Norm
AngG §26 Z4 III4bRechtssatz
Trifft der Arbeitgeber, ohne rechtlich verpflichtet zu sein, Maßnahmen, um künftige Streitigkeiten zwischen seinen Arbeitnehmer zu verhindern, ist eine Verständigung des beleidigten Arbeitnehmers darüber entbehrlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung, Abhilfe, Mitbedienstete, Mitangestellte, Kollege, Arbeitskollege, wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Austritt, Ende, Beendigung, Schutz, freiwilligEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029006Dokumentnummer
JJR_19870902_OGH0002_009OBA00059_8700000_001