RS OGH 1987/9/2 9ObA59/87

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.1987
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Norm

AngG §26 Z4 III4b

Rechtssatz

Trifft der Arbeitgeber, ohne rechtlich verpflichtet zu sein, Maßnahmen, um künftige Streitigkeiten zwischen seinen Arbeitnehmer zu verhindern, ist eine Verständigung des beleidigten Arbeitnehmers darüber entbehrlich.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung, Abhilfe, Mitbedienstete, Mitangestellte, Kollege, Arbeitskollege, wichtiger Grund, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, vorzeitige Auflösung, Austritt, Ende, Beendigung, Schutz, freiwillig

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029006

Dokumentnummer

JJR_19870902_OGH0002_009OBA00059_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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