Norm
ABGB §534Rechtssatz
Das Begehren einer Erbrechtsklage kann auch auf die Feststellung lauten, dass die in Rede stehende letztwillige Verfügung der Erblasserin kein Testament sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0007951Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2017