Norm
ABGB §843Rechtssatz
Bei einer Klage auf Übertragung eines zu parzellierenden Grundstückes ist der Teilungsplan, der die berechtigten Forderungen der Bau - und insbesondere der Straßenbehörden zu berücksichtigen haben wird - neben dem vorliegenden Urteil - ein integrierender Bestandteil im Vollstreckungsverfahren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0000412Dokumentnummer
JJR_19530624_OGH0002_0010OB00195_5300000_001