RS OGH 1978/3/8 1Ob503/78

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.03.1978
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Norm

ABGB §948
ABGB §1487
ABGB §1498
ZPO §228 B3ee
ZPO §228 B4

Rechtssatz

Die Verjährung des Rechtes zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks wird auch dann nicht durch eine außergerichtliche Widerrufserklärung unterbrochen, wenn die Schenkung noch nicht vollzogen ist; der Widerrufende muß in diesem Fall innerhalb der Verjährungsfrist eine Feststellungsklage erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0018922

Dokumentnummer

JJR_19780308_OGH0002_0010OB00503_7800000_009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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