Norm: EO §353 Abs1 IAEO §353 Abs1 IIAEO §353 Abs1 IIIEO §358ZPO §226 II A1
Rechtssatz: Ein Exekutionstitel, der auf "Unterfertigung aller Urkunden, welche zur Erlangung des Gewerberechtes der Rückstellungswerber, wie es der geschädigte Eigentümer bis 1938 besessen habe, erforderlich seien" lautet, ist hinreichend bestimmt. Die betreibende Partei ist nicht gehalten, im Exekutionsantrag diese Urkunden genau zu bezeichnen. Im Zweifelsfalle wird vo... mehr lesen...
Auf Grund des Erkenntnisses der Rückstellungsoberkommission beim Oberlandesgericht Wien vom 30. Juni 1952 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien folgende Exekutionen: I. durch zwangsweise Übergabe des ehemals von Armin A. im Standorte Wien, II., P.straße 58, betriebenen Bandagistengeschäftes samt Zubehör, der ehemaligen Hausbesorgerwohnung und einer mechanischen Werkstätte samt Maschinen, II. zur Erwirkung der Unterfertigung aller Urkunden, welche zur Erlangung des Gewer... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB13
Rechtssatz: Dem Klagebegehren auf Lieferung einer gewissen Anzahl vom Raummetern "Buchenholz in der Qualität, wie es der Beklagte im Jahre 1950 an den Gastwirt X in Y geliefert hat" mangelt die erforderliche Bestimmtheit. Entscheidungstexte 2 Ob 958/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1953 2 Ob 958/52 Veröff: JBl 1953,325 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die beklagte Partei schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen unter Vorlage eines Verzeichnisses Rechnung zu legen über die durch Vermittlung des Klägers zustandegekommenen Geschäftsabschlüsse vom Feber bis August 1946 und die Höhe der Ausgangsfakturen, betreffend S.-Haarkur, S.-Latschenkieferextrakt, S.-Zahnpasta und Shampoon, sowie einen Eid dahin zu leisten, daß ihre Angaben richtig und vollständig sind. Es nahm den Abschluß eines Provisionsvertretungsvertrages ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA2ZPO §226 IIB13
Rechtssatz: Das Begehren auf "Übergabe sämtlicher Geschäftsunterlagen" ist hinreichend bestimmt. Entscheidungstexte 1 Ob 1052/52 Entscheidungstext OGH 08.01.1953 1 Ob 1052/52 Veröff: SZ 26/8 1 Ob 240/57 Entscheidungstext OGH 18.09.1957 1 Ob 240/57 1 Ob 269/71 ... mehr lesen...
Norm: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch §1009Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch §1020Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch §1188Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch §1190Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch §1210Angestelltengesetz §14Handelsagentengesetz §15Handelsgesetzbuch §43Handelsgesetzbuch §117Handelsgesetzbuch §166Zivilprozeßordnung §226
Kopf: SZ 26/8
Spruch: Für die Geschäftsführung der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft gilt gru... mehr lesen...
In der Abhandlung nach dem am 17. Juli 1933 verstorbenen Johann J. wurde am 12. Oktober 1933 eine Erbteilung vorgenommen. Das vom Notar aufgenommene Protokoll beurkundet unter anderem eine von dem "nach dem Gesetz berufenen ältesten Sohn Johann J." mit der Witwe Gertraud J. abgeschlossene Vereinbarung, wonach diese den Hof übernimmt, ihrem Sohne Johann J. aber das Recht einräumt, den Hof nach ihrem Ableben um den von ihren Erben zu vereinbarenden oder gerichtlich festzusetzenden Übern... mehr lesen...
