Norm: StGB §108StGB §146 C3
Rechtssatz: Durch die mittels Täuschung bewirkte kurzfristige Vereitelung eines exekutiven Verkaufstermines, die allenfalls den Tatbestand des § 108 Abs 1 StGB verwirklicht, wird das Befriedigungsrecht des Gläubigers als Vermögenswert nicht (meßbar) beeinträchtigt. Entscheidungstexte 10 Os 44/87 Entscheidungstext OGH 07.07.1987 10 Os 44/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Manfred G*** (I.) des Vergehens (richtig: der Vergehen) der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2 StGB sowie (II.) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu I.) in Wien und Kirchstetten als geschäftsführender Gesellschafter der Manfred G*** Ges.m.b.H. & Co KG, die Schuldner mehrerer Gläubiger war, fahrlässig (1.) von 1980... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef C*** anklagekonform des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, am 13.März 1985 in St. Pölten mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten seine Gattin Angela C*** unrechtmäßig zu bereichern, den Gerichtsvollzieher Peter B*** durch die Vorlage des im
Spruch: bezeichneten falschen Zahlungsbeleges (zu ergänzen: infolge der hiedurch erwirkten Aufschiebung der Exekution durch den... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WeinG 1961 §44
Rechtssatz: Die Wertlosigkeit einer durch Beimengung von Diäthylenglykol zum Wein entstandenen Flüssigkeit ergibt sich nicht bereits aus deren Verkehrsunfähigkeit (§ 44 WeinG 1961), es kommt vielmehr auf die (fehlende) wirtschaftliche Verwertbarkeit zu Tatzeit an. Entscheidungstexte 13 Os 28/87 Entscheidungstext OGH 02.07.1987 13 Os 28/87 ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WeinG 1986 §63
Rechtssatz: Bei der Ermittlung des Betrugsschadens ist nicht von nachträglich eröffneten, lediglich durch behördliche Verfügung nach der Beschlagnahme (gemäß § 63 WeinG 1986) in Betracht kommenden - Verwertungsmöglichkeiten, sondern davon auszugehen, daß durch Beimengung von Diäthylenglykol zum Wein entstandene Flüssigkeiten zur Zeit ihres Verkaufs in zumutbarer Weise wirtschaftlich nicht verwertbar, sondern man... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1StGB §146 C3
Rechtssatz: Aus dem betrügerischen Verkauf wertloser Ware entsteht ein Vermögensschaden in der Höhe des dafür beglichenen Verkaufspreises. Beim Verkauf einer durch Beimengung von Diäthylenglykol zu Wein entstandenen Flüssigkeit ist demnach der Wert des Weines vor der Verfälschung unmaßgeblich, weil es nur auf die (konstatierte) Wertlosigkeit zur Zeit des Verkaufs ankommt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der am 30. November 1946 geborene Weinhändler Julius H*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßig schweren) Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I) sowie der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG. 1961 (II und III) schuldig erkannt worden. Ihm liegt zur Last (I), vom Sommer 1978 bis Sommer 1985 in Mönchhof und anderen Orten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Abnehmer... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Ein den Betrugsschaden darstellender effektiver Verlust an Vermögenssubstanz liegt auch dann vor, wenn die vom Täter anläßlich der Verleitung des Getäuschten zu Zahlungen versprochene Gegenleistung, welche er in Wahrheit überhaupt nicht erbringen kann, der auf Arglist beruhenden Vereinbarung gemäß (noch) nicht zu erbringen ist: in diesem Falle erhält letzterer nämlich von vornherein schon für seine Vorleistungen k... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Betrug als Selbstschädigungsdelikt verlangt, dass der Getäuschte jene Vermögensverfügung trifft (oder treffen soll), durch die er an seinem Vermögen einen effektiven (und nicht nur fiktiven) Schaden erleiden soll. In der Übernahme eines Versicherungsrisikos allein liegt aber - ebenso wie bei einer Bürgschaftsübernahme - noch keine das Vermögen der Versicherung unmittelbar schädigende Verfügung, weil der Schaden er... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24.Oktober 1949 geborene Alfred L*** des Verbrechens des (teils vollendeten, teils versuchten) schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 und 15 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in der Zeit vom 1.Februar 1985 bis zu seiner Verhaftung am 22.Jänner 1987 in Graz und Umgebung mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung durch Vortäuschung falscher Tatsachen in zehn Fällen die im Urteilsspruch genannten Personen zu v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Matthias A*** des (als Beitragstäter begangenen) Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Demzufolge hat er am 13. März 1985 in Gols und Fels am Wagram dadurch, daß er Bescheinigungen (richtig: eine Bescheinigung - S 97 k) nach § 19 Abs. 9 WeinG 1961 (im folgenden: Zertifikate) über 11.520 Liter Prädikatswein ohne den betreffenden Wein an die Brüder G*** OHG veräußerte, wodurch er e... mehr lesen...
