Norm: AngG §26 Z4 III4a
Rechtssatz: Der am Stammkapital der Muttergesellschaft der beklagten GmbH beteiligte Bruder des Geschäftsführers, der einen Angestellten anläßlich der Wahrnehmung seiner Kontrollrechte im Betrieb beleidigt, ist Angehöriger des Dienstgebers im Sinne des § 26 Z 4 AngG. Entscheidungstexte 9 ObA 56/92 Entscheidungstext OGH 08.04.1992 9 ObA 56/92 Veröff: A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 9.Mai 1983 bei der Beklagten als Schlosser beschäftigt. Er hatte in der Schlosserabteilung 2 Bauschlossertätigkeiten auszuführen, bei denen er im wesentlichen Sterne aus Aluminium für Wicklungen fertigte. Mit der vorliegenden Klage begehrt er S 129.127,64 brutto sA an Abfertigung, Urlaubsentschädigung, Kündigungsentschädigung und Sonderzahlungen. Zufolge zunehmender gesundheitlicher Beschwerden habe er seine Arbeit ohne weitere Beeinträchti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Raimund Kabelka und Margarete Heidinger als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei G***** S*****, Angestellter, ***** vertreten durch ***** Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2.März 1986 beim Beklagten als Fleischer und Wurster beschäftigt. Seit einem Autounfall im Jahre 1982, bei dem der Kläger eine Hüftverletzung erlitten hatte, verspürte er Schmerzen in der Hüfte. Im April 1990 wurde ihm ärztlich empfohlen, den Beruf als Fleischhauer aufzugeben und eine zumindest vorwiegend im Sitzen zu verrichtende Tätigkeit anzustreben. Ab 23.April 1990 war der Kläger im Krankenstand. Während der zweiten Woche des Krankenstan... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z2 III2aGewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Entsteht der Entgeltanspruch des berechtigt Entlassenen erst rückwirkend durch die einvernehmliche Rücknahme der Entlassungserklärung, kann bei Vorliegen von vorläufigen Abrechnungsdifferenzen insgesamt noch nicht von einem ungebührlichen Vorenthalten des Entgelts gesprochen werden. Entscheidungstexte 9 ObA 30/92 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IBbAngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Bietet der Arbeitgeber eine andere, vom gesundheitlichen Standpunkt zumutbare, der bisherigen Tätigkeit artverwandte Arbeit an, liegt es am Arbeitnehmer, wenigstens zu behaupten, die angebotene Tätigkeit liege außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Entscheidungstexte 9 ObA 7/92 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IEAngG §26 II2ArbVG §101GewO 1859 §82a litd
Rechtssatz: Durch die Anordnung der unzulässigen Versetzung eines Arbeitnehmers und das Beharren auf dieser Anordnung wird ein Dauerzustand ausgelöst, dessen Rechtswidrigkeit nur durch die Zustimmung des Arbeitnehmers und die dadurch bewirkte Vertragsänderung beseitigt wird. Der vom Arbeitnehmer unmittelbar nach endgültigem Scheitern der Verhandlungen über eine gänzliche oder teilweis... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Walter Zeiler und Dr. Heinz Nagelreiter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden und widerbeklagten Partei Ing. K***** S*****, Angestellter, ***** vertreten durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 10.März 1980 bis 20.Oktober 1989 beim Beklagten als Werkstättenleiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Er hatte zuletzt die Aufsicht über ca 10 Mechaniker und es oblagen ihm die Durchführung der Administration, die Garantieüberwachung und ähnliche Tätigkeiten für den PKW-Bereich. Der Beklagte ist auch Geschäftsführer der T***** Nutzfahrzeuge GmbH, die im wesentlichen im LKW-Bereich tätig ist. Im Jahre 1989 verpachtete der Beklagte die We... mehr lesen...
