Norm: ABGB §870 AABGB §871ZPO §226 IIA3ZPO §228 A2
Rechtssatz: Begehren auf Nichtigerklärung eines Vertrages (bzw. auf Ausspruch der Nichtigkeit der Vertrages) wegen Zwanges (Drohung) ist ein Rechtsgestaltungsbegehren. Entscheidungstexte 1 Ob 136/56 Entscheidungstext OGH 16.05.1956 1 Ob 136/56 Veröff: EvBl 1956/289 S 517 2 Ob 388/50 Ents... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IDaZPO §226
Rechtssatz: Zur Behauptungspflicht und Beweispflicht bezüglich der einzelnen Geschäfte bei Klage auf Rechnungslegung. Entscheidungstexte 1 Ob 259/56 Entscheidungstext OGH 16.05.1956 1 Ob 259/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0035095 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EO §367GBG §31ZPO §226
Rechtssatz: Weigert sich der Verpflichtete um die Beglaubigung seiner Unterschrift auf einer Urkunde beim Notar oder bei Gericht anzusuchen, dann ist ebenso wie in dem Fall, in dem er sich zur Errichtung einer verbücherungsfähigen Urkunde nicht bereit findet, auf Einwilligung in die Einverleibung zu klagen. Das auf Grund dieses Begehrens zu fällende Urteil bildet die Grundlage für die Verbücherung. ... mehr lesen...
Norm: GBG §74ZPO §226 IIB9
Rechtssatz: Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, in die grundbücherliche Durchführung der vereinbarten Naturalteilung einer näher bezeichneten Liegenschaft auf Grund eines von einem behördlich befugten Zivilgeometer zu erstellenden Teilungsplanes in zwei flächenmäßig gleiche Hälften einzuwilligen und zwar derart, daß die von der X - straße links gelegene Hälfte dieser Liegenschaft in das Alleineigentum der be... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Pflicht des Gerichtes zur Klarstellung und Vervollständigung der Klagebehauptung (Erbrechtsklage - Übergabsvertrag als entgeltliches Rechtsgeschäft). Entscheidungstexte 1 Ob 168/56 Entscheidungstext OGH 25.04.1956 1 Ob 168/56 1 Ob 660/89 Entscheidungstext OGH 11.10.1989 1 Ob 660/89 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §836 DZPO §226 IIA3
Rechtssatz: Das Begehren "der Beklagte wird als Verwalter der Liegenschaft abberufen" ist ein Rechtsgestaltungsbegehren und bedarf nicht der Vollstreckbarkeit. Entscheidungstexte 1 Ob 57/56 Entscheidungstext OGH 11.04.1956 1 Ob 57/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS001... mehr lesen...
Am 4. Juli 1951 ereignete sich ein Zusammenstoß zwischen einem Reiseautobus der klagenden Partei und dem vom Zweitbeklagten gelenkten LKW. der erstbeklagten Partei. Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei den Ersatz eines Betrages von 17.845 S s. A. für Instandsetzungskosten ihres bei diesem Zusammenstoße beschädigten Reiseautobusses. Sie richtet ihr Begehren gegen den Zweitbeklagten als Fahrer des LKWs. und gegen die erstbeklagte Partei, da diese als Halterin des v... mehr lesen...
Norm: EKHG §1 IEKHG §19 Abs1ZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Dass in der Klage ein Verschulden des Lenkers behauptet wird (das sich aber nicht erweisen lässt), schließt nicht aus, dass die beschränkte Haftung des Halters nach § 12 KraftfVerkG zur Anwendung kommt. Entscheidungstexte 2 Ob 178/56 Entscheidungstext OGH 28.03.1956 2 Ob 178/56 Veröff: SZ 29/30 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIfZPO §204 E2ZPO §226 IV
Rechtssatz: Eine Klage auf Berichtigung des Vergleichstextes im Sinne der angeblich geschlossenen Vereinbarung ist zulässig. Dies ergibt sich schon aus § 914 ABGB, wonach als vereinbart gilt, was der übereinstimmenden Absicht der Parteien entspricht. Eine falsche Bezeichnung ist ein Vertragsfehler und bei einem Vergleich ebenso zu berichtigen, wie dies im Gesetz für Rechenfehler vorgesehen ist. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §294 CABGB §1091ABGB §1116ABGB §1118a1ABGB §1409bZPO §226 IIB2
Rechtssatz: Wird ein Pachtverhältnis am Unternehmen begründet, dann umfaßt jenes alle Bestandteile des Unternehmens, also auch das Recht der Benützung der Bestandräume, in denen das Unternehmen vom Verpächter betrieben wurde. Veräußert der Verpächter nach abgeschlossenem Pachtvertrag das Unternehmen, dann tritt der Übernehmer mit dem Zeitpunkt der erfolgten Übergabe als n... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IZPO §228 H2ZPO §405 DIIZPO §405 DIIIf
