RS OGH 1977/9/13 1ABR67/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.09.1977
beobachten
merken

Norm

ZPO §228 B3bb

Rechtssatz

Das Rechtsschutzinteresse an der Klärung einer betriebsverfassungsrechtlichen Streitfrage besteht fort, wenn der akute betriebsbezogene Anlaß zwar im Laufe des Beschlußverfahrens zunächst durch Zeitablauf entfallen ist, der antragstellende Betriebsrat sich aber vorbehält, bei Wiederholung der typischen und jederzeit aktualisierbaren Situation erneut entsprechend zu verfahren.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1977:RS0104314

Dokumentnummer

JJR_19770913_AUSL000_001ABR00067_7500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten