Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Wird einem Darlehensgeber nicht die Kreditvaluta, sondern nur die ursprünglich gebotene und in seinem Gewahrsam befindliche Sicherheit betrügerisch herausgelockt, ist diese auf ihren wirtschaftlichen Wert zu prüfen und bei der Schadensberechnung zu berücksichtigen: Ist darnach die aushaftende Forderung höher als der Wert der Sicherheit, wird das Vermögen des Betroffenen um den wirtschaftlichen Wert der Sicherheit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Dezember 1953 geborene Speditionsunternehmer (und nunmehrige Buchhalter) Mag. Dr. Karl Heinz B*** der aus dem Urteilsspruch ersichtlichen strafbaren Handlungen schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich der Schuldsprüche hat er I./ am 10.November 1982 in Wien als Geschäftsführer der Firma K***-T***-GesmbH den diesem Unternehmen noch unter dem Firmennamen S***-T***-GesmbH seitens der... mehr lesen...
Gründe: 1. Mit dem angefochtenen Urteil wurden - Alfred E*** (I A, C, D, E und F) des Verbrechens des (zum Teil als Mittäter nach § 12 erster Fall StGB begangenen) teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 und § 15 StGB, (II B) des Vergehens der falschen Beurkundung im Amt als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 311 StGB, (III) des Vergehens nach § 122 Z 1 GesmbHG als Beteiligter nach § 12 (zweiter Fall) StGB sowie (IV) des Verbrechens der be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte leaste ab dem 20.9.1983 bei der klagenden Partei einen PKW für die Dauer von 36 Monaten. Gleichzeitig schloß er bei einem Schwesterunternehmen der klagenden Partei, der ALZ-V***-AG, für die Dauer des Leasingvertrages eine Kaskoversicherung mit einem Selbstbehalt von S 10.000,-- ab. Am 28.8.1986, etwa drei Wochen vor Vertragsende, wurde der geleaste PKW bei einem Verkehrsunfall total beschädigt. Der Beklagte hatte das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt s... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A1
Rechtssatz: Täuschung im Sinn des § 146 StGB setzt in objektiver Hinsicht eine irreführende Einwirkung auf die Vorstellung eines anderen voraus, der dadurch zu einem vermögensschädigenden Verhalten veranlaßt wird; auf welche Weise die Irreführung stattfindet, bleibt im Prinzip gleichgültig, sofern der ursächliche Zusammenhang zwischen Täuschung, Irrtum und schädigender Vermögensverfügung gegeben ist. Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Irene N*** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (Punkt A/1./ und 2./ des Urteilssatzes) und des Vergehens der Urkundenfälschung nach dem § 223 Abs. 2 StGB (Punkt B/1./ und 2./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Mit einer auf die Nichtigkeitsgründe der Z 5 a und 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft die Angeklagte lediglich den Punkt A/1./a/ des Schuldspruchs, demzufol... mehr lesen...
Gründe: Der 57-jährige Kaufmann Walter M*** und seine 46-jährige Ehegattin Lotte M*** wurden des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148, erster Fall, StGB (I), Walter M*** überdies des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt und hiefür gemäß § 147 Abs. 3 StGB - Walter M*** unter Anwendung des § 28 StGB - zu Freiheitsstrafen von drei Jahren (Walter M***) bzw. achtzehn Monaten (Lotte M***) verurteilt. Die über Wa... mehr lesen...
