Norm: ABGB §523 CbZPO §226 IIB9
Rechtssatz: Das Begehren der Negatorienklage ist ausreichend bestimmt, wenn der angeblich zu Unrecht benützte Weg eindeutig beschrieben und die Einlagezahl angegeben ist, die einzelnen Grundstücke, über die der Weg führt, jedoch nicht angegeben sind. Entscheidungstexte 1 Ob 946/54 Entscheidungstext OGH 29.12.1954 1 Ob 946/54 JBl 1955,304 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIAZPO §272ZPO §371ZPO §503 C6
Rechtssatz: Angaben in der Parteiaussage können Prozessbehauptungen nicht ersetzen. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. Entscheidungstexte 3 Ob 777/54 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §891ZPO §226
Rechtssatz: Die in der Klage enthaltene Behauptung, daß die Beklagten für ein Darlehen solidarisch haften, enthält implicite die Behauptung, daß eine auf die
Begründung: einer Korrealschuld gerichtete Vereinbarung vorliege. Entscheidungstexte 3 Ob 653/54 Entscheidungstext OGH 03.11.1954 3 Ob 653/54 European Cas... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Wenn der Ersatz von Reparaturkosten auf Grund vertraglicher Verpflichtung begehrt wird, kann (ohne darauf zielende Behauptungen des Klägers) nicht geprüft werden, ob der Anspruch nach § 1041 ABGB begründet ist. Entscheidungstexte 2 Ob 603/54 Entscheidungstext OGH 22.09.1954 2 Ob 603/54 European Case La... mehr lesen...
Norm: ABGB §339ABGB §1098ZPO §226
Rechtssatz: Begehren des Vermieters, der Mieter sei schuldig, die Wasserleitung in seiner Wohnung nach Gebrauch jeweils abzudrehen. Entscheidungstexte 1 Ob 560/54 Entscheidungstext OGH 28.07.1954 1 Ob 560/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0010293 Do... mehr lesen...
Norm: VerbotsG §14ZPO §226 IIB6ZPO §405
Rechtssatz: Wenn in der Klage die Kündigungsansprüche und Abfertigungsansprüche auch auf einen bestimmten Zeitraum abgestellt sind, so bilden diese zeitlichen Angaben nicht das Wesentliche des Klagegrundes. Klagegrund ist vielmehr des Dienstverhältnis und seine Beendigung im Jahre 1945 und der Kündigungsanspruch und Abfertigungsanspruch, der aus diesem Dienstverhältnis und seine Beendigung abgeleitet werd... mehr lesen...
Im Jahre 1922 ist der Gatte der Beklagten gestorben. Er war Bauer und Alleineigentümer der Petritzhube, eines Besitzes von zirka 30 ha. Ehepakte bestanden nicht; er hinterließ zwei Söhne, d. i. den Kläger, damals zwei Jahre, und dessen Bruder Georg, der ein Jahr alt war. Der im Jahre 1923 geführten Verlassenschaftsabhandlung wurde Kärntner Höferecht zugrunde gelegt. Die Einantwortung erfolgte nach dem Gesetze, u. zw. zu drei Achtel an die beiden Kinder, zu einem Viertel an die Beklagt... mehr lesen...
Norm: EO §258ZPO §226ZPO §228
Rechtssatz: Bereits vor einer Exekution ist die Feststellung des Bestehens eines Pfandrechtes sowie die Feststellung seines Ranges zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 248/54 Entscheidungstext OGH 06.05.1954 1 Ob 248/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0003631 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228
Rechtssatz: Die Klage auf Einwilligung zu einem dem Kläger rechtlich zustehenden Tun steht der Klage auf Anerkennung und Feststellung des Rechtes zu diesem Tun gleich. Entscheidungstexte 2 Ob 903/53 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 2 Ob 903/53 Veröff: EvBl 1954/169 S 255 = SZ 27/50 European Case Law I... mehr lesen...
