Norm
EO §37 AcRechtssatz
Die bloss gegen einen Hypothekargläubiger erhobene Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes des Klägers führt im Gegensatz zu der gegen den betreibenden Gläubiger gerichteten Widerspruchsklage nicht zur Einstellung der Exekution hinsichtlich der zu Unrecht als Zubehör behandelten Gegenstände und ist daher kein geeignetes Mittel zur Beseitigung der vermeintlichen Rechtsgefährdung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0000752Dokumentnummer
JJR_19780912_OGH0002_0030OB00116_7800000_001