RS OGH 1977/9/14 1Ob629/77, 1Ob58/01p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1977
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Norm

ZPO §228 A1
ZPO §228 C4

Rechtssatz

Wer gegen den Verkäufer Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des eingeräumten Vorkaufsrechtes erheben will, muß diesen Anspruch mit Leistungsklage verfolgen, ebenso mögliche Ansprüche auf Herausgabe der Liegenschaft gegen den Dritterwerber. Ein rechtliches Interesse daran, zunächst mit der Feststellungsklage zu klären, ob den aus dem eingeräumten Vorkaufsrecht obliegenden Verpflichtungen voll entsprochen wurde, kann nicht zuerkannt werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 629/77
    Entscheidungstext OGH 14.09.1977 1 Ob 629/77
  • 1 Ob 58/01p
    Entscheidungstext OGH 07.08.2001 1 Ob 58/01p
    Ähnlich; Beisatz: Hier: Belastungsberechtigter und Veräußerungsverbotsberechtigter. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0039118

Dokumentnummer

JJR_19770914_OGH0002_0010OB00629_7700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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