Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14.Mai 1947 geborene Kaufmann Alois F*** der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und 2 StGB (A), des Verbrechens der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (B), des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB (C), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1, Abs. 3, 148 zweiter Fall, 15 und 12 StG... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Auch durch das Einsetzen eines Geldbetrages auf dem mit einer Blankounterschrift versehenen Papier wird noch keineswegs eine Verfügung über das Vermögen des Unterschreibenden getroffen. Entscheidungstexte 9 ObA 84/90 Entscheidungstext OGH 04.04.1990 9 ObA 84/90 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A5StGB §146 G
Rechtssatz: Darauf, wie ein redlicher Erklärungsempfänger die Erklärung verstehen mußte, kommt es aus strafrechtlicher Sicht nicht an. Entscheidend ist vielmehr, daß auf der inneren Tatseite das Bewußtsein des Täters hinzutritt, durch sein Verhalten beim Getäuschten einen Irrtum über Tatsachen hervorzurufen. Entscheidungstexte 9 ObA 84/90 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IStGB §146 G
Rechtssatz: Nicht gestützt im Vertrauen auf den objektiven Erklärungswert ist ein Vertragspartner, der den anderen bewußt im unklaren über den Inhalt einer Erklärung läßt und aus dessen Irrtum Vorteile für seine Rechtsposition ableiten will. Entscheidungstexte 9 ObA 84/90 Entscheidungstext OGH 04.04.1990 9 ObA 84/90 ... mehr lesen...
Begründung: Wick A*** logierte unter dem Namen L*** im Hotel der beklagten Partei. Am 22. November 1986 hielt der Kläger, der im Unternehmen der beklagten Partei als Chef de rang beschäftigt war, Wick A*** nach dem Essen und nachdem bereits ein anderer Gast die Rechnung auch für diesen beglichen hatte, einen Zettel vor und forderte ihn auf, diesen zu unterschreiben, wobei er dazu erklärte: "Dies ist für uns". Auf dem Zettel war kein Geldbetrag eingetragen. Wick A***, der unter lei... mehr lesen...
Norm: StGB §146 EStGB §148a
Rechtssatz: Wortlaut und Sinn des § 148 a StGB setzen zur Deliktsverwirklichung voraus, dass der tatbestandsmäßige Vermögensschaden (arg "Wer ..... dadurch schädigt, dass er ....... beeinflusst") als unmittelbare Folge einer auf die dort beschriebene Weise vorgenommene Beeinflussung des Ergebnisses einer automationsunterstützten Datenverarbeitung eintritt. Wird hingegen nach dem Vorliegen des durch die Manipulation b... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erich N*** des Verbrechens des betrügerischen Datenverarbeitungsmißbrauchs nach § 148 a Abs. 1 und Abs. 2 zweiter (gemeint: dritter) Fall StGB schuldig erkannt. Darnach liegt ihm zur Last, in dem im
Spruch: bezeichneten Zeitraum in Wien wiederholt mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, Berechtigte der O*** S***- UND C*** I*** GesmbH dadurch am Vermögen geschädigt zu haben, daß er das Ergebnis einer automationsunterstützten Daten... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.August 1962 geborene Dietmar H*** wurde (ua) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt (Schuldspruch I/). Darnach hat er mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung nachangeführte Personen durch die Vorspiegelung seiner Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit zu Handlungen verleitet, die sie oder andere um mehr als 25.000 S am Vermögen schädigten, wobei er den schweren Betrug ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (auch andere Entscheidungen enthaltenden) angefochtenen Urteil wurde Ernst V*** der Verbrechen (B.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB und (C. II.) der betrügerischen Krida nach § 156 Abs. 1 und Abs. 2 StGB sowie (A.) der (teils in vier und teils in drei Fällen begangenen) Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs. 1 Z 1 und Z 2, zum Teil auch Abs. 3 letzter Fall StGB schuldig erkannt. Die auf § 281 A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpften Freispruch enthaltenden Urteil wurde Ludwig L*** des in sechs Angriffen verübten Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Bezüglich eines weiteren Faktums (Punkt 3 der Anklageschrift ON 55) wurde die Anklage - von der Staatsanwaltschaft ungerügt - nicht erledigt. Ihm liegt inhaltlich des Schuldspruches zur Last, zwischen dem 28. Juli und dem 7.September 19... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 57-jährige Claus Eberhard S*** wurde des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - als Prokurist der Firma O***-H***-V***-GesmbH und O***-B***-GesmbH in Salzburg die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über das Vermögen dieser Firma zu verfügen und diese zu verpflichten, dadurch wissentlich mißbraucht, daß er zwischen 5.Jänner 1979 und 29.August 1980 in wieder... mehr lesen...
