Norm
ABGB §1162 IBbRechtssatz
Ein vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach vollzogenem Austritt unterbreitetes Anbot einer zumutbaren, dem bisherigen Arbeitsvertrag entsprechenden Beschäftigung hat auf die bewirkte Lösung des Arbeitsverhältnisses keinen Einfluß mehr. (siehe oben Arb 6757).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auflösung, Ende, Beendigung, Angestellte, Erkrankung, Krankheit, Gesundheit, Beeinträchtigung, Bedrohung, Gefahr, Gefährdung, arbeitsvertragliche Verpflichtung, Hilfsarbeiter, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0028718Dokumentnummer
JJR_19870701_OGH0002_009OBA00038_8700000_003