Die Klägerin ist Mieterin einer Wohnung in einem den Beklagten gehörigen Hause, auf welche Wohnung die Bestimmungen des Mietengesetzes Anwendung finden. Die Beklagten haben der Klägerin verboten, in der Küche ihrer Wohnung eine von ihr gekaufte elektrisch betriebene Waschmaschine zu benützen und die zur Benützung erforderliche Kraftleitung einführen zu lassen. Die Klägerin begehrt, die beklagten Parteien zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, einzuwilligen, daß a) die Klägerin in ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VIZPO §405 AZPO §483 Abs3
Rechtssatz: Durch die von der Klägerin bei der mündlichen Berufungsverhandlung abgegebene Erklärung, jedenfalls zu einer Gegenleistung von 25000,-- S bereit zu sein, wurde ohne eine unzulässige Änderung eines Berufungsantrages oder der Klage im Ergebnis das Hauptbegehren auf X minus 25000,-- S eingeschränkt. Entscheidungstexte 2 Ob 596/53 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228
Rechtssatz: Das Urteil im Ehelichkeitsbestreitungsprozeß ist ein Rechtsgestaltungsurteil kein Feststellungsurteil. Entscheidungstexte 3 Ob 388/53 Entscheidungstext OGH 13.11.1953 3 Ob 388/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037483 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: EO §350 Abs1EO §367ZPO §226
Rechtssatz: Ein Urteilsspruch, die Beklagte sei schuldig, in die grundbücherliche Durchführung des Kaufvertrages von .... Ausstellungsort ..... einzuwilligen, läßt nicht erkennen, zu welchen konkreten Leistungen die Beklagte verurteilt wurde; das Gericht hat von Amts wegen den Urteilsspruch durch Anführung des Wortlautes des Kaufvertrages, wenn er dem Gerichte vorliegt, zu ergänzen. Entschei... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §235 Abs3 C
Rechtssatz: Wenn eine Klage auf ein Kontokorrentverhältnis gestützt ist und in der ersten Streitverhandlung das Klagsvorbringen dahingehend abgeändert wird, daß die Klagsforderung aus einer Lieferung entstanden sei, so ist dann, wenn das Gericht diese Klagsänderung nicht zuläßt, die Klage mangels Schlüssigkeit (mangels Klagegrundes) abzuweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4ABGB §1327ZPO §226 IVZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Dem Begehren auf Zahlung erst ab 1.Mai 1960 fällig werdender Rentenbeträge (bis zu diesem Zeitpunkt stehen dem minderjährigen Sohne des Getöteten infolge Überganges seines Anspruches gegen den Verletzer an den Sozialversicherungsträger keine Ansprüche zu) mangelt das Rechtsschutzinteresse. Ebenso fehlt ein rechtliches Interesse an der Feststellung eines erst 1960 existent werdend... mehr lesen...
Norm: ABGB §843EO §7 AcEO §351 Abs1ZPO §226 IIA1
Rechtssatz: Bei einer Klage auf Übertragung eines zu parzellierenden Grundstückes ist der Teilungsplan, der die berechtigten Forderungen der Bau - und insbesondere der Straßenbehörden zu berücksichtigen haben wird - neben dem vorliegenden Urteil - ein integrierender Bestandteil im Vollstreckungsverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 195/53 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5ZPO §226
Rechtssatz: Das Begehren auf Teilung der Eigentumsgemeinschaft ist auch dann noch schlüssig, wenn in der Klage eine diesbezügliche Parteienvereinbarung behauptet wird, die jedoch nicht realisiert worden sei. Entscheidungstexte 1 Ob 464/53 Entscheidungstext OGH 17.06.1953 1 Ob 464/53 European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ABGB §370ZPO §226 II B7
Rechtssatz: Auch bei einer auf quasideliktisches Verhalten des Beklagten gestützten Klage auf Rückstellung einer Sache muß diese bereits im Klagebegehren entsprechend individualisiert sein. Entscheidungstexte 1 Ob 478/53 Entscheidungstext OGH 17.06.1953 1 Ob 478/53 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IBEVHGB Art8 Nr8ZPO §226 IIB11
Rechtssatz: Wenn zum Ausdruck kommt, daß es dem Kläger nur um Geld schlechthin zu tun ist, und nicht gerade um Zahlung in einer bestimmten Währung, dann paßt der Oberste Gerichtshof den Urteilsspruch von Amts wegen dem maßgebenden Währungsrecht an, und zwar auch dann, wenn das Klagebegehren auf Zahlung von Fremdwährung im Heimatland dieser Währung lautet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Im Jahre 1930 hat Max Q. die K.-Drogerie in München käuflich erworben. Im endgültigen Kaufvertrag sind als Käufer Max Q. und sein Sohn Dr. Hans Q. genannt. Max Q. war mit Irma Q., der Erstklägerin, verheiratet und hatte zwei eheliche Kinder, Dr. Hans Q. und Dora Q., verehelichte M. Max Q. starb am 31. Mai 1941. Die Drogerie wurde nach seinem Tod von dem Sohn Dr. Hans Q. und nach dessen Einberufung zum Militärdienst von dessen Ehegattin, Gertrude Q., fortgeführt. Doktor Hans Q. starb a... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Eine vorbeugende Unterlassungsklage kann nur dann erhoben werden, wenn Wiederholungsgefahr besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 291/53 Entscheidungstext OGH 29.04.1953 3 Ob 291/53 8 Ob 16/66 Entscheidungstext OGH 01.02.1966 8 Ob 16/66 Beisatz: Einbringung von Mietrechten an Wohnung in eine Gesellschaft ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Das Klagsvorbringen, der Rechtsvorgänger und Erblasser der Beklagten habe die Wohnung titellos benützt und die Beklagte sei nach dessen Tod "in dessen Mietrechte" eingetreten, ist nicht unschlüssig. Auf Grund dieses Vorbringens kann daher ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte erlassen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 371/53 Entscheidungstext OGH 29.04... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin als 1/6 Eigentümerin des Hauses Wien 16., R*****platz 4, stellt das Begehren, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, im erwähnten Hause jegliche und auf Zusammenlegung der Wohnungen Nr. 14/15 einerseits und Nr. 16 anderseits gerichteten und insbesondere die durch Beseitigung der bisherigen Eingangstür zur Wohnung Nr. 14/15 und Anbringung einer Tür am Gang vor der Wohnung Nr. 16 begonnenen baulichen Veränderungen sowie die beabsicht... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IV
Rechtssatz: 1.) Die Geltendmachung eines Anspruches als eines fälligen ist eine genügende Rechtfertigung der Leistungsklage. 2.) Die Leistungsklage wäre nur ausnahmsweise, wenn aus besonderen Gründen das Rechtsschutzbedürfnis fehlt, als unzulässig zurückzuweisen. 3.) Das Gericht ist nur befugt ein offenkundig fehlendes Rechtschutzbedürfnis von Amtswegen wahrzunehmen. Es ist ihm aber verwehrt, das angebliche Fehlen des Rechtssc... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA1
Rechtssatz: Eine Verurteilung zur Abgabe der für die Freigabe des Nachlasses in den Niederlanden erforderlichen Erklärungen muß enthalten, was die Beklagte zu erklären hat, weil sonst eine Exekution nicht möglich wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 132/52 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 3 Ob 132/52 Veröff: SZ 26/99 E... mehr lesen...
Norm: EO §354 IAEO §367ZPO §226 IIA1
Rechtssatz: Die Verurteilung zur Abgabe einer Erklärung vor einem bestimmten Notar ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 132/52 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 3 Ob 132/52 SZ 26/99 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0004436 Im RIS seit 15.06... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VI
Rechtssatz: Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, den Streitgegenstand "Zug um Zug gegen Ersatz der vom Beklagten auf den Streitgegenstand getätigten (sohin also ziffernmäßig nicht bezeichneten) Aufwendungen durch den Kläger zu übergeben", ist bestimmt und zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 320/53 Entscheidungstext OGH 15.04.1953 1 Ob 320/53 Veröff: ... mehr lesen...
Die beiden Kläger sind die Kinder aus erster Ehe des in Wien wohnhaft gewesenen und am 24. Mai 1946 in Wien verstorbenen holländischen Staatsbürgers Assuerus N. Die Beklagte ist dessen Witwe aus zweiter Ehe. Assuerus N. besaß an Vermögen: 1. das Haus in Wien, EZ. 14 KG. S. und einen Viertelanteil der Liegenschaft (Garten) EZ. 267 KG. S.; 2. die Wohnungseinrichtung dieses Hauses, persönliche Effekten und sonstige Fahrnisse; 3. eine Reihe von Wertpapieren und Bankguthaben in Hol... mehr lesen...
Die Klägerin macht ein Wiederkaufsrecht geltend und begehrt die Übertragung des Eigentums an dem Gute W. Nr. 79 in G. samt dem vorhandenen landwirtschaftlichen Inventar gegen Rückerstattung des Kaufpreises von 17.300 S sowie "der vom Beklagten gemachten und nachgewiesenen Aufwendungen" und weiters die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes zugunsten der Klägerin. Das Erstgericht hat dieses Klagebegehren aus meritorischen Gründen (Nichtfälligkeit des Wiederkaufsanspruche... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 V
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur des Eventualbegehrens. Hat der Erstrichter dem Hauptbegehren stattgegeben, obwohl nur das Eventualbegehren begründet war, dann hat das Berufungsgericht, wenn unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht wurde, so zu entscheiden, wie der Erstrichter hätte entscheiden sollen, dh es weist das Hauptbegehren ab und gibt dem Eventualbegehren statt, falls die tatsächlichen Feststellungen hiezu ausreich... mehr lesen...