Norm
StGB §146 C3Rechtssatz
Die Wertlosigkeit einer durch Beimengung von Diäthylenglykol zum Wein entstandenen Flüssigkeit ergibt sich nicht bereits aus deren Verkehrsunfähigkeit (§ 44 WeinG 1961), es kommt vielmehr auf die (fehlende) wirtschaftliche Verwertbarkeit zu Tatzeit an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0082775Dokumentnummer
JJR_19870702_OGH0002_0130OS00028_8700000_002