Norm: ABGB §1052 B2EO §7 BaEO §8 AZPO §226 VI
Rechtssatz: Muss die Zug um Zug vom Kläger zu erbringende Gegenleistung vor der Verurteilung nicht erbracht sein (Übernahme eines Hofes durch den Kläger "Zug um Zug gegen den mit den Erben zu vereinbarenden oder gerichtlich zu bestimmenden Übernahmswert"), so kann es auch nicht schaden, wenn die Gegenleistung ziffernmäßig noch nicht präzisiert ist. Dem Beklagten obliegt die entsprechende Bezeichnung... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIB
Rechtssatz: Eine Klage, die nur auf einen abstrakt gehaltenen Schuldschein gestützt wird, ohne sonstiges tatsächliches Vorbringen und ohne Rechtsgrund, ist mangels Schlüssigkeit und Bestimmtheit abzuweisen. Entscheidungstexte 2 Ob 820/52 Entscheidungstext OGH 24.10.1952 2 Ob 820/52 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §869ABGB §871ZPO §226ZPO §395
Rechtssatz: Wenn der Kläger im Kündigungsprozess im Gegensatz zu seinen bisherigen Tatsachenbehauptungen erklärt, er anerkenne, daß der Beklagte sein Mieter sei, ist dies kein prozessuales Anerkenntnis im Sinne des § 395 ZPO., sondern ein Tatsachengeständnis nach § 266 ZPO., das jederzeit widerrufen werden kann und dessen Widerruf vom Gerichte nach freiem Ermessen zu beurteilen ist. Außerdem würde einer ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den Beklagten die Räumung und Übergabe der von diesen im Hause des Klägers in P., Hauptstraße, benützten Wohnung, die sie ohne Rechtstitel bewohnen. Das Prozeßgericht wies das Klagebegehren ab. Es stellte fest, daß zwar die Beklagten die Wohnung bis zur Einbringung der Kündigung C 220/50 des Bezirksgerichtes Gloggnitz nur prekaristisch benützten und dem Kläger wiederholt Mietzinse für die Wohnung anboten, der die Annahme verweigerte, um die Begründung: eines Mi... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB2ZPO §405
Rechtssatz: Wenn das Klagebegehren auf einen Bestandvertrag gestützt wird, kann das Gericht auch dann der Klage stattgeben, wenn es zur Feststellung gelangt, daß überhaupt kein Bestandvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen ist und der Beklagte keinen Anspruch besitzt, in den Räumen zu verbleiben. Entscheidungstexte 2 Ob 321/52 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Auf Grund der Einantwortungsurkunde vom 14. Juni 1950, 2 A 203/50 des Bezirksgerichtes Döbling, wurde der Nachlaß nach dem am 19. März 1950 verstorbenen Josef H. auf Grund des Gesetzes der verpflichteten Partei als erblasserischen Witwe und der betreibenden Partei als erblasserischen Schwester, die sich beide bedingt erbserklärten, je zur Hälfte eingeantwortet. Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichtes Döbling vom 22. Feber 1951, 4 C 825/50, wurde auf Grund des Anerkenntnisses der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §843 BEO §351EO §352ZPO §226 II B9
Rechtssatz: Die Teilungsklage hat grundsätzlich auf Naturalteilung zu lauten; ein Behgehren auf Zivilteilung ist nur dann zulässig, wenn im Erkenntnisverfahren der Beweis dafür erbracht wird, daß eine Naturalteilung nicht möglich oder untunlich ist. Daher muß das vollstreckbare Urteil enthalten, ob die Aufhebung der Gemeinschaft durch Natural - oder Zivilteilung zu erfolgen hat, widrigenfalls die Ex... mehr lesen...
Norm: ZPO §226ZPO §405
Rechtssatz: Eine jeden Zweifel und jede objektive Ungewissheit ausschließende Präzisierung des Klagebegehrens ist nur bei Geldleistungsklagen zu verlangen; bei anderen Klagen ist dem Erfordernis des § 226 ZPO hinsichtlich der Bestimmtheit des Klagebegehrens jedenfalls dann genüge getan, wenn man unter Berücksichtigung des Sprachgebrauchs und Ortsgebrauchs und nach den Regeln des Verkehres daraus entnehmen kann, was begehr... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Errichtung einer vollstreckbaren notariellen Urkunde, in welcher er sich verpflichtet, nach erreichter Großjährigkeit des Johann R. diesem eine dreijährige Kalbin im Werte von 3000 S zu übergeben. Zur Begründung: dieses Begehrens führt der Kläger aus, er habe seiner Tochter, der im Jahre 1942 verstorbenen Gattin des Beklagten, Viktoria R., ein Heiratsgut im Werte von 7000 S in die Ehe mitgegeben, welches den Beklagten instand gesetz... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIA1
Rechtssatz: Ein Klagebegehren auf Errichtung oder Unterfertigung einer Urkunde hat den Inhalt derselben wörtlich wiederzugeben. Entscheidungstexte 3 Ob 278/52 Entscheidungstext OGH 30.04.1952 3 Ob 278/52 Veröff: SZ 25/115 6 Ob 120/58 Entscheidungstext OGH 21.05.1958 6 Ob 120/58 Beisatz: Gilt auch für das Begeh... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIB12
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Unterlassungsklage ist die bereits einmal erfolgte widerrechtliche, wenn auch nicht schuldhafte Verletzung vertraglicher Rechte und eine Wiederholungsgefahr, der nur durch die Unterlassungsklage vorgebeugt werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 245/52 Entscheidungstext OGH 25.03.1952 2 Ob 245/52 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4EO §7 Bb3ZPO §226 IIB7
Rechtssatz: Das Begehren auf Bezahlung einer monatlichen Rente in einer bestimmten Höhe abzüglich der zukommenden Sozialrente ist nicht hinreichend bestimmt, um einen Exekutionstitel bilden zu können. Entscheidungstexte 2 Ob 19/52 Entscheidungstext OGH 05.03.1952 2 Ob 19/52 VersR 1952,171 8 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4ZPO §226ZPO §228 A4
Rechtssatz: Der Anspruch auf Zahlung einer Rente in der Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des jeweiligen Lohnes, den ein Getöteter bei seinem (bestimmt beizeichneten) Dienstgeber jeweils gehabt hätte, ist bestimmbar und kann daher Gegenstand einer Feststellungsklage sein. Entscheidungstexte 2 Ob 606/51 Entscheidungstext OGH 23.01.1952 2 Ob... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der Klage statt und sprach der Klägerin einen Betrag von 2380.20 S an Kosten für die Bergung, die Überführung und das Begräbnis ihres am 23. Juni 1949 verstorbenen Gatten Otto B., einen weiteren Betrag von 3230 S an entgangenem Unterhalt vom Juli 1949 bis April 1950 und für die Zeit ab 1. Mai 1950 einen ziffernmäßig nicht bestimmten Unterhaltsbetrag in der Höhe der Differenz zwischen der Hälfte des Monatslohnes des Otto B. und der der Klägerin gebührenden jeweilige... mehr lesen...
