Norm
ZPO §228 B3aaRechtssatz
Kein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung, dass zwischen den Streitteilen kein Bestandverhältnis gegeben sei, wenn die Klägerin ihr endgültiges Prozessziel durch Anhängigmachung einer Räumungsklage klar und unmissverständlich zum Ausdruck gebracht hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0038429Dokumentnummer
JJR_19771025_OGH0002_0050OB00672_7700000_001