RS OGH 1987/2/26 6Ob528/87

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Veröffentlicht am 26.02.1987
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Norm

AußStrG §14 B3
ZPO §502 Abs2 Ca1

Rechtssatz

Ob die direkte Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes in der Höhe des Familienzuschlages an den Unterhaltsberechtigten die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung rechtfertigt, ist keine Frage der Bemessung, sondern eine Frage nach dem Anspruch auf den Erhalt eines Exekutionstitels.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0104833

Dokumentnummer

JJR_19870226_OGH0002_0060OB00528_8700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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