Norm: HGB §119HGB §161 Abs2ZPO §228 B3dd
Rechtssatz: Zur Klage auf Feststellung der Rechtswirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der Gesellschafter (hier bei KG) ist jeder Gesellschafter legitimiert, der für den Beschluß gestimmt hat. Es kann nicht allein dem überstimmten Gesellschafter vorbehalten bleiben, die Nichtigkeit des Mehrheitsbeschlusses feststellen zu lassen. Entscheidungstexte 8 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §916 AZPO §226 IIA3ZPO §228 A2ZPO §228 B7
Rechtssatz: Die Nichtigkeit eines Scheingeschäftes tritt unmittelbar auf Grund gesetzlicher Anordnung ein und ist daher mit Feststellungsklage geltend zu machen, die ein rechtliches Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung voraussetzt. Entscheidungstexte 8 Ob 570/84 Entscheidungstext OGH 08.11.1984 8 Ob 570/84 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H4
Rechtssatz: Ein Rechtsverhältnis ist die bestimmte, durch den vorgetragenen Sachverhalt gegebene und konkretisierte rechtlich geregelte Beziehung von Personen untereinander oder von Personen zu Sachen; ferner aber auch einzelne rechtliche Folgen einer solchen Beziehung wie etwa einzelne Forderungen oder daraus abgeleitete Ansprüche. Entscheidungstexte 2 Ob 597/84 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1
Rechtssatz: Im Versicherungsrecht kann bei verfrühter Erhebung eines Leistungsanspruches auf Feststellung der Deckungspflicht erkannt werden, wenn nicht nur die Höhe des Anspruches, sondern auch dessen Grund strittig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 30/84 Entscheidungstext OGH 13.09.1984 7 Ob 30/84 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIBZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Ist der Eintritt eines Schadens des Regressberechtigten von einer Verurteilung in einem Vorprozess abhängig, so kann von einer größeren bzw an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes überhaupt erst dann die Rede sein, wenn eine gerichtliche Verurteilung erfolgt ist. Hier unerörtert, ob schon eine erstinstanzliche Verurteilung ausreicht oder die Rechtskraft der Entscheidung ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIAZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Wird ein Regreßanspruch auf Grund einer Verurteilung des Regreßberechtigten zum Schadenersatz geltend gemacht, so beginnt die Verjährung dieses Anspruches vor der Verurteilung des Ersatzpflichtigen im Vorprozeß nicht zu laufen, wenn der Regreßkläger den Vorprozeß nicht mutwillig oder leichtfertig geführt hat. Entscheidungstexte 7 Ob 605/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170ZPO §228 F
Rechtssatz: Ein rechtliches Interesse an der Feststellung der mangelnden Fälligkeit des Werklohns allein wegen Mangelhaftigkeit des Werkes besteht nicht. Eine solche Feststellung würde lediglich der Klarstellung von Tatsachen, nämlich des Vorliegens von Mängeln, nicht aber der Bereinigung der Rechtsbeziehungen oder der Beseitigung der Beeinträchtigung der Stellung des Bestellers dienen. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Rechtliches Interesse des Spediteurs an der alsbaldigen Feststellung der Haftung des Frachtführers, wenn nicht ausgeschlossen ist, daß der Spediteur gegenüber seinem Auftraggeber in Zukunft auf Grund einer Transportverzögerung Schadenersatzleistungen erbringen muß. Entscheidungstexte 3 Ob 584/83 Entscheidungstext OGH 25.04.1984 3 Ob 584/83 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C3
Rechtssatz: Werden Vertragsaufhebungsgründe geltend gemacht, die nicht zu Recht bestehen, fehlt es einem Begehren auf Feststellung von Rechtsfolgen dieser Vertragsaufhebung am Feststellungsinteresse, weil diese Feststellung nur dann einer alsbaldigen Klärung durch bindenden richterliche Ausspruch bedürfte, wenn die Vertragsauflösung bereits erfolgte oder doch wenigstens berechtigterweise erklärt wurde. Ents... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H4
Rechtssatz: Eine Feststellungsklage kann auch auf Feststellung befristeter oder bedingter Rechte oder Rechtsverhältnisse erhoben werden. Entscheidungstexte 4 Ob 41/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1984 4 Ob 41/83 7 Ob 602/89 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 7 Ob 602/89 Auch; Beisatz: Wenn der gesamte andere rechtser... mehr lesen...
Norm: ABGB §1327 aUVG §1ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Der (aus der Unterhaltspflicht abgeleitete) Anspruch auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses beseitigt die Unterhaltspflicht nicht; deshalb ist das Feststellungsinteresse des Kindes, dem nach den getroffenen Feststellungen wegen des Todes seines Vaters die Beziehung des Vorschusses eingestellt wurde, zu bejahen. Entscheidungstexte 8 Ob 206... mehr lesen...
