Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX .2018 beantragte die Beschwerdeführerin (in der Folge so oder kurz: BF) erstmals die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach § 53 NAG, welche ihr mit XXXX .2018 ausgestellt wurde. 1. Am römisch 40 .2018 beantragte die Beschwerdeführerin (in der Folge so oder kurz: BF) erstmals die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung nach Paragraph 53, NAG, welche ihr mit römisch 40 .2018 ausgestellt wurde. ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein indischer Staatsangehöriger, stellte am 10.05.2011 nach illegaler Einreise in das Bundesgebiet einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher mit Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 08.07.2013, Zl. C11 419.541-1/2011/13E, im Beschwerdeweg abgewiesen wurde. Die gegen den BF ausgesprochene Ausweisung aus dem österreichischen Bundesgebiet nach Indien wurde bestätigt. 2. A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid vom 23.03.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz BFA) XXXX (im Folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF) gemäß § 66 Abs. 1 und 2 FPG aus dem österreichischen Bundesgebiet aus (Spruchpunkt I.) und erteilte ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub (Spruchpunkt II). Mit Bescheid vom 23.03.2023 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat mit Bescheid vom 27.05.2024 gegen die Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs. 1 und 3 FPG ein unbefristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt (Spruchpunkt III.). Das Bundesamt für Fremdenwesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: bezeichneten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 03.06.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 7 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufentha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Wien, vom XXXX wurde gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG ein auf die Dauer von drei Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.). Weiters wurde ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen das Aufenthaltsverbot gemäß § 18 Abs. 3 BFA-VG die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Feststellungen: Die Verfahrenspartei (VP), XXXX , stellte erstmals am XXXX .2016 einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte (Angehöriger eines EWR- oder Schweizer Bürgers) und berief sich auf die am XXXX .2016 in Serbien geschlossene Ehe mit dem bulgarischen Staatsangehörigen XXXX , geboren am XXXX . Die Verfahrenspartei (VP), römisch 40 , stellte erstmals am römisch 40 .2016 einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte (A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am XXXX .2022 bei der Bezirkshauptmannschaft XXXX (im Folgenden: NAG Behörde) einen Antrag auf Ausstellung einer Anmeldebescheinigung (Sonstige). Mit Bescheid der NAG Behörde vom XXXX .2023 wurde der Antrag des BF zurückgewiesen. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am römisch 40 .2022 bei der Bezirkshauptmannschaft römisch 40 (im Folgenden: NA... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) war erstmals im Jahr 2012 mit Nebenwohnsitz im Bundesgebiet gemeldet. Seit April 2014 weist er eine durchgehende Wohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Am 10.04.2015 wurde dem BF eine Anmeldebescheinigung als Arbeitnehmer ausgestellt. 3. Mit Urteil des Landesgerichtes XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2022, in Rechtskraft erwachsen am XXXX .2023 wurde der BF wegen des Verbrechens de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist im Jahr 2015 eine erstmalige Wohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des Bezirksgerichtes (im Folgenden: BG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2018, in Rechtskraft erwachsen am 31.08.2018, wurde der BF wegen des Vergehens der Körperverletzung gemäß § 83 Abs. 1 StGB, zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je € 4,00 (€ 400,00), davon 50 Tagessätze bedingt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde im Bundesgebiet erstmals mit Urteil des BG XXXX vom XXXX 2022 zu GZ: XXXX , zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je EUR 4,00, für den Fall der Uneinbringlichkeit zu 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe, verurteilt. Gem. § 43a Abs. 1 StGB wurde ein Teil der verhängten Geldstrafe und zwar 30 Tagessätze zu je EUR 4,00, unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 03.11.2023, Zl. XXXX , wurde gegen XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) ein mit 8 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 PFG erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs. 3 FPG wurde dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthalts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 01.10.2023 wurde der Antrag von XXXX (im Folgenden Beschwerdeführer oder kurz BF) auf Aufhebung des Aufenthaltsverbotes gemäß § 69 Abs. 2 FPG abgewiesen (Spruchpunkt I.), dem BF gemäß § 78 AVG vorgeschrieben, Bundesverwaltungsabgaben in der Höhe von 6,50 Euro zu entrichten und ihm hierfür eine Zahlungsfrist von vier Woch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Steiermark – Außenstelle Graz, vom 14.03.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zwei Jahren erlassen (Spruchpunkt I.) und ihm ein Durchsetzungsaufschub gemäß § 70 Abs. 3 FPG in der Dauer von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger Ungarns, dem in Österreich ab XXXX wiederholt Aufenthaltstitel erteilt worden waren, wurde im Bundesgebiet zwei Mal strafgerichtlich verurteilt. Mit Urteil des Landesgerichts XXXX vom XXXX wurde gegen ihn wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung und des Verbrechens des versuchten Mordes eine achtjährige Freiheitsstrafe verhängt. Die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme aus die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 1993 eine durchgehende Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet auf. 2. Mit Urteil des Landesgerichtes (im Folgenden: LG) XXXX , Zahl XXXX , vom XXXX .2015, in Rechtskraft erwachsen am selben Tag, wurde der BF wegen des Verbrechens der Untreue gemäß § 153 Abs. 1 und 2 2. Fall StGB und des Verbrechens des schweren, gewerbsmäßigen Betruges gemäß §§ 146, 14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Oberösterreich, vom 25.08.2023 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). 