Norm: G über das Mahnverfahren §19ZPO §226 IIIA
Rechtssatz: Die Mahnklage bedarf keiner von dem als Mahngesuch anzusehenden Vorbringen abgesonderten Klagsdarstellung nach § 226 ZPO. Entscheidungstexte 1 Ob 64/52 Entscheidungstext OGH 16.01.1952 1 Ob 64/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0037770 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IIIBZPO §405
Rechtssatz: Wenn die Klage auf Bezahlung des Werklohnes die Angabe enthält, der Beklagte habe das Werk bestellt, während in Wirklichkeit dessen Bevollmächtigter die Bestellung vornahm, ist die Klage deshalb allein noch nicht abzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 8/52 Entscheidungstext OGH 11.01.1952 3 Ob 8/52 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat im eigenen Namen als Beauftragte des Bundeskanzleramtes (Österreichhilfe) die Beklagte mit Mehl in Jute- und Leinensäcken beliefert. Da die Beklagte die Säcke nicht zurückgestellt hat, begehrt sie unter Hinweis auf die angeblich getroffene Vereinbarung, daß diese Säcke als Eigentum der klagenden Partei der Rückgabepflicht unterliegen, Rückstellung der Säcke oder Zahlung des Betrages von 66.250 S s. A. Die beiden unteren Instanzen haben im Sinne des Klagebegehrens erka... mehr lesen...
Die Klägerin erhob Klage gegen ihren Gatten, den Erstbeklagten, und die Zweitbeklagte, die angeblich ehewidrige Beziehungen unterhalten. Sie verlangt Fällung des Urteiles, der Erstbeklagte sei schuldig, das persönliche Aufsuchen und das absichtliche Zusammentreffen mit der Zweitbeklagten sowie überhaupt das Betreten der Wohnung der Zweitbeklagten bzw. ihres Vaters zu unterlassen, ferner die Zweitbeklagte zu verurteilen, Besuchsempfänge des Erstbeklagten sowie das absichtliche Zusammen... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVa1ZPO §226 IIB5
Rechtssatz: Das Klagebegehren auf Unterlassung ehewidriger Beziehungen, soweit es Ehestörungen und Gesundheitsstörungen mit sich bringe, ist nicht hinlänglich bestimmt (entgegen ZBl 1935/430). Für ein solches Begehren ist auch dann, wenn es gegen den Ehegatten gerichtet ist, der Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 754/51 Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat die Revision der beklagten Partei gegen sein Urteil vom 6. April 1951, 2 R 32/51-14, unter Berufung auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 6. September 1950, 2 Ob 524/50, zurückgewiesen, weil sie in der Hauptsache über das von ihr im zweiten Rechtsgange gestellte Begehren hinausgehe, Beklagte aber an dieses Begehren gebunden bleibe. Sie habe dort begehrt, entweder das Scheidungsbegehren abzuweisen oder ein Verschulden des Klägers auszusprechen. De... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VZPO §461ZPO §502 Abs1 A
Rechtssatz: Werden von einer Partei neben dem Hauptantrag noch Eventualanträge gestellt, so ist der Partei das Beschwerdeinteresse nicht schon deshalb abzusprechen, weil sie mit einem Eventualantrag Erfolg gehabt hat. Entscheidungstexte 1 Ob 515/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 1 Ob 515/51 SZ 24/264 = EvBl 1951/452 S 567; Spruchrepertoriu... mehr lesen...
Der Gatte der Klägerin wurde am 29. September 1949 von dem vom Beklagten gelenkten Personenkraftwagen niedergestoßen und getötet. Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß der Beklagte den Verkehrsunfall schuldhaft verursacht habe und daß er verpflichtet sei, der Klägerin den gesamten ihr aus diesem Ereignis entstanden und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. Sie begehrt weiter Ersatz der Begräbniskosten in Höhe von 3314 S und eine monatliche Geldrente von 265.70 S. Der Beklagte an... mehr lesen...
Der Kläger begehrte in der gegen die Beklagte und deren vor Klagszustellung verstorbenen Gatten Rudolf Sch. gerichteten Klage die Fällung des Urteiles, die Beklagte sei nicht berechtigt, in Abwesenheit des Klägers das dem Kläger untervermietete Zimmer zu betreten, und habe dies in Hinkunft zu unterlassen; die Beklagte und Rudolf Sch. seien zur ungeteilten Hand schuldig, dem Kläger den in ihrer Gewahrsam befindlichen Schlüssel zu diesem Zimmer zu übergeben. Der Kläger begrundete dieses... mehr lesen...