Norm
ABGB §863 GIIIRechtssatz
Die gemeinsame Postensuche des Arbeitgebers und Arbeitnehmers ist ein Verhalten, welches den Schluß auf eine übereinstimmend gewollte, mit jenem Zeitpunkt wirksame Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigt, zu dem es dem Arbeitnehmer gelungen ist, tatsächlich eine andere Stelle zu finden (§ 863 ABGB) (§ 48 ASGG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Ende, Arbeitsverhältnis, Einvernehmen, einverständliche Lösung, Auflösung, Arbeitssuche, Suche, Stellensuche, Wirksamkeit, Frist, schlüssig, konkludentEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028697Dokumentnummer
JJR_19870715_OGH0002_009OBA00035_8700000_001