1. Mit Bescheid des Bundesamte... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (BF), ein Staatsangehöriger von Schweden, wurde am XXXX .2024 aus Slowenien kommend einer Einreisekontrolle durch die österreichische Polizei unterzogen. Dabei waren in seinem Fahrzeug auch zwei syrische Staatsangehörige ohne Reisedokumente. Der BF wurde daraufhin von der Polizei wegen des Verdachts der Schlepperei vernommen, wobei er auch für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) über die beabsichtigte Erlassu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit verfahrensgegenständlich angefochtenem Bescheid vom 06.11.2023 erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA/belangte Behörde) gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), einem Staatsangehörigen Algeriens, ein auf die Dauer von 10 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot gemäß § 67 Abs. 1 und 2 FPG (Spruchpunkt I.) und erteilte ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG keinen Durchsetzungsaufschub (Spr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erließ am 01.02.2024 einen Bescheid, in welchem gegen den Beschwerdeführer (BF) gemäß § 67 Abs 1 u 3 FPG ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen wurde (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub gewährt wurde (Spruchpunkt II.) und einer Beschwerde gemäß § 18 Abs 3 BFA-VG die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde. 1. Das Bundesamt für Fremde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 06.02.2024, wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) im Rahmen der Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme über die in Aussicht genommene Einleitung eines Verfahrens zur Erlassung einer Ausweisung oder eines Aufenthaltsverbotes in Kenntnis gesetzt und zur Abgabe einer Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung des S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Als Staatsangehörige der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschwerdeführerin (BF) EWR-Bürgerin iSd § 2 Abs 4 Z 8 FPG. Daher ist sie gemäß § 51 Abs 1 NAG auf Grund der Freizügigkeitsrichtlinie zum Aufenthalt für mehr als drei Monate berechtigt, wenn sie in Österreich Arbeitnehmerin oder Selbständige ist (Z 1); für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz verfügt, so dass sie während ihre... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG, BGBl. I Nr. 33/2013 idgF, kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Behörde tätigte Anfragen zur Person des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz ”BF” genannt) in verschiedenen Registern der Republik Österreich und bei einer Behörde in Deutschland. Die Anfragedaten wurden zum Akt genommen. 1. Die Behörde tätigte Anfragen zur Person des nunmehrigen Beschwerdeführers (in weiterer Folge kurz ”BF” genannt) in verschiedenen Registern der Republik Österreich und bei eine... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Behörde nahm einen Bericht der LPD Steiermark vom 29.01.2024 zum Akt, aus welchem hervorgeht, dass der nunmehrigen Beschwerdeführer (in der Folge kurz “BF” genannt) verdächtigt wurde, mit dem Verkauf minderwertigen Geschirrs und verschiedenen in polizeilichem Gewahrsam stehenden Personen in Verbindung zu stehen. Zu einem dieser Personen (dieser trägt den selben Nachnamen wir der BF) wurde ein Bescheid der Behörde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Abschlussbericht der Landespolizeidirektion XXXX wurde die Staatsanwaltschaft XXXX darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) verdächtigt werde, am XXXX 2020 im Bundesgebiet ( XXXX ) XXXX (im Folgenden: Drittgeschädigte) im Zeitraum von XXXX 2020 bis XXXX 2020 um insgesamt EUR 4.200,00 erpresst zu haben. Weiters werde er verdächtigt die Drittgeschädigte in einem Wald... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom XXXX .2023 verständigte die Staatsanwaltschaft XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) über die Anklageerhebung gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung gemäß §§ 125, 126 Abs. 1 Z 5 StGB. 1. Mit Schreiben vom römisch XXXX .2023 verständigte die Staatsanwaltschaft römisch XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, ASt XXXX (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: BFA), gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Deutschland (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von zehn Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 7... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX .2023, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX , erließ das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Steiermark, gegen XXXX , geb. XXXX , StA.: Italien (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG ein Aufenthaltsverbot in der Dauer von fünf Jahren (Spruchpunkt I.) und sprach aus, dass ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub nicht erteilt (Spruchpun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 11.01.2024 wurde gemäß § 67 Abs. 1 und Abs. 2 FPG gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein für die Dauer von 4 Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 70 Abs. 3 FPG dem BF kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.), und einer Beschwerde gegen dieses Aufenthaltsv... mehr lesen...