Norm: ASVG §332 FZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Kein rechtliches Interesse des Geschädigten an der alsbaldigen Feststellung der Schadenersatzpflicht des Schädigers hinsichtlich jenes Teiles des Schadenersatzanspruches, der bereits dem Grunde nach auf den Legalzessionar übergegangen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 84/74 Entscheidungstext OGH 28.05.1974 8 Ob 84/74 Veröff: SZ 47/68 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3eeZPO §228 H4
Rechtssatz: Unter einem "Rechtsverhältnis" ist eine bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte, rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von einer Person zu einem Gegenstand, aber auch einzelne Rechtsfolgen einer solchen rechtlichen Beziehung zu verstehen. Entscheidungstexte 4 Ob 534/74 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §700ZPO §228 B3eeZPO §228 B4
Rechtssatz: Zulässiges Feststellungsbegehren, daß die im Testament enthaltene Bindung, der erblasserische Witwer als Vermächtnisnehmer gehe im Falle seiner Verehelichung sämtlicher Rechte verlustig, als nicht beigesetzt anzusehen sei. Entscheidungstexte 4 Ob 534/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 534/74 EvBl 1974/274 S 601 = JBl ... mehr lesen...
Die Gattin des Klägers, Maria E, ist am 20. Juni 1969 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. In ihrem Testament vom 22. Mai 1969 setzte sie ihren Neffen Franz F den Beklagten, zum Alleinerben ein. Ihren Gatten, den Kläger, bedachte sie unter anderem mit dem Vermächtnis der freien Station auf der hinterlassenen Liegenschaft sowie mit einer monatlichen Versorgungsrente von 4000 S für die Zeit seines Witwerstandes. Der Nachlaß wurde dem bedingt erbserklärten Beklag... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8ZPO §228 H4
Rechtssatz: Ein wesentliches Tatbestandsmerkmal des Feststellungsanspruches ist das Vorliegen eines feststellungsfähigen Rechtes oder Rechtsverhältnisses. Das Fehlen dieses Tatbestandselementes führt zur Abweisung der Feststellungsklage. Entscheidungstexte 5 Ob 101/74 Entscheidungstext OGH 08.05.1974 5 Ob 101/74 4 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8
Rechtssatz: Eine Feststellungsklage des Inhalts, daß die Beklagte einen zunächst geltend gemachten Anspruch auf Zahlung von S ..... beim BG X im Rechtsstreit ..... als Zessionarin zu vertreten habe, ist unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 101/74 Entscheidungstext OGH 08.05.1974 5 Ob 101/74 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aABGB §876ZPO §228 A1ZPO §228 A2
Rechtssatz: Beim einseitigen empfangsbedürftigen Rechtsgeschäft ist der Empfänger der Willenserklärung Anfechtungsgegner. Die Anfechtung muß unverzüglich erklärt werden. Will der Anfechtungsgegner die Anfechtung nicht gelten lassen, muß der Anfechtende die Anfechtung durch Feststellungsklage, daß sein Recht aufrecht ist, gerichtlich geltend machen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Im S-Bach besteht vom Ursprung bis zur ehemaligen H-Mühle in der Gemeinde P samt Nebenrinnen, Werkskanälen und Ausständen dieser Strecke ein Fischereirecht, das im Fischereikataster des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung die Bezeichnung S-Bach I/1 führt und der klagenden Partei, einer unrichtig als Pfarre bezeichneten Pfarrpfrunde, zustand. Es handelte sich um ein Fischwasser, das der Gemeinde Wien zur gemeinsamen Bewirtschaftung mit dem Fischrevier T G I/1 gegen Entrich... mehr lesen...
Die Klägerin und der Erstbeklagte sind seit 1936 verheiratet. Im Jahre 1965 hatte der Erstbeklagte mit seiner Hausgehilfin, der Zweitbeklagten, Geschlechtsverkehr; aus dieser Verbindung stammt der am 30. Juni 1966 geborene Herbert G. Der Erstbeklagte hat die Vaterschaft zu diesem Kind am 22. September 1972 vor der Bezirkshauptmannschaft Hartberg anerkannt. Ein zwischen der Klägerin und dem Erstbeklagten zu 19 Cg 22/67 des Landesgerichtes für ZRS Graz anhängig gewesenes Ehescheidungsve... mehr lesen...