Norm: StGB §146 EStGB §153
Rechtssatz: Ein Kollektivvertretungsberechtigter, der die Zustimmung der übrigen Vertretungsbefugten durch Verschweigen wesentlicher Umstände oder auch bloß dadurch erreicht, dass er sich auf mangelnde Kontrolle verlässt, verantwortet ausschließlich Untreue und nicht Betrug. Lediglich in besonderen Konstellationen (hier: Insichgeschäft in Form einer Doppelvertretung zweier Gesellschaften mit beschränkter Haftung) kann... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A6
Rechtssatz: Zur Frage des Zusammenhangs zwischen Täuschung und Verkehrsadäquanz (Ausnutzung des Wissensvorsprunges beim Fordern eines hohen Preises; Risikoverteilung im Geschäftsleben etc). Entscheidungstexte 11 Os 158/88 Entscheidungstext OGH 21.03.1989 11 Os 158/88 Veröff: SSt 60/19 European Case Law Identif... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CaStGB §133 GStGB §146 F
Rechtssatz: Unbeschadet des Umstandes, daß die Täter (Frachtführer und dessen Chauffeure) die Veruntreuung von ihnen anvertrautem Transportgut und den nachfolgenden Versicherungsbetrug (Vortäuschen des Verlusts infolge Diebstahls) gleichzeitig bedachten und beschlossen, treffen beide Delikte in echter Realkonkurrenz zusammen (weder typische Begleittat noch straflose Vortat oder Nachtat). ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A6StGB §146 EStGB §153
Rechtssatz: Bei einem Insichgeschäft (in Form einer Doppelvertretung zweier GmbH) handelt es sich um eine Konstellation, die von besonderen Rechtspflichten oder Vertrauenselementen gekennzeichnet ist. Dabei gesetzte Täuschungshandlungen (Legen überhöhter Rechnungen) können dann betrugstypisch (und nicht untreuetypisch) sein, wenn der Zahlungspflichtige auf Grund einer spezifischen (eine entsprechende Treue... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - neben einem weiteren Angeklagten - der am 15.Juli 1961 geborene Transportunternehmer Harald Z*** des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten Schmuggels bei Vorliegen erschwerender Umstände nach den §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit a und 13 FinStrG, des Vergehens des (teils vollendeten, teils versuchten) vorsätzlichen Eingriffs in die Rechte des Branntweinmonopols, des Salzmonopols oder des Tabakmonopols nach den §§ 44 Abs 1 lit c und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Baumeister Ing. Ronald S***** - neben einer weiteren, von der Nichtigkeitsbeschwerde nicht betroffenen strafbaren Handlung (Verbrechen der falschen Beweisaussage vor Gericht nach dem § 288 Abs 2 StGB) - des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Dem Inhalt des Schuldspruchs nach hat er im Jahre 1982 als Geschäftsführer der Firma "B***** S***** GesmbH", (später "S***** Baugesell... mehr lesen...
Norm: StGB §28 GStGB §146 FStGB §147 Abs3StGB §148StGB §302 Abs2
Rechtssatz: Beim Zusammentreffen eines echten Sonderdeliktes (hier: § 302 StGB) mit einem allgemein strafbaren Delikt (hier: §§ 146 ff StGB) verdrängt ersteres das letztere dann, aber auch nur dann, wenn sich das allgemeine Delikt wenigstens phasenweise als Ausübung der (damit missbrauchten) Befugnis zur Vornahme von Amtsgeschäften darstellt und es außerdem nicht strenger strafbed... mehr lesen...
Gründe: Franz S*** und Harald S*** wurden mit dem bekämpften Urteil der Verbrechen (A) des schweren gewerbsmäßigen (gemeint: des gewerbsmäßig schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB und (B) des Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 (im Tenor ersichtlich - siehe US 19 - infolge eines Schreibfehlers: Abs. 2) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in der Zeit zwischen 15.November 1984 und 11. Jänner 1988 als Vertragsbedienstete des Fin... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B1
Rechtssatz: Die Verwendung der betrügerisch herausgelockten Darlehensmittel zur Abdeckung von Verbindlichkeiten des Darlehensnehmers stellt eben dessen Bereicherung im Sinne einer Verbesserung der wirtschaftlichen Vermögenslage durch Verminderung seiner Passiven dar. Entscheidungstexte 15 Os 180/87 Entscheidungstext OGH 14.12.1988 15 Os 180/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden im zweiten Rechtsgang nunmehr (zu I) Herbert G*** und Herbert G*** - dieser als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB (US 43) - des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB (aF) und (zu II) Herbert G*** überdies "des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 sowie Abs. 3 zweiter Satz iVm § 161 Abs. 1 StGB" (gemeint: in bezug auf diese ihm schon nach dem ersten Rechtsgang rechtskräftig zur Last l... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) in Urschrift und Ausfertigungen versehentlich mit 4. Juni 1987 datierten angefochtenen Urteil wurde der am 30. Oktober 1943 geborene Weinhauer und Weinhandelsunternehmer Siegfried T*** (zu I.) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB sowie (zu II. und III.) der Vergehen nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurden der 42jährige Paul Friedrich P*** und der 55jährige Nicolas S*** des gemeinsam begangenen und unter Benützung von falschen Urkunden verübten Verbrechens des schweren Betruges - Schadenshöhe: rund 32 Millionen Schilling - zum Nachteil der Firma CGL Handelsgesellschaft mbH schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Die von ihnen dagegen aus den Z 4, 5 und 5 a des § 281 Abs. 1 StPO erhobenen Nichtigkeitsbesch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Februar 1922 geborene Universitätsprofessor DDr. Heinrich W*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. (I) und der am 27.Juni 1926 geborene Rechtsanwalt DDr. Peter S*** des Verbrechens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12 (dritter Fall), 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. (II/1) sowie des Vergehens der falschen Beweisaussage vor Gericht nach § 288 Abs. 1 StGB. (II/2) schuldig erkannt. Darnac... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1
