Begründung: Mit dem Vorwurf einer Vernachlässigung der Pflichten nach § 182 ZPO wird ein Verfahrensmangel gerügt. Erachtet das Berufungsgericht eine solche Rüge als unberechtigt, ist diese Beurteilung nach der ständigen, ungeachtet der von Fasching weiterhin (Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, Rdz 1909) vertretenen gegenteiligen Ansicht aufrechterhaltenen Rechtsprechung des Revisionsgerichtes einer weiteren Nachprüfung entzogen. Daran vermögen auch die Revisionsausführungen nichts zu ä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot den beklagten Parteien mit einstweiliger Verfügung das Sammeln und Entgegennehmen von Reisebuchungen durch Mitarbeiter der Österreichischen Bundesbahnen vorzunehmen und im geschäftlichen Verkehr, insbesondere bei Buchungen von Reisen und Ferienaufenthalten, einen 3 % übersteigenden Rabatt anzubieten und zu gewähren. Hingegen wies es das auf das Verbot der Ausübung des Reisebürogewerbes in weiteren Betriebsstätten, die weder behördlich bewilligt sin... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater ab 20.11.1980 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von S 1.600 an die Minderjährige. Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Vaters als verspätet zurück. Dieser habe, nachdem er im Verfahren 6 C 35/80 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Vaterschaft anerkannt hatte und das Unterhaltsverfahren an den Außerstreitrichter überwiesen worden war, nicht mehr zu weiteren Äußerungen aufgefordert werden können, weil er verzoge... mehr lesen...
Begründung: Der am ***** 1981 geborene E***** R***** stammt aus der Ehe der A***** R***** und des E***** R***** sen., die diese nachträglich am 23. 12. 1981 miteinander geschlossen haben. Die Ehe wurde am 13. 4. 1983 rechtskräftig geschieden. Mit Beschluss vom 21. 10. 1982 wurden der Mutter die elterlichen Rechte und Pflichten bezüglich des Minderjährigen zuerkannt, doch verblieb der Minderjährige bisher bei seinem Vater. Mehrere Versuche, das Kind zu seiner Mutter zu bringen, sind... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit rechtskräftigem Urteil des Kreisgerichtes Korneuburg vom 6. 4. 1982, 2 a Cg 96/82, aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem, vor dem Erstgericht geschlossenem Vergleich vom 4. 8. 1982, ON 15, einigten sich die Eltern dahin, daß die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern erfließenden Rechte und Pflichten in Ansehung beider Kinder der Mutter allein zufallen. Mit rechtskräftigem Beschluß vo... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A5AußStrG §16 A2
Rechtssatz: Nach der ZVN 1983 hat auch für den Bereich der §§ 14 und 16 AußStrG bei teilweise bestätigenden und teilweise abändernden (aufhebenden) Entscheidungen des Rekursgerichtes der Grundsatz zu gelten, daß gegen den bestätigenden Teil nur ein außerordentlicher Revisionsrekurs nach § 16 AußStrG erhoben werden kann. Die Grenzlinie ist dort zu ziehen, wo dem Rekurs einer Partei in trennbarer Weise auch nur ... mehr lesen...
Die beiden Kinder leben mit ihren Eltern im gemeinsamen Haushalt. Der Vater Ing. Peter S ist Berufschullehrer und außerdem als Autor bzw. Mitautor (Zeichner) von Lehrbüchern, Vortragender und Lehrlingsausbildner tätig; die Mutter Josefine S ist gleichfalls Lehrerin. Auf Antrag der Mutter verpflichtete das Erstgericht den Vater ab 29. 3. 1983 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von je 6 000 S zu Handen der Mutter und wies das Mehrbegehren von je 2 000 S ab. Es stellte fest, die Mutte... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A3AußStrG §14 A5AußStrG §232 Abs1
Rechtssatz: Im Verfahren über einen gemäß § 232 AußStrG für zulässig erklärten Revisionsrekurs gegen einen Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes ist eine reformatio in peius zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 756/83 Entscheidungstext OGH 25.01.1984 1 Ob 756/83 2 Ob 644/86 Entsc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2AußStrG §9 A1AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Verfahrensleitende Verfügungen sind im Außerstreitverfahren nicht schlechthin unanfechtbar. Sondern wenn etwa durch eine gerichtliche Verfügung ein Stocken des Verfahrens bedingt wird, oder überhaupt, wenn in die Rechtssphäre einer Partei eingegriffen wird, steht auch gegen verfahrensleitende Verfügungen ein Rechtsmittel zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2eAußStrG §9 A2gAußStrG §9 B2AußStrG §10 AAußStrG §10 BAußStrG §14 