Norm
AußStrG §14 B3Rechtssatz
Die Frage, ob die Legalzession im Sinne des § 27 WrSHG vom Sozialhilfeträger (bereits) in Anspruch genommen wurde, die auch ohne Vorbringen der Parteien wegen des gemäß § 2 Abs 2 Z 5 AußStrG im außerstreitigen Verfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes von Amts wegen zu klären ist, ist keine Frage der Unterhaltsbemessung im Sinne des Judikats 60, sondern eine solche des Anspruchsgrundes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0104821Dokumentnummer
JJR_19861002_OGH0002_0070OB00645_8600000_001