, die teilweise aus Glas bestand. Die Klägerin behauptet, die beklagte Partei treffe ein Verschulden an diesem Unfall, weil die Tür nicht mit bruchsicherem Glas ausgestattet gewesen sei. Die Klägerin begehrte ein Schmerzensgeld von S 40.000,--, Ersatz von Krankenhauskosten in der Höhe von S 84,60 und des Verdi... mehr lesen...
Die klagende Partei ist eine Kommanditgesellschaft mit zwei Gesellschaftern, und zwar der Komplementärin Brigitta E und dem Beklagten als Kommanditisten. Brigitta E und der Beklagte leben in aufrechter Ehe, jedoch ist ein Scheidungsprozeß anhängig. Brigitta E hat beim Landes- als Handelsgericht Linz gegen den Beklagten die Übernahme des klägerischen Unternehmens gemäß § 142 HGB klageweise geltend gemacht. Zur Geschäftsführung der klagenden Partei sind laut Zusatzgesellschaftsvertrag... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AcHGB §115ZPO §1 Ae3ZPO §228 B3dd
Rechtssatz: Klagerecht der Gesellschaft auf Feststellung der Berechtigung von Widersprüchen. Entscheidungstexte 4 Ob 503/78 Entscheidungstext OGH 21.02.1978 4 Ob 503/78 Veröff: GesRZ 1978,124 = SZ 51/21 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0035246 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 B3ccZPO §228 C1
Rechtssatz: Nur wenn wirklich feststeht, dass ein bereits anhängiger Leistungsstreit alles bringen kann, was mit dem Feststellungsbegehren erreicht werden könnte, oder wenn zumindest über das Leistungsbegehren hinausgehende Forderungen nach menschlichem Ermessen auszuschließen sind, ist im Hinblick auf ein anhängiges Leistungsverfahren das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung der Deckung... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B4
Rechtssatz: Der Abwehr der Berühmung der Beklagten, die Grundstücke gehörten entgegen dem Grundbuchsstand den Klägern, kann auch ein umformuliertes Begehren auf Feststellung, etwa im Sinn, diese Grundstücke seien Gegenstand bestimmter Rechtsgeschäfte gewesen, dienen. Entscheidungstexte 6 Ob 727/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 6 Ob 727/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 DZPO §391 CZPO §393
Rechtssatz: Die Fällung eines Zwischenurteiles über Teilansprüche ist unter der Voraussetzung zulässig, dass sämtliche anspruchsbegründenden und anspruchsvernichtenden Umstände bezüglich dieser Teile geprüft worden sind. Entscheidungstexte 7 Ob 686/77 Entscheidungstext OGH 10.11.1977 7 Ob 686/77 7 Ob 739/81 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 C3
Rechtssatz: Kein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, dass zwischen den Streitteilen kein Bestandverhältnis gegeben sei, wenn die Klägerin ihr endgültiges Prozessziel durch Anhängigmachung einer Räumungsklage klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat. Entscheidungstexte 5 Ob 672/77 Entscheidungstext OGH 25.10.1977 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 C4
Rechtssatz: Wer gegen den Verkäufer Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des eingeräumten Vorkaufsrechtes erheben will, muß diesen Anspruch mit Leistungsklage verfolgen, ebenso mögliche Ansprüche auf Herausgabe der Liegenschaft gegen den Dritterwerber. Ein rechtliches Interesse daran, zunächst mit der Feststellungsklage zu klären, ob den aus dem eingeräumten Vorkaufsrecht obliegenden Verpflichtungen voll entsproc... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Das Rechtsschutzinteresse an der Klärung einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitfrage besteht fort, wenn der akute betriebsbezogene Anlaß zwar im Laufe des Beschlußverfahrens zunächst durch Zeitablauf entfallen ist, der antragstellende Betriebsrat sich aber vorbehält, bei Wiederholung der typischen und jederzeit aktualisierbaren Situation erneut entsprechend zu verfahren. Schlagworte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30. 6. 1971 geriet der von Anton G***** der nicht im Besitze einer Lenkerberechtigung war, gelenkte VW-Bus auf der Bundesstraße 1 am westlichen Ortsende von Kirchbichl-Bruckhäusl in einer leichten Rechtskurve ins Schleudern und stieß gegen eine Gartensäule. Dabei wurde Anton S***** als Insasse des VW-Busses schwer verletzt. Anton G***** wurde wegen dieses Unfalles rechtskräftig verurteilt (Protokolls- und Urteilsvermerk). Der Erstbeklagte Hermann H***** ist H... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage eines Arbeitnehmers, dass eine gegen ihn verhängte Ordnungsstrafe rechtsunwirksam sei. Entscheidungstexte 4 Ob 97/77 Entscheidungstext OGH 06.09.1977 4 Ob 97/77 Veröff: DRdA 1978,139 (zustimmend Hagen) = Arb 9623 4 Ob 123/79 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3ZPO §228 F
Rechtssatz: Um das im § 228 ZPO geforderte rechtliche Interesse bejahen zu können, muß die begehrte Feststellung das zur Beseitigung dieser Gefährdung geeignete Mittel bilden. Entscheidungstexte 1 Ob 633/77 Entscheidungstext OGH 31.08.1977 1 Ob 633/77 3 Ob 538/79 Entscheidungstext OGH 13.06.1979 3 Ob 538/79 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3ZPO §228 F
Rechtssatz: Für eine negative Feststellungsklage liegt das rechtliche Interesse darin, dass die beklagte Partei das Recht behauptet, wobei es gleichgültig ist, ob dieses Recht bei objektiver rechtlicher Beurteilung überhaupt bestehen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 633/77 Entscheidungstext OGH 31.08.1977 1 Ob 633/77 7... mehr lesen...
Norm: AKIB Art16ZPO §228 A1
Rechtssatz: Ein Feststellungsbegehren stellt gegenüber einem Leistungsbegehren dann ein Minus dar, wenn es zeitlich und umfänglich vom gestellten Leistungsanspruch mitumfasst ist. Entscheidungstexte 7 Ob 37/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 37/77 7 Ob 40/79 Entscheidungstext OGH 04.10.1979 7 Ob 40/79 ... mehr lesen...
Der Ehegatte der Klägerin erlag am 17. April 1973 den Verletzungen, die er als Fahrgast eines PKWs am 6. April 1973 erlitten hatte. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer dieses Fahrzeuges, dessen ebenfalls tödlich verunglückter Lenker Gottfried M den Unfall verschuldete. Die Klägerin ist zufolge eines Erbübereinkommens Universalrechtsnachfolgerin ihres Ehemannes Georg S. Die Klägerin begehrte mit der am 17. April 1974 eingebrachten Klage 55 531.57 S samt 4% Zinsen ab Klagst... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaVersVG §156 Abs3ZPO §226 IIB7ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Der Geschädigte kann den Haftpflichtversicherer nicht auf Erbringung bestimmter Leistungen "nach Zulangen der Versicherungssumme" klagen sondern nur ein ziffernmäßig bestimmtes Leistungsbegehren erheben oder ein Begehren auf Feststellung, daß dem Kläger dem Beklagten gegenüber ein bestimmter Anspruch zustehe, vorbehaltlich einer Herabsetzung nach § 156 Abs 3 VersVG. Sollte dan... mehr lesen...