Norm
ZPO §226 IIIBRechtssatz
Wenn eine Klage auf ein Kontokorrentverhältnis gestützt ist und in der ersten Streitverhandlung das Klagsvorbringen dahingehend abgeändert wird, daß die Klagsforderung aus einer Lieferung entstanden sei, so ist dann, wenn das Gericht diese Klagsänderung nicht zuläßt, die Klage mangels Schlüssigkeit (mangels Klagegrundes) abzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0038065Dokumentnummer
JJR_19531021_OGH0002_0010OB00804_5300000_001