Rechtssatz: Die Zulässigkeit der Zuerkennung eines minus bei Leistungsklagen folgt aus der Erwägung, dass der Antrag auf Zuerkennung des minus immer in dem geltend gemachten Begehren eingeschlossen ist; dort, wo dieser Gesichtspunkt bei Feststellungsklagen zutrifft, ist es auch bei diesen Klagen zulässig, an Stelle des in der Klage genannten Anspruches den Bestand eines geringeren Anspruches... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB2ZPO §405
Rechtssatz: Das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig zu erkennen, die Mietverträge mit den Klägern dadurch zuzuhalten, daß die Waschküche ihres Wohnhauses in benützbaren Zustand versetzt werde, beinhaltet einen vom Gericht behebbaren Formulierungsfehler, wenn aus der Klagserzählung eindeutig zu entnehmen ist, daß die Waschküche unbenützbar ist, weil Feuchtigkeit in die darunter liegende Wohnung dringt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1404ZPO §226 IIa2ZPO §235 Abs4 DZPO §405 BIIIZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Zur Richtigstellung des Klagebegehrens, der Schuldner sei zur Zahlung an den Gläubiger und nicht an den Erfüllungsübernehmer verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 110/55 Entscheidungstext OGH 31.12.1955 1 Ob 110/55 2 Ob 340/36 Entscheidungstext OGH 28.04... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB13
Rechtssatz: Klagebegehren auf Herstellung des Straßenoberbaues. Entscheidungstexte 7 Ob 423/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 7 Ob 423/55 5 Ob 656/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 5 Ob 656/82 Ähnlich; Veröff: JBl 1984,204 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die prot. Firma Handels- und Gartenbaugesellschaft Robert J***** suchte im Dezember 1928 um die Abteilung der ihr gehörigen Grundstücke des Wurzenhofes an. Der Gemeinderat der Gemeinde ***** genehmigte am 29. 9. 1929 das Parzellierungsansuchen unter der Bedingung, dass die Bauführung planmäßig erfolge und der Gemeinde hieraus keine Kosten erwachsen. Über den Zeitpunkt der Übergabe von Grund und Boden in das öffentliche Gut wurde nichts bestimmt. Der Gemeinderat ... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IIIZPO §226
Rechtssatz: Keine Verurteilung vor Bestimmung der begehrten Leistung. Entscheidungstexte 3 Ob 575/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 3 Ob 575/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0034981 Dokumentnummer JJR_19551207_OGH0002_0030OB00575_5500000_001 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA3ZPO §228 A1
Rechtssatz: Ob ein Klagebegehren als Leistungsbegehren oder Feststellungsbegehren anzusehen ist, richtet sich nicht nach der wörtlichen Fassung, sondern dem Inhalte dieses Begehrens. Entscheidungstexte 2 Ob 788/36 Entscheidungstext OGH 07.10.1936 2 Ob 788/36 Veröff: SZ 18/165 3 Ob 154/53 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §775ABGB §783AußStrG §162AußStrG §174 DZPO §226ZPO §228 C3
Rechtssatz: Solange der Nachlaß nicht eingeantwortet ist, kommt eine persönliche Heranziehung von Miterben zur Ergänzung des Pflichtteiles mittels Leistungsklage nicht in Frage. Auch eine Feststellungsklage, die auf die Feststellung des Pflichtteilsrechtes gerichtet ist, ist nicht möglich. Entscheidungstexte 7 Ob 451/55 ... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, er sei laut Dienstvertrag zum leitenden Direktor der beklagten Partei mit einem monatlichen Gehalt von 4500 S bestellt worden. Dazu komme die Wohnungsbeihilfe von 30 S. Er sei grundlos mit 29. Mai 1954 entlassen worden. Da eine Kündigung des Dienstverhältnisses außer für den Fall der Auflösung der Gesellschaft ausgeschlossen wurde, bestehe das Dienstverhältnis weiterhin zu Recht. Er verlange daher das ihm für die Monate Mai bis Juli 1954 gebührende und nicht ausb... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 AABGB §1162bAngG §29 II2EO §7 Bb2EO §10a BZPO §41ZPO §226 IIB6
Rechtssatz: Der Dienstnehmer ist berechtigt, den Bruttolohn einzuklagen. Das auf den Bruttolohn gerichtete Klagebegehren ist bestimmt und exequierbar (unter ausdrücklicher Ablehnung der gegenteiligen Entscheidungen 4 Ob 38/54 = EvBl 1954/318 = Arb 6038, und 4 Ob 166/54). Entscheidungstexte 1 Ob 333/55 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §405