Die R KG, deren persönlich haftender Gesellschafter Anton R war, mietete von der Klägerin eine Fernsprechanlage. Über das Vermögen dieser Gesellschaft und des Anton R wurde am 12. 3. 1980 das Ausgleichsverfahren und am 6. 6. 1980 der Anschlußkonkurs eröffnet. Die Klägerin begehrte mit den beiden am 1. 9. 1980 eingebrachten Klagen die Feststellung, daß ihr in den genannten Konkursen in der dritten Klasse der Konkursgläubiger zusätzlich zusätzlich zu einer anerkannten und festgestellt... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C1ZPO §530 A
Rechtssatz: Die Feststellungsklage dient weder dazu noch ist sie geeignet, die Aufgaben der Wiederaufnahme des Verfahrens zu übernehmen oder dieses Institut zu ersetzen. Ihre Erhebung mit diesem Ziel stellt sich als unzulässiger Versuch dar, die Rechtskraft eines Beschlusses zu unterlaufen und die Fristgebundenheit der Wiederaufnahme sowie das Erfordernis tauglicher Wiederaufnahmegründe zu umgehen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C1ZPO §228 H2
Rechtssatz: Die Feststellungsklage ist institutionell nicht dazu bestimmt, ein rechtskräftig festgestelltes Rechtsverhältnis aus Gründen, die bereits in dem zu Entstehung des Titels führenden Verfahren vergeblich geltend gemacht oder geltend zu machen verabsäumt wurden, wieder unwirksam zu machen. Darf aber ein Feststellungsurteil nach dem Gesetz und seiner institutionellen Bestimmung diesen Effekt erst gar nicht au... mehr lesen...
Norm: AußStrG §178AußStrG 2005 §182 Abs3ZPO §226 IIA3ZPO §226 IIB13ZPO §228 B4
Rechtssatz: Kann die Amtsbestätigung gemäß § 178 AußStrG gegen den Willen des Erben nicht erteilt werden, so kann der Legatar bei Fälligkeit des Legats unmittelbar Leistungsklage erheben, es wird aber auch die Erhebung eines Feststellungsbegehrens als zulässig angesehen: Auch die Klage auf Abgabe einer Willenserklärung, nämlich auf Zustimmung zur Ausstellung der Amts... mehr lesen...
Die Kläger sind auf Grund eines mit Franz K am 19. 12. 1978 mit Nachtrag vom 21. 8. 1979 abgeschlossenen Käufvertrages je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 472 KG H. In diesem Kaufvertrag ist die Bestimmung enthalten, daß Verkauf und Übergabe des Grundstückes in jenem Umfang erfolgen, wie der Verkäufer das Grundstück besessen und benützt hat oder zumindest dazu berechtigt gewesen war. Im Eigentum der Kläger steht weiters das nördlich des Grundstückes 472 gelegene Grundstück 464 K... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aaZPO §228 G
Rechtssatz: In jedem Fall, in dem die Ersatzpflicht für künftige Schäden festgestellt wird, kann sich die Feststellung notwendigerweise nur auf die des haftungsbegründenden Verhaltens, nicht aber auf die eines in Zukunft mit Sicherheit konkret zu erwartenden Schadens und des Bestehens des Kausalzusammenhangs beziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 26/83 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1ZPO §228 C1ZPO §228 C4
Rechtssatz: Richtet sich das rechtliche Interesse des Anwartschaftsberechtigten ausnahmsweise nicht bloß gegen die Verlassenschaft, sondern auch gegen den bestreitenden Miterben persönlich, gegen den eine Leistungsklage aber noch nicht möglich ist, so ist das Feststellungsinteresse gegeben, ohne daß sich der Kläger auf eine Leistungsklage gegen die Verlassenschaft verweisen lassen müßte, mit der vor der E... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des geschlossenen Hofes F EZ 167 I KG H. Die Beklagten sind Mitglieder der Agrargemeinschaften U-Alpe, EZ 216 II KG K, und H-Alpe, EZ 171 II KG K. Ihre Anteile an diesen Liegenschaften sind mit ihren "Stammsitz"-Liegenschaften derart verbunden, daß der jeweilige Hofeigentümer nutzungsberechtigt ist. Johann H hat als Mitglied der genannten Agrargemeinschaften 52/605 Anteile an der U-Alpe und weitere 52/461 Anteile an der H-Alpe. Diese Anteile ve... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIaTFLG §38 Abs4 litcZPO §228 C2ZPO §228 H3
Rechtssatz: Nur der Agrarbehörde steht es zu, darüber zu befinden, ob ein rechtsgültiger Beschluß der Agrargemeinschaft über die Zustimmung zum Erwerb von Anteilsrechten durch ein Nichtmitglied zustandegekommen ist. Ein privatrechtlicher Feststellungsanspruch besteht nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 580/83 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 C4
