Norm
AußStrG §14 B3Rechtssatz
Ob die direkte Auszahlung von Teilen des Arbeitslosengeldes in der Höhe des Familienzuschlages an den Unterhaltsberechtigten die Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung rechtfertigt, ist keine Frage der Bemessung, sondern eine Frage nach dem Anspruch auf den Erhalt eines Exekutionstitels.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0104833Dokumentnummer
JJR_19870226_OGH0002_0060OB00528_8700000_002