Norm
ZPO §228 A1Rechtssatz
Wer gegen den Verkäufer Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des eingeräumten Vorkaufsrechtes erheben will, muß diesen Anspruch mit Leistungsklage verfolgen, ebenso mögliche Ansprüche auf Herausgabe der Liegenschaft gegen den Dritterwerber. Ein rechtliches Interesse daran, zunächst mit der Feststellungsklage zu klären, ob den aus dem eingeräumten Vorkaufsrecht obliegenden Verpflichtungen voll entsprochen wurde, kann nicht zuerkannt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039118Dokumentnummer
JJR_19770914_OGH0002_0010OB00629_7700000_001