Rechtssatz: Das Gericht ist an die Rechtsansicht der Parteien nicht gebunden und auch nicht gehindert, aus einem vom Beklagten bestrittenen Sachverhalt nach dessen Feststellung rechtliche Schlüsse zugunsten des Beklagten zu ziehen. Entscheidungstexte 2 Ob 237/55 Entscheidungstext OGH 06.07.1955 2 Ob 237/55 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB13
Rechtssatz: Zur Exekutionsfähigkeit eines Urteilsbegehrens auf Abtretung eines Teiles einer Bauparzelle. Entscheidungstexte 3 Ob 226/55 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 226/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0037513 Dokumentnummer JJR_19550428_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB1ZPO §228
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Begehrens, "die Beschlüsse der AG vom ..... sind keine Hauptversammlungsbeschlüsse und daher wirkungslos". Entscheidungstexte 3 Ob 812/53 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 812/53 Veröff: EvBl 1956/58 S 101 = SZ 28/113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Die öffentlichen Verwalter der Beklagten, Otto W., Otto E. und Ing. Herbert B., haben am 8. Dezember 1949 in Abwesenheit der Aktionäre folgende Beschlüsse gefaßt. 1. Genehmigung der Rechnungsabschlüsse und der Geschäftsberichte des Vorstandes bzw. der treuhändigen und öffentlichen Verwalter für die Jahre 1943 bis 1947; 2. Feststellung der Rechnungsabschlüsse und Erteilung der Entlastung; 3. Kapitalsherabsetzung von 25.000.000 S auf 2.500.000 S gemäß §§ 182 ff. AktG. samt Genehmi... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VIZPO §406 D
Rechtssatz: Die klagende Partei ist nicht genötigt, die Gegenleistung in das Urteilsbegehren aufzunehmen, sondern es genügt, wenn ihre Bereitwilligkeit aus den Prozeßergebnissen hervorgeht. Es ist Sache der Beklagten, im Prozesse die Gegenleistung durch ihre Behauptung und Angaben konkret zu gestalten und zu formulieren. Unterläßt die beklagte Partei die Behauptung, daß ihre Leistung von einer Gegenleistung abhängig ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1425 IZPO §226ZPO §235
Rechtssatz: Wenn im Prozeß auf Zahlung der Kaufsumme der beklagte Käufer den Kaufpreis mit der
Begründung: erlegt, die Kaufpreisforderung sei noch nicht fällig, hat der Käufer unter Hinzufügung einer Bedingung "erlegt". Hiedurch ist das Eventualbegehren gerechtfertigt, der Beklagte sei schuldig, einzuwilligen, daß der Erlag an den Kläger ausgefolgt werde. Diesem Eventualbegehren ist stattzugeben, wenn sich die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB5ZPO §411 Be
Rechtssatz: In Statussachen kann nur dann von einer erweiterten Rechtskraft gesprochen werden, wenn eine stattgebende rechtsgestaltende Entscheidung gefällt wird. Entscheidungstexte 7 Ob 124/55 Entscheidungstext OGH 25.03.1955 7 Ob 124/55 Veröff: EvBl 1955/267 S 450 = SZ 28/84 8 Ob 28/75 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB6
Rechtssatz: Das Begehren auf Bezahlung der Aktivbezüge eines Fahrdienstleiters einer bestimmten Verwendungsgruppe und Besoldungsgruppe ohne Angabe einer Gehaltsstufe (Zeitvorrückung) ist unbestimmt. Entscheidungstexte 4 Ob 156/54 Entscheidungstext OGH 22.03.1955 4 Ob 156/54 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Beklagten verurteilt, 1. dem Kläger eine schriftliche, eigenhändig unterfertigte Erklärung zu übergeben, wonach er zum Zwecke der Vorlage beim Verkehrsamt der Polizeidirektion W. bestätige, daß er das Fahrzeug Jeep, Fahrgestell Nr. 149.547, Motor Nr. 510.865, letztes polizeiliches Kennzeichen N 17.210, im Jahre 1948 im Wege der K.-Bank verzollt erworben, in dieses Fahrzeug einen anderen Motor (Type Jeep) mit der Nr. 432.642 eingebaut habe, den er ebenfalls ordn... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXLII IAZPO §226 IIA1
Rechtssatz: Privatrechtliche Verpflichtung zur Abgabe von Wissenserklärungen möglich (Ausstellung einer Bestätigung). Entscheidungstexte 1 Ob 106/54 Entscheidungstext OGH 29.12.1954 1 Ob 106/54 Veröff: SZ 27/332 1 Ob 354/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 1 Ob 354/56 Zweiter Rechts... mehr lesen...