RS OGH 1976/10/14 7Ob56/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.10.1976
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Norm

VersVG §12 Abs3
ZPO §228 C1

Rechtssatz

Reagiert der Versicherer auf eine Schadensanzeige auf eine Art, aus der eine Ablehnung des Versicherungsschutzes entnommen werden kann, besteht ein rechtliches Interesse des Versicherungnehmers an der alsbaldigen Feststellung des aufrechten Bestandes des Versicherungsschutzes, insbesonders dann, wenn die Formulierung eines an ihn gerichteten Schreibens die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Leistungsfreiheit nach § 12 Abs 3 VersVG durch den Versicherer offen läßt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 56/76
    Entscheidungstext OGH 14.10.1976 7 Ob 56/76
    Veröff: VersR 1977,753

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039136

Dokumentnummer

JJR_19761014_OGH0002_0070OB00056_7600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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