RS OGH 1954/12/29 1Ob946/54, 8Ob154/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.12.1954
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Norm

ABGB §523 Cb
ZPO §226 IIB9

Rechtssatz

Das Begehren der Negatorienklage ist ausreichend bestimmt, wenn der angeblich zu Unrecht benützte Weg eindeutig beschrieben und die Einlagezahl angegeben ist, die einzelnen Grundstücke, über die der Weg führt, jedoch nicht angegeben sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0012157

Dokumentnummer

JJR_19541229_OGH0002_0010OB00946_5400000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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