Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am 19.02.2020 einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen und wegen nicht rechtmäßigem Aufenthalts festgenommen. Am 20.02.2020 wurde er vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zur beabsichtigten Erlassung eines Einreiseverbots und einer Rückkehrentscheidung befragt. Mittels Mandatsbescheid des BFA vom XXXX.2020, Zl. XXXX, wurde die Schubhaft über den BF angeordnet. Mit dem oben angeführten Beschei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX.02.2020, Zl.: XXXX, sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Wien (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) aus, dass XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF), ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt werde (Spruchpunkt I.), gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen werde (Spruchpunkt II.), dass gemäß § 52 Abs. 9 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Oberösterreich - Außenstelle Linz, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am XXXX11.2019, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2020 am XXXX festgenommen, weil er sich vor einem Flug nach London mit einem verfälschten Dokument ausgewiesen hatte. Nach seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde ihm mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.2019 von Organen der Finanzpolizei im Bundesgebiet, in XXXX, bei Erwerbstätigkeiten betreten, ohne im Besitz einer entsprechenden Bewilligung zu sein. Zudem hat er sich mit totalgefälschten bulgarischen Dokumenten ausgewiesen. 2. Der BF wurde auf Anordnung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 15.07.2019 wegen unrechtmäßigem Aufenthalt von Organen des öffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX2019 am Flughafen XXXX festgenommen, weil er versuchte, mit gefälschten Dokumenten nach Irland weiterzureisen. Er gab sich bei der Kontrolle am Flughafen als italienischer Staatsangehöriger aus und wies einen gefälschten italienischen Personalausweis vor. Nach seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde über ihr die Schubhaft zum Zweck der Sicherung des Verfahrens zur Erla... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion NÖ wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, gegen den BF gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.) und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung gemäß 46 FPG nach Nordmazedonien zul... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) vom 07.10.2019, Zl. XXXX wurde gegen XXXX, geb. XXXX (im Folgenden: BF) gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 52 Abs. 9 FPG wurde festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig sei (Spruchpunkt II.). Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 5 FPG wurde gegen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom XXXX.01.2020, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: XXXX, sprach das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, RD Wien (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: BFA) aus, dass gegen XXXX, geb. XXXX, StA. Serbien (in der Folge: Beschwerdeführerin oder kurz: BF) gemäß 10 Abs. 2 AsylG iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung nach § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen werde (Spruchpunkt I.), weiter gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt werde, dass ihre ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Regionaldirektion Wien, dem Beschwerdeführer am 06.12.2019 persönlich übergeben, wurde dem sich im Stande der Schubhaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt und gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FP... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Zu den beiden vorangegangenen Verfahren: 1. Der Beschwerdeführer reiste zu einem nicht feststellbaren Zeitpunkt illegal in das österreichische Bundesgebiet und stellte am 27.11.2015 einen Antrag auf internationalen Schutz; noch am selben Tag erfolgte die Erstbefragung des Beschwerdeführers. Am XXXX wurden von der XXXX gegen den Beschwerdeführer eine Wegweisung und ein Betretungsverbot bei Gewalt in Wohnungen gemäß § 38a SPG ausgesprochen. Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin ist eine serbische Staatsbürgerin, die sich seit ihrem zehnten Lebensjahr und damit seit rund 33 Jahren im Bundesgebiet aufhält. Sie verfügt über einen Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU". Im Bundesgebiet leben ihr Ehemann und ihre zwei Töchter, alle österreichische Staatsbürger. Die Beschwerdeführerin wurde in den letzten drei Jahren insgesamt fünfmal wegen strafrechtlicher Vergehen zu Geldstrafen verurteilt. Mit ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.2019 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Bundesgebiet angehalten und wegen des Verdachtes des unrechtmäßigen Aufenthalts zur Anzeige gebracht. 2. Am 14.01.2020 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) statt. 3. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des BFA, dem BF persönlich zugestellt am 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 25.01.2019 in Wien bei einem Ladendiebstahl betreten. 2. Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom XXXX, des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den BF eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.) und festgestellt, dass die Abschiebung nach Serbien zulässig ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 26.07.2019 wurde der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Burgenland (im Folgenden: BFA) zur in Aussicht genommenen Erlassung einer Rückkehrentscheidung und eines Einreiseverbotes einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 04.09.2018 setzte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) aus Anlass der Verhängung der Untersuchungshaft über die in Aussicht genommene Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Zugleich wurde der BF zur dahingehenden Stellungnahme wie Bekanntgabe seiner persönlichen und finanziellen Verhältnisse binnen 10 Tagen ab Erhalt die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 26.04.2016 wegen den Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation sowie wegen Fälschung einer besonders geschützten Urkunde zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 21 Monaten verurteilt. Ein Teil der Freiheitsstrafe wurde unter Setzung einer Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Die Strafe wurde als Jugendstrafe ausgesprochen und Bewährungshilfe angeordnet. Ein Verfahren zur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein afghanischer Staatsangehöriger der Volksgruppe der Paschtunen, reiste illegal ins österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 27.12.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. Bei der Erstbefragung durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gab der Beschwerdeführer im Wesentlichen an, dass in Nangahar die Taliban und Daesh gewesen wären und ihr Leben in Gefahr von seiner Familie gewesen wären. Deshalb hä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.2019 von Organen der Finanzpolizei bei einer Erwerbstätigkeit in Österreich betreten und in weiterer Folge zur Anzeige gebracht. 2. Am 23.07.2019 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BF) statt. 3. Mit oben im
Spruch: angeführtem Bescheid des BFA, dem BF zugestellt am 24.07.2019, wurde dem BF ein Aufenthaltstitel a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde erstmals im Februar 2019 in XXXX aufgegriffen; am 13.03.2019 wurde er mit Cannabisharz betreten; von einer Verfolgung wurde gemäß § 35 Abs. 9 SMG vorläufig zurückgetreten. Der Diakonie Flüchtlingsdienst gemeinnützige GmbH und der Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung GmbH (ARGE Rechtsberatung) wurde als gesetzlicher Vertreter des Beschwerdeführers, der angegeben hatte, am XXXX2003 geboren zu sein, ein P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 29.05.2019 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Serbien zulässig ist, gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine Frist für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 29.05.2019 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Serbien zulässig ist, gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine Frist für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem angefochtenen Bescheid des BFA vom 29.05.2019 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung nach Serbien zulässig ist, gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine Frist für... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl wurde gegen die beschwerdeführende Partei gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung erlassen. Es wurde festgestellt, dass die Abschiebung nach Serbien zulässig ist. Gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 1 FPG wurde ein dreijähriges Einreiseverbot verhängt. Einer Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung gemäß § 18 Abs. 2 Z 1 BFA-VG aber... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 19.12.2019 gegen den oben genannten Bescheid vor, mit dem dem Beschwerdeführer (BF) ein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG nicht erteilt und gegen ihn gemäß § 10 Abs 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs 9 FPG die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Antrag des Beschwerdeführers auf internationalen Schutz vom XXXX .2015 wurde mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 06.09.2018 abgewiesen. Die gegen dieses Erkenntnis an den Verfassungsgerichtshof erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss vom 11.12.2018 abgewiesen. Die außerordentliche Revision des Beschwerdeführers wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 18.04.2019 zurückgewiesen. Der Beschwerdeführer stellte am XXXX .201... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF), eine Staatsangehörige der Elfenbeinküste, stellte erstmals nach illegaler Einreise ins Bundesgebiet am 26.08.2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2. Diesen Antrag begründete die BF zusammengefasst damit, dass sie aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Minderheit der Agni und Bezichtigung der Zugehörigkeit zur Opposition sowohl von Nachbarn, als auch von Menschen auf dem Markt und Rebellen verfolgt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Verfahrensgegenstand ist die Beschwerde gegen den Bescheid vom 12.02.2020, Zl. 1260350510/20156763, mit dem die belangte Behörde dem Beschwerdeführer keine "Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz" erteilte (Spruchpunkt I.), über ihn eine Rückkehrentscheidung erließ (Spruchpunkt II.) und seine Abschiebung nach Serbien für zulässig erklärte (Spruchpunkt III.). Zugleich verhängte die belangte Behörde über den Beschwerdeführer ein Einreisev... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), vom 09.03.2016, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 11.03.2016, wurde der BF anlässlich seiner Verhaftung und Inhaftierung über die in Aussicht genommene Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der BF zur Abgabe einer Stellungnahme binnen zwei Wochen aufgefordert. Eine Stellungnahme des ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit bekämpftem Bescheid der belangten Behörde vom 19.1.2020 wurde dem Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 Asylgesetz nicht erteilt (Spruchpunkt I), gegen den Beschwerdeführer wurde eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II), es wurde festgestellt, dass die Abschiebung des Beschwerdeführers nach Serbien zulässig ist (Spruchpunkt III), einer Beschwerde gegen... mehr lesen...