RS OGH 1978/9/12 3Ob116/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1978
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Norm

EO §37 Ac
EO §37 P
ZPO §228 C3

Rechtssatz

Die bloss gegen einen Hypothekargläubiger erhobene Klage auf Feststellung des Eigentumsrechtes des Klägers führt im Gegensatz zu der gegen den betreibenden Gläubiger gerichteten Widerspruchsklage nicht zur Einstellung der Exekution hinsichtlich der zu Unrecht als Zubehör behandelten Gegenstände und ist daher kein geeignetes Mittel zur Beseitigung der vermeintlichen Rechtsgefährdung.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 116/78
    Entscheidungstext OGH 12.09.1978 3 Ob 116/78
    JBl 1979,437

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0000752

Dokumentnummer

JJR_19780912_OGH0002_0030OB00116_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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