Norm
ZPO §226 IIA1Rechtssatz
Eine Verurteilung zur Abgabe der für die Freigabe des Nachlasses in den Niederlanden erforderlichen Erklärungen muß enthalten, was die Beklagte zu erklären hat, weil sonst eine Exekution nicht möglich wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0037431Dokumentnummer
JJR_19530415_OGH0002_0030OB00132_5200000_004