RS OGH 1953/10/21 1Ob804/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.10.1953
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Norm

ZPO §226 IIIB
ZPO §235 Abs3 C

Rechtssatz

Wenn eine Klage auf ein Kontokorrentverhältnis gestützt ist und in der ersten Streitverhandlung das Klagsvorbringen dahingehend abgeändert wird, daß die Klagsforderung aus einer Lieferung entstanden sei, so ist dann, wenn das Gericht diese Klagsänderung nicht zuläßt, die Klage mangels Schlüssigkeit (mangels Klagegrundes) abzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 804/53
    Entscheidungstext OGH 21.10.1953 1 Ob 804/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0038065

Dokumentnummer

JJR_19531021_OGH0002_0010OB00804_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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