Norm
ZPO §228 C3Rechtssatz
Für eine negative Feststellungsklage liegt das rechtliche Interesse darin, dass die beklagte Partei das Recht behauptet, wobei es gleichgültig ist, ob dieses Recht bei objektiver rechtlicher Beurteilung überhaupt bestehen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039260Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.03.2021