Norm: AngG §20 I3bAngG §26
Rechtssatz: Die einvernehmliche Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist einem ungerechtfertigten) vorzeitigen Austritt auch dann nicht gleichzuhalten, wenn die Initiative vom Arbeitnehmer ausgegangen ist. Entscheidungstexte 9 ObA 261/91 Entscheidungstext OGH 12.02.1992 9 ObA 261/91 Veröff: WBl 1992,231 9 ObA... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloß am 18.1.1988 mit der erstbeklagten Partei, einer GmbH, die ihren Sitz in Deutschland hat, einen Dienstvertrag für die Dauer eines Jahres. Er sollte M***** H***** als Inhaberin der obersten Geschäftsleitung persönlich bei der Führung des Bereiches Pneumatic/Hydraulik unterstützen. Als Bruttojahresgehalt waren DM 220.000 vereinbart; als Dienstort war bis auf weiteres Wien vorgesehen. Am selben Tag schloß er mit der zweitbeklagten Partei, einer KG, die in ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IIIBAngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Liegt die Entgeltdifferenz zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages nicht offen, dann hat eine im Zusammenhang mit einer allenfalls erforderlichen (Arb 10218 = JBl 1984,213) Nachfristsetzung erfolgte Mahnung den Entgeltteil, dessen Zahlung eingefordert wird, wenn schon nicht ziffernmäßig, so doch seiner Art nach so zu bezeichnen, daß dem Arbeitgeber eine Überprüfung der Forderung möglich ist.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Bauer als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Robert Müller und Mag. Wilhelm Patzold in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei C***** B*****, Friseurin, ***** vertreten durch ***** Sekretär d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1. 12. 1988 bis 11. 9. 1989 als Programmierer beschäftigt. Nachdem die beklagte Partei das am 31. 8. 1989 fällige Entgelt des Klägers für August nicht ausgezahlt hatte, urgierte der Kläger am 4. 9. 1989 schriftlich die Auszahlung des Gehaltes, forderte die Überweisung auf sein in diesem Schreiben näher bezeichnetes Konto bei der Sparkasse B*****, Filiale E***** und setzte für die Zahlung eine Nachfrist bis 11. 9. 1989,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Daß die Gehaltsansprüche des Klägers im Zeitpunkt seiner Austrittserklärung durch Inkassobeträge gedeckt gewesen seien, die er in Händen gehabt habe und zu deren Einbehalt er im Umfang seines Gehaltes berechtigt gewesen wäre, wurde im Verfahren vor dem Erstgericht nicht vorgebracht. Zu Recht hat das Berufungsgericht eine Auseinandersetzung mit diesen erst im Berufungsverfahren in unzulässiger Weise (§ 482 Abs 1 ZPO) neu erstatteten Behauptungen abgelehnt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1.Juni 1985 beim Beklagten als Kundendienstberater angestellt. Das Dienstverhältnis endete am 20. September 1989 durch vorzeitigen Austritt. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger den der Höhe nach außer Streit gestellten Betrag von S 140.618 brutto sA an restlichem Gehalt, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Der Beklagte habe ihm das Gehalt für August 1989 trotz Nachfristsetzung nicht auf sein Gehaltskonto überwiesen. Der Bek... mehr lesen...
Norm: ABGB §905 IAABGB §1154AngG §26 Z2 III2a
Rechtssatz: Ist die Schuld des Arbeitgebers zur Gehaltszahlung auf Grund einer Überweisungsvereinbarung eine Schickschuld und somit das Kreditinstitut, das das Gehaltskonto des Arbeitnehmers führte, zur Zahlstelle geworden, an die der Arbeitgeber die Geldleistungen an den Arbeitnehmer durch Überweisung zu erbringen hatte ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Art und Weise der Erbringung seiner H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Ergänzend ist auszuführen: Der Angestellte darf Zahlungsrückstände oder ratenweise Zahlungen nicht nur dann nicht zum Anlaß eines plötzlichen Austrittes nehmen, wenn er diese stillschweigend durch längere Zeit geduldet hat (Arb. 10.218, 10.471 ua), sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber erw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Rechtliche Beurteilung Davon abgesehen, daß er dann, wenn der Dienstgeber bereits mit der ersten Lohnzahlung in Verzug gerät, es keiner Nachfristsetzung bedarf, gilt eine gegenüber dem Vorgesetzten abgegebene Erklärung des vorzeitigen Austritts grundsätzlich als dem Arbeitgeber zugegan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde mit Wirkung vom 1.9.1988 in den Landesdienst als Landesangestellte mit Verwendung als teilzeitbeschäftigte Schreibkraft im L*** F*** aufgenommen und war dann im Schreibbüro "West" des L*** tätig. Am 6.1.1989 richtete die Klägerin ein Schreiben mit folgendem Inhalt an die Personalabteilung des L***: "Leider mußte ich feststellen, daß von mir Wochenenddienste gefordert werden, die von den Einstellungsvereinbarungen erheblich abweichen. Ihre Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger wirksam entlassen wurde, zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Rechtliche Beurteilung Der Rechtsrüge der Revisionswerberin, der Kläger habe die Entlassungstatbestände des § 82 lit. d und f GewO 1859 erfüllt und er sei rechtzeitig sowie vorbehaltlos entlassen worden, ist entgegenzuhalten, daß sie ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs. 3 ZPO). In der Übernahme der unbekämpft gebliebenen Feststellungen des Erstgerichtes - schon dort wurde das Monatseinkommen der Klägerin mit brutto S 14.578,88 inklusive anteiliger Jahresremuneration und das Monatseinkommen einer Küchenkassierin mit S 12.000 brutto festgestellt, aber nicht, ob im Betrag von S 12.000 brutto auch die Jahresremuneration... mehr lesen...