A4AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Wenn eine Rechtsmittelbeantwortung in einem nur nach dem ersten Hauptstück des Außerstreitgesetzes geregelten Rechtsmittelverfahren auch nicht vorgesehen ist, so macht dies alleine einen Schriftsatz des Gegners des Rechtsmittelwerbers zu dessen Rechtsmittel noch nicht unzulässig. Eine Rechtsmittelgegenschrift kann vielmehr in jenen ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Bekämpft der Rechtsmittelwerber Feststellungen des Rekursgerichtes in einer Unterhaltssache als aktenwidrig, ohne dabei aufzuzeigen, daß hiedurch wesentliche Komponenten der Lebensverhältnisse der Beteiligten nicht berücksichtigt wurden, so berührt dieses Rechtsmittel jedenfalls nur Bemessungsfragen. Entscheidungstexte 6 Ob 586/83 Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 24. Juli 1978, BauR-5887/3-1978 Po/La, wurden gemäß §§ 17, 20 BStG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Eisenbahnenteignungsgesetzes Ackerflächen der im gemeinsamen Eigentum der Antragsteller stehenden Liegenschaft EZ 2 KG ***** im Ausmaß von 47.050 m² sowie Ackerflächen der im Alleineigentum der Zweitantragstellerin stehenden Liegenschaft EZ 71 KG ***** im Ausmaß von 10.010 m² für den Au... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3AußStrG §16 BIII2bZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Der Vorwurf der falsch angenommenen Unterhaltsbemessungsgrundlage richtet sich gegen die Unterhaltsbemessung (EFSlg 30509). Entscheidungstexte 5 Ob 502/83 Entscheidungstext OGH 18.01.1983 5 Ob 502/83 6 Ob 682/83 Entscheidungstext OGH 28.07.1983 6 Ob 682/83 Beisatz:... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2dAußStrG §14 A1AußStrG §16 CZPO §520 BZPO §520 C
Rechtssatz: Wird die Entscheidung aufgehoben und dem Rekursgericht die neuerliche Entscheidung unter Anstandnahme vom gebrauchten Zurückweisungsgrund der Unbestimmtheit des angestrebten Rechtsmittelerfolges aufgetragen, darf das Rekursgericht das Rechtsmittel nur insoweit meritorisch erledigen, als der Rekurs hinlänglich bestimmt ist; auf die Frage der Berechtigung des Rekurses... mehr lesen...
Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin mehrerer Liegenschaften im Gemeindegebiet von B. Sie betreibt dort eine einjährige Haushaltungsschule, eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe und eine höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe samt Internat. Mit Bescheid des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung vom 6. 7. 1970, GZ BauR 31/24- 1970, wurden im Zuge der Errichtung der Salzkammergutbundesstraße nachstehende Grundstücke der Antragsgegnerin in der... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob auch für die Dauer des vorübergehenden Aufenthaltes des Unterhaltsberechtigten beim Unterhaltspflichtigen der auferlegte Unterhalt zu bezahlen ist, ist primär keine Frage der Bemessung, sondern des Anspruchsgrundes. Entscheidungstexte 3 Ob 624/82 Entscheidungstext OGH 15.09.1982 3 Ob 624/82 ... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967 wu... mehr lesen...
Begründung: Im Vordergrund dieses Rechtsstreits steht das richtige Verständnis der aus der Vorschrift des § 17 Abs 1, Abs 2 und Abs 4 WGG abzuleitenden Wertänderung (Abnutzungsabwertung und Geldwertaufwertung) des Anspruchs auf Erstattung der von den Klägern bei Abschluss des Mietvertrags an die beklagte Eigentümerin der unter Inanspruchnahme öffentlicher Förderungsmittel errichteten Wohnhausanlage, in der die Kläger vom 1. 10. 1977 bis 30. 6. 1979 Mieter einer Wohnung waren, geleis... mehr lesen...
Mit der beim Erstgericht am 3. Mai 1979 eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten wegen dessen Verschulden aus dem Gründe: des § 49 EheG sowie die Verpflichtung des Beklagten, ihr ab dem der Rechtskraft des Scheidungsurteiles folgenden Monatsersten im vorhinein einen monatlichen Unterhalt in der Höhe von 4000 S zu bezahlen. Der Beklagte bestritt das Vorbringen der Klägerin, beantragte, die überwiegende Mitschuld der Klägerin auszusprechen, und... mehr lesen...
In dem am 21. November 1979 beim Bezirksgericht Döbling eingelangten Antrag führte die Antragstellerin aus, die Ehe mit dem Antragsgegner Michael F sei mit Urteil vom 15. Juni 1979, rechtskräftig seit 4. Juli 1979, aus dessen Alleinverschulden geschieden worden. Der Antragsgegner sei nicht bereit gewesen, sich mit ihr über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu einigen. Der Antragsgegner habe in Wien 19, H-Straße 140, die Wohnung Tür Nr. 4, be... mehr lesen...
