Norm
ZPO §228 C3Rechtssatz
Um das im § 228 ZPO geforderte rechtliche Interesse bejahen zu können, muß die begehrte Feststellung das zur Beseitigung dieser Gefährdung geeignete Mittel bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039232Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.11.2018