Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2), Staatsangehörige von Moldawien, reisten am 20.02.2020 in das Bundesgebiet ein und nahmen am Folgetag unter einer falschen, rumänischen Identität eine Meldung vor. 2. Die BF2 nahm spätestens am 26.02.2020 eine Erwerbstätigkeit auf. 3. Im Zuge einer polizeilichen Kontrolle am 27.02.2020 legitimierte sich die BF2 zunächst mit einem gefälschten rumän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Erstbeschwerdeführer (in der Folge: BF1) und die Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2), Staatsangehörige von Moldawien, reisten am 20.02.2020 in das Bundesgebiet ein und nahmen am Folgetag unter einer falschen, rumänischen Identität eine Meldung vor. 2. Die BF2 nahm spätestens am 26.02.2020 eine Erwerbstätigkeit auf. 3. Im Zuge einer polizeilichen Kontrolle am 27.02.2020 legitimierte sich die BF2 zunächst mit einem gefälschten rumän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrenshergang I.1.1. Der beschwerdeführenden Partei, einem Staatsbürger der Republik Georgien, wurde im Rahmen eines amtswegig eingeleiteten Verfahrens ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt. Gemäß § 10 iVm § 9 BFA-VG wurde gegen die bP eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 FPG erlassen und gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass eine Abschiebung nach Georgien gemäß § 46 FPG zulässig sei. Der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2019 von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Bundesgebiet einer Personenkontrolle unterzogen. Da der BF sich nicht ausweisen konnte wurde er gemäß § 40 BFA-VG festgenommen und nach Rücksprache mit dem Journaldienst des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in das Polizeianhaltezentrum XXXX eingeliefert. 2. Am XXXX.2019 fand eine niederschriftliche Einvernahme des BF vor dem BFA statt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes vom 04.04.2019 wurde dem sich im Stande der Untersuchungshaft befindenden Beschwerdeführer ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Absc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (in der Folge als BF bezeichnet) wurde am 05.12.2019 einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle unterzogen. Im Rahmen dieser Kontrolle sei wegen des Verdachtes der Urkundenfälschung ein serbischer Führerschein des BF sichergestellt worden. Ebenfalls sei der Reisepass des BF sichergestellt worden. Aus dem Bericht der Landespolizeidirektion Wien geht hervor, dass eine Abfrage des Zentralen Melderegisters (ZMR) ergeben habe, dass sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer ist serbischer Staatsangehöriger, der sich seit seiner Geburt damit seit ca. 43 Jahren im Bundesgebiet aufhält. Am 17.09.2004 wurde dem Beschwerdeführer von der BH Feldkirch unter der Zl. XXXX erstmalig ein unbefristeter Niederlassungsnachweis nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ausgestellt. Am 17.09.2014 wurde der unbefristete Niederlassungsnachweis des Beschwerdeführers von der BH Feldkirch unter der Zl. XXXX in ei... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 12.07.2018 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt, gegen ihn gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF nac... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 16.08.2018 wurde dem BF ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm § 9 BFA-VG gegen ihn eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß 46 FPG nach Bosnien ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein türkischer Staatsangehöriger, der XXXX in Österreich geboren wurde, stellte am 22.01.2010, 30.09.2010, 14.04.2011 und 02.12.2016 Anträge auf internationalen Schutz, welche rechtskräftig negativ entschieden wurden. Der zuletzt gestellte Antrag vom 02.12.2016 wurde im Rechtsmittelweg vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom XXXX , L526 1413915-3, gemäß § 3 AsylG bezüglich der Zuerkennung des Status des Asy... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Nigerias, reiste spätestens am 30.07.2004 erstmals illegal in das Bundesgebiet ein und stellte einen Antrag auf internationalen Schutz, der am 19.09.2005 in erster Instanz negativ entschieden wurde. Das Verfahren über eine dagegen erhobene Beschwerde wurde aufgrund seines unbekannten Aufenthaltes eingestellt. 2. Mit Urteil eines Landesgerichtes vom 05.11.2004 wurde der Beschwerdeführer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde am 21.11.2019 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen und bereits 28.11.2019 zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bzw. zur Erlassung der Schubhaft vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) niederschriftlich einvernommen. Mit dem seit 07.04.2020 rechtskräftigen Urteil des Landesgerichts XXXX vom 07.04.2020, Zl. XXXX, wurde der BF wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls durch Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (belangte Behörde) wurde am XXXX vom Landesgericht für Strafsachen Wien von der Verhängung der Untersuchungshaft über den aus Serbien stammenden Beschwerdeführer (BF) verständigt. Der BF wurde hierauf am XXXX von der belangten Behörde über die beabsichtigte Erlassung einer Rückkehrentscheidung iVm. einem Einreiseverbot, in eventu Erlassung eines Schubhaftbescheides gem. § 76 FPG in Kenntnis gesetzt. Am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 07.02.2020, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) persönlich übergeben am selben Tag, wurde dieser anlässlich seiner Einreise ins Bundesgebiet am 01.11.2019 und Meldung in seit 11.11.2019, über die in Aussicht genommene Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Verhängung eines Einreiseverbotes in Kenntnis gesetzt. Gleichzeitig wurde der BF zur dahingehenden Ste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger von Serbien, befand sich seit dem 25.11.2013 in Österreich, wo seine Mutter, sein Stiefvater und ein Bruder leben. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 03.02.2020 wurde gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I). Es wurde gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass seine Abschiebung gemäß § 46 FPG na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) reiste am XXXX.2019 nach Österreich ein und beantragte am 11.07.2019 internationalen Schutz. Als Fluchtgrund nannte sie Probleme mit ihrem Vater, welcher sie 2018 mit einem österreichischen Staatsbürger zwangsverheiratet habe, aufgrund der von ihr beabsichtigten Scheidung. Bei einer Rückkehr nach Serbien fürchte sie, dass er sie umbringen werde. Nach der Erstbefragung und der Einvernahme der BF vor dem Bundesamt für Frem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem oben im
