Norm
ABGB §523 CbRechtssatz
Das Begehren der Negatorienklage ist ausreichend bestimmt, wenn der angeblich zu Unrecht benützte Weg eindeutig beschrieben und die Einlagezahl angegeben ist, die einzelnen Grundstücke, über die der Weg führt, jedoch nicht angegeben sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0012157Dokumentnummer
JJR_19541229_OGH0002_0010OB00946_5400000_002