Norm
ABGB §891Rechtssatz
Die in der Klage enthaltene Behauptung, daß die Beklagten für ein Darlehen solidarisch haften, enthält implicite die Behauptung, daß eine auf die Begründung einer Korrealschuld gerichtete Vereinbarung vorliege.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0024141Dokumentnummer
JJR_19541103_OGH0002_0030OB00653_5400000_001