Norm: StGB §12 Fall1 AaStGB §12 Fall1 AcStGB §146 A
Rechtssatz: Unmittelbare (Mittäterschaft) Täterschaft beim Betrug setzt voraus, daß der betreffende Beteiligte - allenfalls in Form arbeitsteiligen Zusammenwirkens mit anderen - selbst Ausführungshandlungen begeht, also dem Opfer gegenüber durch eigene Täuschungshandlungen in Erscheinung tritt. Entscheidungstexte 10 Os 10/87 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden 1. der 55-jährige Weinhändler Richard G*** (zu I/1) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB, (zu I/2) des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961, (zu III/) des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB als Beteiligter nach § 12 (zweiter Fall) StGB und (zu IV/) des Vergehens der mittelbaren unrichtigen Beurkundung oder Beglaubigung nach § 228 Abs.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 22.Jänner 1930 geborene Weinhauer Josef P*** sen. des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (Punkte I und III des Urteilsspruches) sowie des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961 (Punkt IV des Urteilsspruches) und der am 17.April 1933 geborene Kellereiarbeiter Wilhelm K*** des (als Beteiligter gemäß § 12, dritte Täterschaftsform, begangenen) Verbreche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Lothar Z***, geborener L*** (unrichtig noch in der Anklageschrift: L***-Z***) des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 6.Juni 1986 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte der Firma "F***" durch Täuschung über Tatsachen, indem er vorgab, zur Bezahlung der Mietbeträge nicht nur fähig, sondern auch willig zu sein und ... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.März 1942 geborene Angestellte Ewald P*** ist des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z. 1 und 2 StGB, teilweise "in Form der Beteiligung nach § 12, 3. Alt. StGB", was aber (Einheitstäterschaft) gleichgültig ist (13 Os 114/86; B und C), schuldig erkannt worden. Diese Schuldsprüche betreffen teilweise auch seine Mitangeklagte Daniela H***. Darnach haben Daniela H*** (u.a.) und Ew... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 31.Juli 1952 geborene Manfred M***, der im Weinwirtschaftsunternehmen seines Vaters angestellt war, A/ des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB, B/ des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG 1961 und C/ des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 5 un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurden Franz K*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB und des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und b WeinG 1961 sowie sein Sohn Robert K*** des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 WeinG schuldig erkannt. Danach hat Franz K*** in der Zeit von 1979 bis 24. Juli 1985 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, eine Vielza... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden (ua) der 33-jährige Gerhard G*** (zu A/III und A/IV) des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB und die 22-jährige Margareta B*** (zu B/I in Verbindung mit A/II/1) des Vergehens des schweren Betruges als Beteiligte nach §§ 12 dritter Fall, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt und hiefür zu (jeweils gemäß § 43 Abs 1 StGB bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafen verurteilt, und zwar G*** na... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.Mai 1941 geborene Heinz S*** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach verleitete er in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch Täuschung über die Tatsache seiner mangelnden Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit zu Handlungen, welche sie (oder andere) am Vermögen um einen 100.000 S übersteigenden... mehr lesen...
