Norm
ABGB §948Rechtssatz
Die Verjährung des Rechtes zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks wird auch dann nicht durch eine außergerichtliche Widerrufserklärung unterbrochen, wenn die Schenkung noch nicht vollzogen ist; der Widerrufende muß in diesem Fall innerhalb der Verjährungsfrist eine Feststellungsklage erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0018922Dokumentnummer
JJR_19780308_OGH0002_0010OB00503_7800000_009