Norm: ABGB §540ABGB §542ABGB §543ZPO §228 B4ZPO §228 B8
Rechtssatz: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung, daß jemand wegen Ehebruches vom Erbrecht aus einer letztwilligen Verfügung ausgeschlossen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 516/74 Entscheidungstext OGH 26.03.1974 4 Ob 516/74 Veröff: SZ 47/36 6 Ob 676/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §1487ABGB §1497 IIIZPO §228 B4
Rechtssatz: Wenn die Frage der Berechtigung der Enterbung des Noterben zum Gegenstand eines Feststellungsprozesses des Erben gegen den Pflichtteilsberechtigten gemacht wurde, vermag dieser Rechtsstreit die Pflichtteilsklage nicht zu ersetzen, da der Noterbe nur mit dieser den Pflichtteil oder dessen Ergänzung zu fordern imstande ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Am 28. Dezember 1969 verschuldete der jugoslawische Staatsangehörige F Z als Lenker eines PKW in der Nähe von K, CSSR, einen Verkehrsunfall, bei welchem die mitfahrende Klägerin, eine jugoslawische Staatsbürgerin, schwer verletzt wurde Halter dieses PKW war der Zweitbeklagte, ein österreichischer Staatsbürger, der den Wagen dem Lenker überlassen hatte. Die Erstbeklagte war der Haftpflichtversicherer dieses Wagens. In der vorliegenden Rechtssache begehrte die Klägerin von den Beklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C4ZPO §228 B1bbZPO §228 H2
Rechtssatz: Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage gemäß § 228 ZPO gegen den Haftpflichtigen, auch wenn sich der Unfall im Ausland (hier CSSR) ereignete. Entscheidungstexte 8 Ob 20/74 Entscheidungstext OGH 12.02.1974 8 Ob 20/74 Veröff: ZVR 1974/243 S 332 = SZ 47/10 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ABGB 896ABGB §1302 BEKHG §8EKHG §11ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Feststellungsfähigkeit eines künftigen Anspruches auf Solidarregress. Entscheidungstexte 2 Ob 212/73 Entscheidungstext OGH 20.12.1973 2 Ob 212/73 Veröff: SZ 46/128 8 Ob 193/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 193/76 8 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C1ZPO §228 H4
Rechtssatz: Rechte oder Rechtsverhältnisse, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben, können zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden. Entscheidungstexte 2 Ob 212/73 Entscheidungstext OGH 20.12.1973 2 Ob 212/73 Veröff: SZ 46/128 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Der Kläger und die Erstbeklagte verschuldeten am 21. September 1969 einen Verkehrsunfall, bei dem Andreas P schwer verletzt wurde. Der Kläger und die Erstbeklagte wurden deswegen der Übertretung nach § 335 StG schuldig gesprochen. Nachdem der Haftpflichtversicherer des Klägers die Schmerzengeldansprüche des Andreas P mit 80.000 S abgefunden hatte, klagte Andreas P den nunmehrigen Kläger und dessen Haftpflichtversicherer auf Feststellung, daß sie ihm zur ungeteilten Hand für sämtlich... mehr lesen...
Der bei der Beklagten rechtsschutzversicherte Kläger wurde am 6. Mai 1972 in K von der Polizei beanstandet, daß er seinen PKW in alkoholisiertem Zustand in Betrieb genommen habe. Deshalb wurden gegen ihn ein Verwaltungsstrafverfahren und ein Führerscheinentziehungsverfahren eingeleitet. Der Kläger beauftragte Rechtsanwalt Dr. Gerhard F, ihn in beiden Verfahren vor der Bezirksverwaltungsbehörde zu vertreten. Die Beklagte lehnte den Versicherungsschutz mit dem Hinweis auf die Alkoholis... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B7
Rechtssatz: Das Recht oder Rechtsverhältnis, das mit dem Urteil über eine Feststellungsklage festgestellt werden soll, muß den rechtlichen Bereich der klagenden Partei berühren. Das (gültige) Bestehen eines Vertrages ist feststellungsfähig (Fasching, Kommentar III 60). Entscheidungstexte 5 Ob 255/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 5 Ob 255/73 ... mehr lesen...
Norm: ARB 1965 Art1ARB 1965 Art3ERB 1965 ArtA3 litaZPO §228 B3ccZPO §228 C4
Rechtssatz: Kein Fortfall des rechtlichen Interesses an der Feststellung der Deckungspflicht des Versicherers trotz möglicher Rechtskraft des die Alkoholbeeinträchtigung feststellenden Verwaltungsverfahrens, weil es auf die noch nicht erfolgte Kostendeckung zwischen Versicherten und seinem Rechtsanwalt ankommt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ARB 1965 Art1ARB 1965 Art3VersVG §11VersVG §12ZPO §226 IIA3ZPO §226 B13ZPO §228 B3cc
Rechtssatz: Ein Klagebegehren des Versicherungsnehmers, den Versicherer schuldig zu erkennen, ihm für den Versicherungsfall vom .... vollen Rechtsschutz zu gewähren, ist dem Sinne nach bloß auf Feststellung der Deckungspflicht gerichtet. Entscheidungstexte 7 Ob 219/73 Entscheidungstext OGH 19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 c1KOVG §55aZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Zur Frage des (fehlenden) rechtlichen Interesses des Legalzessionars an der Feststellung der Haftung der Schädiger für zukünftige, von ihm an die Witwe für den Fall der Wiederverheiratung (mit einem Schwerkriegsbeschädigten) zu erbringende Leistungen. Entscheidungstexte 8 Ob 258/73 Entscheidungstext OGH 18.12.1973 8 Ob 258/73 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 B3ee
Rechtssatz: Das aus dem Miteigentum resultierende Benützungsrecht stellt ein Dauerrechtsverhältnis dar. Es mit Klage feststellen zu lassen, ist dann zulässig, wenn durch das damit verbundene Leistungsbegehren der Feststellungsanspruch nicht voll ausgeschöpft wird. Entscheidungstexte 8 Ob 245/73 Entscheidungstext OGH 04.12.1973 8 Ob 245/73 Veröff... mehr lesen...
Norm: AHVB allgZPO §228 BIIIcc
Rechtssatz: Für die Klage des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer auf Feststellung von dessen Deckungspflicht aus einem Haftpflichtfall besteht ungeachtet des zwischenweiligen Abschlusses des Haftpflichtprozesses das rechtliche Interesse fort, wenn dort dem Versicherungsnehmer gegenüber auch eine Ersatzpflicht für weitere Schäden festgestellt wurde, so daß die Leistungsklage nicht voll ausreicht (SZ 42/181)... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §228 A1
Rechtssatz: Ein quantitativ zerlegbarer Anspruch, der teilweise erfüllt wurde, kann nur im nicht erfüllten Teil erfolgreich zum Gegenstand einer Klage und damit zum Gegenstand einer Feststellungsklage gemacht werden. Entscheidungstexte 6 Ob 188/73 Entscheidungstext OGH 04.10.1973 6 Ob 188/73 European Case... mehr lesen...
Die Streitteile schlossen am 27. Juli 1957 ein Übereinkommen. Darnach überließ die beklagte Partei als Eigentümerin der Liegenschaft EZ II KG S dem Kläger, der auf dem Grundstück Nr. 17/4 Alpe, einen Schischlepplift errichten wollte, die zur Errichtung einer Tal- und Bergstation, einer Brücke und der erforderlichen Stützen notwendigen Grundflächen. Sie räumte ihm das Recht ein, die Trasse des Liftes zu begehen und zu befahren und durch die Benützer des Liftes mit Skiern befahren zu la... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 F
Rechtssatz: Für das Vorliegen des rechtlichen Interesses im Sinne des § 228 ZPO ist nicht wesentlich, ob das vom Beklagten behauptete Recht tatsächlich besteht oder bei objektiver rechtlicher Beurteilung erkennbar ist, daß es einer Grundlage entbehrt. Wesentlich ist vielmehr, daß durch die Behauptung des Rechtes des Beklagten die Stellung des Klägers beeinträchtigt wird (Fasching ZP III 67 f). Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 F
Rechtssatz: Feststellungsklage des berechtigten, mitversicherten Lenkers, daß der Versicherer nicht berechtigt sei, ihn zur Schadensdeckung heranzuziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 71/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 71/73 Veröff: EvBl 1974/6 S 16 = Arb 9143 = SZ 46/89 = SozM IA/e,1057 European Case Law ... mehr lesen...
Der Kläger ist Kraftfahrer bei der Firma Franz F in Graz. Diese hat bei der beklagten Partei eine Kaskoversicherung und eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hinsichtlich eines LKW-Zuges abgeschlossen. Am 26. März 1971 kippte dieser LKW-Zug der vom Kläger gelenkt wurde, um, wodurch die Ladung des Anhangers und der Anhanger selbst beschädigt wurden; überdies wurden ein Absicherungsgitter und eine Blinkerbeleuchtung, die bei der Unfallstelle angebracht waren, schwer beschädigt. Di... mehr lesen...
Der Kläger stellte ursprünglich einen Schadenersatzanspruch auf Bezahlung von 98.000 S samt Anhang an kapitalisiertem Zinsenverlust da der Beklagte als Rechtsanwalt die Verbücherung des von ihm verfaßten Kaufvertrages betreffend 1298/10.000 Anteile der Liegenschaft EZ 751 KG W und das damit verbundene Wohnungseigentum an einer Wohnung im dort errichteten Haus mangels zeitgerechter Einholung der hiefür erforderlichen Zustimmung des Wohnhauswiederaufbaufonds nicht rechtzeitig durchgefüh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IABGB §1497 IIIZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Um die Verjährung eines Schadenersatzanspruches zu verhindern, der aus zum Teil fälligen und zum Teil erst fällig werdenden Ansprüchen besteht, muss sowohl eine Leistungsklage für fällige Ansprüche als auch eine Feststellungsklage für erst fällig werdende Ansprüche innerhalb der dreijährigen Frist des § 1489 ABGB erhoben werden, weil bei teilbaren Forderungen die Teilklage nur die Verjäh... mehr lesen...