Norm: ABGB §271AußStrG §9 B1AußStrG §9 B2AußStrG §14 A5
Rechtssatz: Soweit der Interessenwiderstreit reicht, ist der allgemeine gesetzliche Vertreter einer pflegebefohlenen Person von der Wahrung deren Interessen, also auch von der Wahrnehmung verfahrensrechtlicher Interessen, ausgeschlossen. Das benimmt aber den für ihr eheliches Kind im Pflegschaftsverfahren einschreitenden Eltern nicht das Recht, einen etwa vorliegenden Mangel in den Vorauss... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca4
Rechtssatz: Es betrifft den Grund des Anspruchs, unter welchen Voraussetzungen, das Subsidiäritätsprinzip zum Tragen kommt (so schon 1 Ob 588/78, SZ 51/110) Hier: ob bei einem Unterhaltsbegehren nach § 68 EheG der geschiedene Ehegatte primär oder erst subsidiär nach ehelichen Kindern unterhaltspflichtig ist oder nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 562/81 ... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde aus beiderseitigem gleichem Verschulden geschieden. Die Klägerin begehrte einen Unterhalt in Höhe von 3000 S monatlich. Der Beklagte beantragte die Abweisung der Klage mit der Einwendung, die Klägerin könne ihren Unterhalt aus ihrem eigenen Vermögen und aus den Unterhaltszahlungen ihrer ehelichen Kinder bestreiten. Das Erstgericht wies die Klage auf Grund der Feststellungen über die Leistungsfähigkeit der sieben ehelichen Kinder der Streitteile ab, weil... mehr lesen...
Norm: ABGB §176 BAußStrG §2 F1AußStrG §9 A2fAußStrG §9 B1AußStrG §14 A4AußStrG §16 BII2gAußStrG §185MRK Art6 V1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Anhörung der Mutter und ihrer Vernehmung zu sie treffenden Beschuldigungen durch nicht einmal vom Gericht vernommene Zeugen in einem ihre Rechte so sehr berührenden Verfahren wie dem über die Entziehung der ihr übertragenen elterlichen Rechte und Pflichten nach § 176 Abs 1 ABGB stellt eine so schwere V... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 19. Dezember 1979, 1 Sch 265/79-2, einvernehmlich rechtskräftig geschieden. Die Eltern vereinbarten, daß die beiden Kinder Daniela, geboren 18. April 1975, und Günther, geboren 19. Juli 1977, bei der Mutter verbleiben. Diese Vereinbarung wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Favoriten vom 21. März 1980 pflegschaftsbehördlich genehmigt. Es wurde ausgesprochen, daß gemäß § 177 ABGB alle aus den familienrechtliche... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 BAußStrG §14 B3AußStrG §16 BII2gZPO §502 Ca1ZPO §502 CbZPO §503 B1
Rechtssatz: Wenn die Berücksichtigung der vom Rechtsmittelwerber im Rekurs vorgebrachten Neuerung allenfalls zur Bemessung des Unterhaltes in geringer Höhe geführt hätte, kann von einer einem Nichtigkeitsgrund gleichzuhaltenden Mangelhaftigkeit des Verfahrens nicht gesprochen werden. Entscheidungstexte 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §5AußStrG §11 B1AußStrG §14 A1AußStrG §14 A2AußStrG §19AußStrG 2005 §73EntmO §56 Abs1JN §24ZPO §520 AZPO §520 E2
Rechtssatz: Soweit die §§ 19 bis 25 JN keine Sonderregelungen für das Rechtsmittelverfahren in Ablehnungssachen enthalten, richtet sich dieses nach den Vorschriften jenes Verfahrens (hier: Entmündigungsverfahren), in dem die Ablehnung erfolgt. Besteht in diesem Verfahren kein Anwaltszwang, müssen schriftliche Rekurse ni... mehr lesen...
Beim Bezirksgericht für ZRS Graz ist ein Entmündigungsverfahren betreffend den Rekurswerber anhängig. Dieser lehnte den mit dieser Rechtssache befaßten Richter Dr. Kurt W ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz wies den Ablehnungsantrag zurück. Dagegen erhob der Ablehnungswerber schriftlich Rekurs, der nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen war. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz trug dem Ablehnungswerber die Beseitigung dieses Mangels binnen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z1 BAußStrG §14 A5AußStrG §14 B1AußStrG §16 A1AußStrG §16 BII2b1
Rechtssatz: Wenn nach der
Begründung: des erstgerichtlichen Beschlusses in der Anordnung verfahrensleitender Maßnahmen der Entscheidungswille zum Ausdruck kommt, die Einrede der Unzulässigkeit des Verfahrens zur gerichtlichen Festsetzung der Enteigungsentschädigung ein für allemal zurückzuweisen und damit eine bindende Entscheidung über die Grenzen der Gericht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde im Jahre 1974 aus beiderseitigem gleichteiligen Verschulden geschieden. Die fünf minderjährigen ehelichen Kinder verblieben bei der Beklagten. Der Kläger musste für sie einen monatlichen Unterhaltsbetrag von insgesamt 7.100 S bezahlen. Infolge Todes eines der Kinder und Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit eines zweiten wurde diese Unterhaltsverpflichtung des Klägers nunmehr mit 4.900 S monatlich festgesetzt. In Pflege und Erziehu... mehr lesen...