Norm: AO §7 Abs1KO §46 Abs2 Z1StGB §146 C2
Rechtssatz: Der Eintritt der Rechtswirkungen des Ausgleichs gemäß § 7 Abs 1 AO bedeutet keineswegs, daß ein Gemeinschuldner nach diesem Zeitpunkt keine Betrugshandlung mehr begehen könnte; die schon aus zeitlicher Sicht unabwägbare Behandlung einer Forderung in einem allfälligen späteren Anschlußkonkurs als Masseforderung bewirkt bloß insolvenzrechtliche Aspekte einer nachträglichen Schadensgutmachung.... mehr lesen...
Gründe: Der am 4.Mai 1927 geborene Kaufmann Walter B*** wurde der Vergehen der fahrlässigen Krida nach § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB (A) und des Vnrerechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (B) schuldig erkannt. Nach dem allein bekämpften Schuldspruch wegen schweren Betruges (B) hat der Angeklagte in Schwechat und an anderen Orten Angestellte der Ö*** M*** durch die Vorgabe, ein redlicher Käufer zu sein, unter Vorlage von Ausfolgescheinen der A*** M*** GesmbH und der... mehr lesen...
Gründe: Der am 27.Jänner 1946 geborene Kaufmann Erwin S*** wurde des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2 und 224 StGB und des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Untreue nach §§ 153 Abs. 1 und 2 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt, weil er zwischen 7.Dezember 1983 und 13.März 1986 einen von der Bundespolizeidirektion Klagenfurt für Paul T*** ausgestellten Führerschein, bei dem er den Familiennamen auf S*** verändert hatte... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Zur Verleitung eines anderen durch Täuschung über Tatsachen zu einer sich selbst oder einen Dritten schädigenden Vermögensverfügung ist eine tätergewollt unmittelbare Einwirkung des täuschungsbedingten Irrtums, sei es auch nur als einer von mehreren Faktoren, auf den für die selbstschädigende Verfügung des Getäuschten maßgebenden Motivationsprozess vorauszusetzen. Bloß vorbereitende Täuschungshandlu... mehr lesen...
Gründe: Von der Anklagebehörde wird Ernst Josef M*** als Verbrechen des (zu ergänzen: versuchten) schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB zur Last gelegt (ON 26), er habe (1.) am 17. und (2.) am 20.März 1989 in Graz im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken mit einem bislang unbekannten Täter, angeblich namens "Edmont K***", als unmittelbarer Täter mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, den Berechtigten der R*** I***, Bundesrepubl... mehr lesen...
Gründe: Der am 23.Dezember 1954 geborene Gastwirt Karl P*** wurde des Verbrechens der versuchten Brandstiftung nach §§ 15, 169 Abs. 2 StGB (1) und des Vergehens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 2 StGB (2) schuldig erkannt. Darnach hat er am 30. August 1988 in Ried im Innkreis versucht, (1) durch Anzünden eines im Dachbodenraum seines Hauses Dr. Franz-Berger-Straße Nr. 5 neben einem Benzinkanister abgestellten Kartons eine Feuersbrunst zu verursachen und d... mehr lesen...
Gründe: Der nunmehr 54-jährige Karl H*** und die 43-jährige Anna Maria H*** wurden des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie, zusammengefaßt wiedergegeben, in Wien durch Täuschung über ihre Zahlungsfähigkeit und ihren Zahlungswillen mit Bereicherungsvorsatz im Juli, August und September 1981 Angestellte der Leasing Firma A*** Mobilien Beschaffung und Vermietung Ges.m.b.H. (im folgenden: A***) zum Abschluß von Mietverträg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm S*** des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2, erster Fall, StGB schuldig erkannt, weil er vom November 1979 bis März 1981 in Grünbach am Schneeberg, Wiener Neustadt und Wiener Neudorf als Prokurist der Österreichischen K*** GesmbH (ÖKG.) im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Dipl.Ing. Erwin T*** als Beteiligten (infolge des "bewußten und gewollten Zusammenwirkens" richtig: als Mittä... mehr lesen...
Gründe: Der am 9.Juli 1961 geborene Gerhard D*** wurde (zu A I und II) des Vergehens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und § 15 StGB, (zu B I und II 1 und 2) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB, (zu C 1 und 2) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB und (zu D) des Vergehens des tätlichen Angriffs auf eine... mehr lesen...
