Norm
ABGB §830 B5Rechtssatz
Das Begehren auf Teilung der Eigentumsgemeinschaft ist auch dann noch schlüssig, wenn in der Klage eine diesbezügliche Parteienvereinbarung behauptet wird, die jedoch nicht realisiert worden sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015630Dokumentnummer
JJR_19530617_OGH0002_0010OB00464_5300000_001