Spruch: angeführten Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Vorarlberg, dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zugestellt am 03.02.2020, wurde ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG 2005 nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG 2005 iVm. § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.2019 in XXXX einer fremdenpolizeilichen Kontrolle unterzogen und wegen unrechtmäßigem Aufenthalt in Österreich zur Anzeige gebracht. Nach seiner Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wurde ihm mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid kein Aufenthaltstitel gemäß § 57 AsylG erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs 1 Z 1 FPG e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 17.04.2018 wurde dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z. 1 FPG erlassen (Spruchpunkt II.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA oder belangte Behörde) vom 06.08.2018 wurde gemäß § 52 Abs. 4 FPG gegen den BF eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Bosnien und Herzegowina zulässig ist (Spruchpunkt II.) gegen den BF ein unbefristetes Einreiseverbot erlassen (Spruchpunkt III.), gemäß § 55 Abs. 4 FPG eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin, eine serbische Staatsangehörige, reiste am XXXX in das österreichische Bundesgebiet ein. Die Beschwerdeführerin wurde am XXXX im Zuge einer fremdenpolizeilichen Kontrolle von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes in der Küche eines Gasthofes angetroffen, festgenommen, niederschriftlich einvernommen und wegen des Verdachtes des unrechtmäßigen Aufenthaltes gemäß § 31 Abs. 1 und Abs. 1a iVm § 120 Abs. 1a FPG zur Anz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der zu diesem Zeitpunkt noch minderjährige Beschwerdeführer wurde am 23.11.2019 wegen des Verdachts einer Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz angezeigt, weil er als Beifahrer in einem Klein-LKW eines Entrümpelungsunternehmen betreten wurde. Sein Reisepass wurde sichergestellt. Am 09.01.2020 wurde der Beschwerdeführer durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen und ihm die Erlassung einer Rückkehrentscheidung und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX.06.2018 in XXXX bei einem Ladendiebstahl beobachtet. Nach seiner Festnahme wurde er am XXXX.06.2018 vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ua zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung samt Einreiseverbot vernommen. Mit Mandatsbescheid vom XXXX.06.2018 wurde über ihn die Schubhaft angeordnet und am XXXX.06.2018 wurde er über den Landweg abgeschoben. Mit dem nunmehr angefochtenen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 12.09.2019, XXXX , wurde der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen gemäß § 57 AsylG nicht erteilt, gegen die BF gemäß § 10 Abs. 2 AsylG iVm § 9 BFA-VG eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 FPG erlassen, festgestellt, dass die Abschiebung gemäß § 46 FPG nach Serbien zulässig ist, gemäß § 55 Abs. 4 FP... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der am XXXX geborene Beschwerdeführer ist Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina. Im Alter von vier Jahren ist der Beschwerdeführer legal mit seinen Eltern nach Österreich eingereist und verfügt seit Juli 1991 annähernd durchgehend über einen Hauptwohnsitz im Bundesgebiet. Von der Bezirkshauptmannschaft XXXX wurde dem Beschwerdeführer am 18.1.2005 eine Niederlassungsbewilligung bis zum 16.1.2015 erteilt. Über Antrag des Beschwerdeführers w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1.1. Der BF reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen ins österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 29.08.2003 einen Ayslantrag. Dieser Asylantrag wurde mit Bescheid des Bundesasylamtes (im Folgenden: BAA) vom 23.04.2005 gemäß § 7 AsylG 1997 abgewiesen und wurde gemäß § 8 AsylG 1997 seine Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach Russland für zulässig erklärt. Die dagegen erhobene Berufung wurde mit Erkenntnis des Asylgerichtsho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX.03.2017 im Bundesgebiet verhaftet und in die Justizanstalt Graz-Jakomini eingeliefert. 2. Mit dem als "Verständigung vom Ergebnis der Beweisaufnahme" bezeichneten Schreiben des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), Regionaldirektion Steiermark, vom 28.03.2017 wurde dem BF mitgeteilt, dass im Falle einer gerichtlichen Verurteilung beabsichtigt sei, eine Rüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Verständigung vom XXXX.2018 des Landesgerichts XXXX, Zl. XXXX, wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) davon in Kenntnis gesetzt, dass gegen den Beschwerdeführer (BF) am XXXX.2018 ein rechtskräftiges Urteil wegen strafbarer Handlungen nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) ergangen sei. Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgericht XXXX vom XXXX.2019, Zl. XXXX, wurde der BF aufgrund des Verbrechens des Suchtgifthandels, gemäß §§ 28a Abs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin wurde am 08.02.2020 von Organen der LPD Wien angetroffen und einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei wies sie sich mit ihrem ukrainischen Reisepass aus, welcher als letzten Einreisestempel in das Bundesgebiet den 23.06.2019 aufwies. Am 03.03.2020 wurde die Beschwerdeführerin zu ihrem Aufenthalt im Bundesgebiet und zur möglichen Aufenthaltsbeendigung vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) einvernommen. Dabei ga... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am 03.07.2019 von einem Organ des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, Regionaldirektion Niederösterreich, Außenstelle Schwechat (im Folgenden: BFA) zum Zwecke der beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung, eines Einreiseverbotes sowie seine persönlichen wie finanziellen Verhältnissen einvernommen. 2. Mit dem oben im
Spruch: genannten Bescheid, dem BF persönlich zugestellt am 04.07.... mehr lesen...