Gründe: Hans Jürgen S*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 15 StGB (A/I und II des Urteilssatzes) und des Vergehens des versuchten Diebstahls nach §§ 15, 127 StGB (B) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des (in Ansehung der irrtümlichen Doppelnumerierung bei A/I/3 im folgenden richtiggestellten) Schuldspruchs hat der Angeklagte A) mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereicher... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A3
Rechtssatz: Eine Täuschung kann auch durch konkludentes Handeln begangen werden; maßgebend ist hiebei, welcher bestimmte irreführende Erklärungswert dem Verhalten des Täters nach der Verkehrsanschauung zukommt. Entscheidungstexte 11 Os 85/89 Entscheidungstext OGH 08.09.1989 11 Os 85/89 15 Os 63/07i Entscheidungstext... mehr lesen...
Gründe: Mit dem von ihm angefochtenen, auch andere Entscheidungen enthaltenden Urteil wurde Johann S*** der Vergehen (I.) der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB, (II.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB und (III.) des Imstichlassens eines Verletzten nach § 94 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Das zuerst angeführte Vergehen liegt ihm zur Last, weil er am 19. August 1988 in Laa an der Thaya Adolf T*** und Franz A*** dadurch, daß er (1.) T*** vom Eingang der Spielhalle ... mehr lesen...
Gründe: Der am 5.Juni 1940 geborene Dieter K*** wurde des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.Jänner 1983 in St.Valentin die ihm durch Rechtsgeschäft, nämlich durch seine Bestellung zum Geschäftsführer der Firma J***, Tank- und Apparatebau GesmbH, eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, wissentlich dadurch mißbraucht, daß er von einem bei der S*** N*** W*** bestehenden Konto der Firma J*** eine... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl Heinz B*** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt und ebenso wie der des gleichen Deliktes sowie des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB schuldig gesprochene Peter M*** zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von drei Jahren verurteilt; gemäß dem § 43 a Abs 4 StGB wurde beiden Angeklagten ein Teil der Freiheitsstrafe im Ausmaß von jeweils zwei Jahren b... mehr lesen...
Norm: StGB §108StGB §146 A1StGB §232StGB §233
Rechtssatz: Die spezifisch "geldgebundene" Verwechslungsuntauglichkeit einer nur einseitig bedruckten Note (§§ 232, 233 StGB) muß nicht mit der Untauglichkeit zu einer sonstigen Täuschung (§§ 108, 146 StGB) zusammenfallen. Entscheidungstexte 13 Os 53/89 Entscheidungstext OGH 06.07.1989 13 Os 53/89 Veröff: SSt 60/44 = JBl 1990,5... mehr lesen...
Gründe: Der am 1. August 1959 geborene Kellner Gerhard H*** wurde des Vergehens des Betrugs nach § 146 StGB. (1) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 Z. 1 WaffG. (2) schuldig erkannt. Der Schuldspruch wegen Betrugs wird von der Staatsanwaltschaft aus § 281 Abs. 1 Z. 10 StPO. und vom Angeklagten aus Z. 9 lit. b angefochten. Insoweit liegt dem Angeklagten zur Last, am 28. November 1988 in Enns mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, den Ka... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §146
Rechtssatz: Voraussetzung für die absolute Untauglichkeit des Versuchs ist, dass die Verwirklichung des in Rede stehenden Deliktstypus nach der Art der unternommenen Handlungen unter keinen Umständen erwartet werden kann. Dabei ist auch die Komponente der Gefährlichkeit des angewendeten Mittels zu berücksichtigen und bei Prüfung der Eignung der Handlungsweise zur Herbeiführung des Deliktserfolgs begrenzt zu genera... mehr lesen...
Gründe: Klaus W*** wurde des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Bankangestellte durch Täuschung über seine (Rück-)Zahlungsfähigkeit und seinen (Rück-)Zahlungswillen zu Handlungen zu verleiten versucht, wodurch am Vermögen der Kreditinstitute ein insgesamt 500.000 S übersteigender Schaden herbeigeführt werden sollte, und z... mehr lesen...
Gründe: Mit dem (in einem Vermerk gemäß §§ 458 Abs. 2, 488 Z 7 StPO aF beurkundeten) Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 5.Feber 1988, GZ 32 E Vr 81/88-6, wurde Wolfgang A*** (rechtskräftig) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 3 StGB (aF) schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er am 26.November 1987 in Elsbethen (Salzburg) unter Ausnützung einer durch eine ihm aufgetragene Arbeit als Sanitätsgehilfe geschaffenen Gelegenheit ein... mehr lesen...