Norm: StGB §146 D. StGB §153
Rechtssatz: Für die Vollendung eines Betruges ist nicht erforderlich, daß das Opfer den Irrtum tatsächlich erkennt und sich "geschädigt" fühlt. Entscheidungstexte 11 Os 176/86 Entscheidungstext OGH 24.03.1987 11 Os 176/86 Veröff: SSt 58/18 = JBl 1987,463 = ZfRV 1987,299 11 Os 46/87 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3StGB §166
Rechtssatz: Scheckbetrug im Familienkreis: Bei der nach ständiger Rechtsprechung gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist davon auszugehen, daß sich die Bank für die ihr betrügerisch herausgelockten Zahlungen regelmäßig durch entsprechende Abbuchungen vom Konto des betreffenden Angehörigen uno actu schadlos hält, soweit die mit der Auszahlung verbundene Einbuße an Vermögenssubstanz ökonomisch sogleich effekti... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.September 1949 geborene frühere Einzelprokurist der Firma A. F*** GesmbH Franz S*** und der am 15.September 1942 geborene Angestellte Manfred R*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB (A I und II), Franz S*** auch als Beteiligter gemäß dem § 12 StGB (B 1) und überdies auch des Vergehens nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG aF (B 2) schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Aleksandra B*** (I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall und 15 StGB sowie (II.) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihr zur Last, in Linz, Traun, Doppl-Hart und Pasching (zu I.) in der Zeit vom 2.August bis zum 10.Oktober 1984 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unr... mehr lesen...
Norm: KSchG §20StGB §146 C1StGB §146 C3UStG allg
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer ist als Teil des Kaufpreises bei der Schadensermittlung zu veranschlagen. Nachträgliche, sich aus einer allfälligen Uneinbringlichkeit der Forderung für die Lieferfirma ergebende steuerrechtliche Folgen haben auf den im Verlust der herausgelockten Ware bestehenden Betrugsschaden ebensowenig Einfluß wie eine allfällige zivilrechtliche Unklagbarkeit einer nicht geleiste... mehr lesen...
Gründe: Der Strafgefangene Friedrich G*** wurde des Vergehens des Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z. 1 und Abs 2 StGB. schuldig erkannt. Er hat am 18.Februar 1985 aus der Strafvollzugsanstalt Stein unter Benützung einer auf den Namen Dipl.Ing. Alfred F*** lautenden und damit falschen Bestellungsurkunde bei der Firma U***-V*** Ges.m.b.H. über seine als Warenempfängerin namhaft gemachte Mutter Waren im Wert von 6.814 S angeschafft. Der Angeklagte macht Urteilsnichtigkeit aus § 281 Ab... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A3
Rechtssatz: Falsche Behauptungen über den Wert einer angepriesenen Sache ohne Zusicherung konkret wertbestimmender Eigenschaften sind nicht auf die Herbeiführung eines Irrtums über Tatsachen gerichtet. Entscheidungstexte 10 Os 148/86 Entscheidungstext OGH 24.02.1987 10 Os 148/86 14 Os 112/18d Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Monika R*** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie am 24.Dezember 1985 in Vöcklabruck mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Angestellte nachgenannter Kaufleute dadurch, daß sie sich hinter dem falschen Schein einer zahlungsfähigen und zahlungswilligen Kreditkäuferin verbarg, also durch Täuschung über Tatsachen, zur Ausfolgung von Wa... mehr lesen...
Norm: LMG 1975 §8 litfStGB §146 C3
Rechtssatz: Die örtliche Herkunft von Honig ist kein Qualitätsmerkmal; unrichtige Angabe hierüber bedeuten keine Qualitätsänderung. Der Verkauf von ungarischem Waldhonig als steirischem Bienenhonig kann daher nur dann zu einer Vermögensschädigung führen und darum Betrug begründen, wenn zwischen diesen Honigen ein ins Gewicht fallender Qualitätsunterschied besteht. Anderenfalls stellen solch irreführende Angabe... mehr lesen...
Gründe: Franz B*** wurde des Verbrechens des schweren und gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 StGB. schuldig erkannt, weil er als Mittäter der mit demselben Urteil unangefochten schuldig gesprochenen Mitangeklagten Johann P***, Gustav M*** und Manfred F*** ein zu 95 % aus Pflanzenöl bestehendes Salatöl als Kernöl und ungarischen Waldhonig als Steirischen Bienenhonig verkauft hat, mit einem von ihm zu verantwortenden Mindestschaden von 16.800 S. Franz B*** macht Urt... mehr lesen...