Norm
AKIB Art16Rechtssatz
Ein Feststellungsbegehren stellt gegenüber einem Leistungsbegehren dann ein Minus dar, wenn es zeitlich und umfänglich vom gestellten Leistungsanspruch mitumfasst ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038981Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.07.2021