RS OGH 1986/9/30 14Ob143/86

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Norm

AngG §26 Z2 III2a

Rechtssatz

Aus dem zunächst stillschweigenden Dulden der verspäteten Auszahlung von drei Monatsgehältern durch den Insolvenzentgeltsversicherungsfonds kann eine auch nur schlüssige Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Masseverwalter über eine Stundung seiner Gehaltsforderungen für die Zukunft nicht abgeleitet werden. Nur eine solche Vereinbarung könnte aber einem Austrittsrecht allenfalls entgegenstehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Zahlung, Nichtzahlung, Verzug, Rückstand, Schmälerung, Vorenthalten, Entgelt, Lohn, Bezüge, Angestellte, konkludent, Ende, Auflösung, Beendigung, Konkurs

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0028814

Dokumentnummer

JJR_19860930_OGH0002_0140OB00143_8600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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