Norm: AngG §26 Z1 III1aGewO 1859 §82a lita
Rechtssatz: Der Austrittsgrund des § 82 a lit a GewO 1859 (bzw des § 26 Z 1 AngG) liegt bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer zur Fortsetzung seiner Dienstleistungen (= "Arbeit") unfähig geworden ist, mögen ihm auch andere - außerhalb seiner arbeitsvertraglichen Verpflichtungen liegende - ähnliche Arbeiten vom rein gesundheitlichen Standpunkt aus zumutbar sein. Auf die Frage der Berufsunfähigkeit im ... mehr lesen...
Entscheidungsgeünde: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Rechtzeitigkeit der Entlassung des Klägers zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, insoweit auf die Richtigkeit der Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin in ihrer Rechtsrüge, ihr Geschäftsführer hätte die Entlassung nur im Einvernehmen mit dem Werkstättenleiter F*** aussprechen können, der Geschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die Klägerin, folgt man den vom Berufungsgericht übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes, dem Beklagten am 5.Juli 1988 mündlich erklärt hat, auf Grund der Auskunft der Arbeiterkammer, sie sei zum Austritt berechtigt, gehe sie, erübrigen sich die vom Revisionswerber vermißten Feststellungen über den Wortlaut der in ihrem wesentlichen Inhalt o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der Hauptschullehrer ist, wurde am 21.Februar 1984 im Sinne des Art X des Bundesgesetzes vom 16.Juli 1982, BGBlNr 350, vom Bundesministerium für Unterricht und Kunst (kurz Bundesministerium) ab 20.Februar 1984 bis zum Ende des Studienjahres 1983/84 zum teilbeschäftigten Vertragslehrer I L/l 1 an der Pädagogischen Akademie der Diözese Linz (kurz P***) bestellt. Sein am 7.März 1984 auf der Grundlage des VBG 1948 mit dem Bundesministerium abgeschlosse... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Zieht man in Betracht, daß die Beistellung eines (wertvollen) Ringes durch die Klägerin zwecks Präsentation in der Auslage und Anfertigung von Nachbildungen für Kunden nicht zu den Pflichten der Klägerin als Arbeitn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs.3 ZPO). In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes über den Krankheitsverlauf und die erstmalige Diagnose einer endomorphen Depression im Jahre 1981 ausdrücklich übernahm. Mit diesen Feststellungen ist es durchaus in Einklang zu bringen, daß das Berufungsgericht davon ausging, daß der Kläger in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 1.10.1985 bis 28.9.1988 im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Aus diesem Dienstverhältnis, das durch vorzeitigen Austritt des Klägers endete, steht diesem eine restliche Entgeltforderung von S 114.222,24 zu. Der Kläger war bei der beklagten Partei mit der Erstellung von Computerprogrammen beschäftigt und erarbeitete ua im Rahmen des Projektes "Schlüsselanlagen das Berechnungsmodul auf der Basis des Algorithmus Dokto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 9.9.1928 geborene Kläger war seit 1.8.1945 bei der beklagten G*** (bzw. ihrer Rechtsvorgängerin) angestellt und wurde mit Beschluß vom 9.7.1958 zum Geschäftsführer bestellt. Seit 18.8.1987 war er wegen eines cerebralen Multiinfarktgeschehens im Krankenstand. Seit damals ist ihm eine regelmäßige Arbeitsleistung nicht mehr zumutbar; daher verpflichtete sich auch die P*** DER A*** (PVAng), dem Kläger ab 1.9.1987 eine Berufsunfähigkeitspension zu zahlen. De... mehr lesen...