Rechtssatz: Für das Feststellungsinteresse ist wesentlich, daß die Schadensberechnung auf den Zeitpunkt der Aufdeckung des haftungsbegründeten Ereignisses und nicht auf den eines in Zukunft möglichen Verwertungsfalles abzustellen hat. Entscheidungstexte 6 Ob 757/81 Entscheidungstext OGH 25.03.1983 6 Ob 757/81 Europe... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Klagenfurt, K-Straße 16. Das beklagte Bauunternehmen wurde von den Eigentümern des Nachbarhauses K-Straße 14 mit der Vornahme umfangreicher Umbauarbeiten betraut, die Ende 1976 begonnen wurden. Die Kläger behaupten, daß durch die Arbeiten an der Nachbarliegenschaft an ihrem Haus schwere Schäden wie Sprünge im Mauerwerk und Verformungen von Mauern entstanden seien; für diese Schäden habe die beklagte Partei wegen schuldhafter unsach... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Haben sich schadensträchtige Vorfälle, durch die konkreter Schaden eintreten konnte, bereits ereignet und können sie sich leicht wiederholen, ist eine Klage auf Feststellung der Haftung zuzulassen, auch wenn noch kein feststellbarer Schaden eingetreten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 544/83 Entscheidungstext OGH 09.03.1983 1 Ob 544/83 Veröff: SZ 56/38 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1
Rechtssatz: Die materiell unrichtige eidesstättige Erklärung der Erben im Abhandlungsverfahren über die Zugehörigkeit eines Sparbuches zur Verlassenschaft, wodurch das Abhandlungsgericht zur Benachrichtigung der Kreditunternehmung veranlaßt wurde, der Erbe sei über das Sparguthaben allein verfügungsberechtigt, begründet kein rechtliches Interesse des berechtigten Sparbuchinhabers auf Feststellung, das Sparbuch falle nicht in d... mehr lesen...
Norm: ArbVG §105ZPO §228 B3bbZPO §228 C3
Rechtssatz: Es besteht kein rechtliches Interesse mehr an der alsbaldigen Feststellung, daß ein Dienstverhältnis infolge Rechtsunwirksamkeit der Kündigung fortbesteht, wenn sich dies schon aus der bindenden rechtsgestaltenden Entscheidung des Einigungsamtes ergibt. Entscheidungstexte 4 Ob 181/82 Entscheidungstext OGH 11.01.1983 4 Ob 181/82... mehr lesen...
Norm: DHG §4 Abs2ZPO §228 B3bb
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens der künftigen Regreßpflicht des Arbeitnehmers: Das Interesse des Arbeitgebers an der Feststellung ist zu bejahen, weil nur so die rechtlichen Grundlagen dieses Rückgriffanspruches (zB leichte oder grobe Fahrlässigkeit) ein für allemal bindend klargestellt werden können. Entscheidungstexte 4 Ob 142/81 E... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A4ZPO §228 B1aaZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Beispiel für Fassung eines Spruches mit Berücksichtigung eines Mitverschuldens durch Verstoß gegen Gurtenanlegungspflicht im Feststellungsurteil (so schon 8 Ob 14/80). Entscheidungstexte 8 Ob 235/82 Entscheidungstext OGH 02.12.1982 8 Ob 235/82 2 Ob 285/02d Entscheidungstext ... mehr lesen...
Auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 20. 6. 1973 trat die Klägerin mit Wirkung vom 1. 1. 1973 als Kommanditistin mit einer Einlage von 400 000 S in das protokollierte Unternehmen des Beklagten ein. Die auf diese Weise gebildete Personengesellschaft führte die Firma "Leopold S KG". Der Beklagte als deren einziger Komplementär kundigte dieses Gesellschaftsverhältnis form- und fristgerecht zum Jahresende 1975 auf. Auf Grund des zwischen den Streitteilen zu 9 Cg 778/76 (später 9 Cg 84... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E2ABGB §1380 FABGB §1380 HZPO §228 HZPO §411 Ba
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines Feststellungsurteils hindert im nachfolgenden Leistungsstreit nicht den Einwand, daß die dort geltend gemachte Forderung bezahlt oder durch Vergleich bereinigt worden sei. Entscheidungstexte 8 Ob 156/82 Entscheidungstext OGH 30.09.1982 8 Ob 156/82 ... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 1644 KG R mit dem Haus Wien 15, W-Gasse 4. Die W-Gasse ist öffentliches Gut, das im Eigentum der beklagten Partei, der Stadt Wien, steht. Vom Haus W-Gasse 4 führt ein aus einer Steinzeugrohrleitung bestehender Hauskanal in den straßenparallel durch die W-Gasse verlaufenden Straßenkanal. Mit Bescheid vom 2. 10. 1978 erteilte der Magistrat der Stadt Wien, MA 37, dem Kläger den Auftrag, die mehrmals gebrochene Steinzeugrohrleitung instandsetz... mehr lesen...