Norm
AngG §26 Z2 III2aRechtssatz
Ob ein bestimmtes Verhalten die Annahme der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung im konkreten Fall rechtfertigt, ist von der Dauer der Kündigungsfrist beziehungsweise von der Zeitspanne, die im Einzelfall bis zum Ende der Vertragsdauer noch verstreichen müsste, und von der Gelegenheit, die dienstlichen Interessen in Zukunft wieder zu verletzen, unabhängig.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Zumutbarkeit, Fortbeschäftigung, Fortsetzung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Wiederholungsgefahr, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige AuflösungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0029013Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.07.2022