RS OGH 1987/7/15 9ObA35/87

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Veröffentlicht am 15.07.1987
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Norm

ABGB §863 GIII
ABGB §1162 IAc
AngG §26 II2

Rechtssatz

Die gemeinsame Postensuche des Arbeitgebers und Arbeitnehmers ist ein Verhalten, welches den Schluß auf eine übereinstimmend gewollte, mit jenem Zeitpunkt wirksame Beendigung des Dienstverhältnisses rechtfertigt, zu dem es dem Arbeitnehmer gelungen ist, tatsächlich eine andere Stelle zu finden (§ 863 ABGB) (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Ende, Arbeitsverhältnis, Einvernehmen, einverständliche Lösung, Auflösung, Arbeitssuche, Suche, Stellensuche, Wirksamkeit, Frist, schlüssig, konkludent

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028697

Dokumentnummer

JJR_19870715_OGH0002_009OBA00035_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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