Rechtssatz: Bei Vermögensdelikten gehört zum Schaden stets der Betrag an Umsatzsteuer, der zulässig in Rechnung gestellt wurde. Ob der Steuerschuldner in der Folge die Umsatzsteuer abführt, ist eine finanzstrafrechtliche Frage (§ 33 FinStrG), die mit dem Vermögensdelikt einer anderen Person nichts zu tun hat. Entscheidungstexte 13 Os 132/88 Entscheidungstext OGH 20.... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B2
Rechtssatz: Zu welchem Zweck der durch den Betrug erlangte Vermögenswert verwendet wird, ist irrelevant, denn die Bereicherung des Täters muß keine Dauerfolge sein; ihr steht die Bereicherung Dritter gleich. Entscheidungstexte 13 Os 132/88 Entscheidungstext OGH 20.10.1988 13 Os 132/88 Veröff: SSt 59/79 Europea... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.Oktober 1946 geborene Handelsvertreter Kajetan Heinrich Z*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs (richtig: schweren gewerbsmäßigen Betrugs, weil nach den Urteilsannahmen nicht jede einzelne beabsichtigte wiederkehrende Begehung für sich allein schwerer Betrug - § 147 StGB - war) nach §§ 146, 147 Abs 2 und 148 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er vom Dezember 1984 bis Februar 1986 in Braunau die Firma R*** GesmbH gewerbsmäßig durch Herausloc... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A1
Rechtssatz: Fahrlässiges Handeln des Getäuschten schließt die Tauglichkeit der Täuschung nicht aus. Entscheidungstexte 11 Os 119/88 Entscheidungstext OGH 11.10.1988 11 Os 119/88 13 Os 147/04 Entscheidungstext OGH 02.03.2005 13 Os 147/04 Vgl auch 13 Os 127/... mehr lesen...
Gründe: Ewald P*** bekämpft das angefochtene Urteil, mit dem er des Vergehens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 2 StGB schuldig erkannt wurde, lediglich in den Schuldsprüchen 1) und 2) aus den Nichtigkeitsgründen der Z 5, 5 a und 9 lit. a, im Fall 2) auch Z 10 des § 281 Abs. 1 StPO. Zum Schuldspruch 1): Darnach liegt Ewald P*** zur Last, Anfang April 1987 mit Täuschungs-, Bereicherungs- und Schädigungsvorsatz den leitenden Angestellten der Firma L*** T***, Jose... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A2
Rechtssatz: Vorsätzliche Falschangaben von Parteien gegenüber der Behörde zur Erlangung vermögenswerter Leistungen von dem durch sie vertretenen Rechtsträger ("Behörden-Betrug" im engeren Sinn) können selbst dann, wenn erstere zur Überprüfung verpflichtet ist und keine falschen Beweismittel oder Bescheinigungsmittel aufgeboten werden, mangels Sozialadäquanz nicht teleologisch aus der Wortbedeutung des Begriffs "Täuschung" im ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 FStGB §223
Rechtssatz: Daraus, daß die Benützung einer verfälschten Urkunde beim Betrug (§ 146 StGB) qualifizierend wirkt (§ 147 Abs 1 Z 1 StGB), wenn die betreffende Urkunde hiebei als Täuschungsmittel verwendet wird, geht klar hervor, daß der Unrechtsgehalt von deren Verfälschung (§ 223 StGB) dann, aber auch nur dann durch die Bestrafung des Betruges mitabgegolten (konsumiert) wird, wenn die Vortat eben jene qualifizierende Wi... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A2
Rechtssatz: Bei der Nichtannahme einer betrugsbegründenden Irreführung beim sogenannten "Behörden" - Betrug oder "Prozeß" - Betrug durch unwahre Tatsachenbehauptungen einer Partei gegenüber der Behörde oder im Rahmen eines (kontradiktorischen) behördlichen Verfahrens zum Nachteil der Gegenpartei geht es nicht um die faktische Täuschungs-Tauglichkeit der betreffenden Falschbehauptungen, sondern um eine teleologische Tatbestand... mehr lesen...
Gründe: Ing. Horst Georg H*** wurde mit dem bekämpften Urteil (zu A I c) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB und (zu A IV) des Vergehens der Geschenke an Beamte und leitende Angestellte nach § 307 "Z" (gemeint: Abs ) 1 StGB (aF) schuldig erkannt. Darnach hat er (zu A I c) im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem Beamten der Bundesgebäudeverwaltung I Wien (in der Folge stets: BGV) Ing. B***, dem Handlungsbevollmächtigten des Einz... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Josef Ernst F*** der Vergehen (1.) der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB und (2.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 21.August 1985 in Wien im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit der abgesondert verfolgten Renate H*** als Beteiligter (zu 1.) dadurch, daß letztere eine von Theodor S*** an sie ausgestellte Vollmacht zur Bargeldbehebung, die er zwecks Erlangung eines (vinkulierte... mehr lesen...