Norm: StGB §105 Abs1StGB §127 AStGB §142 AStGB §144StGB §146 C1
Rechtssatz: Bankomatkarten sind auch dann keine Wertträger, wenn dem Täter der persönliche Code bekannt ist, können daher weder Gegenstand eines Diebstahles noch eines Betruges noch eines Raubes und somit auch keiner Erpressung sein. Entscheidungstexte 11 Os 95/88 Entscheidungstext OGH 06.09.1988 11 Os 95/88 Veröff: S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Heinz S*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (aF) schuldig erkannt, weil er in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Nachgenannte durch Täuschung über die Tatsache seiner mangelnden Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit zu Handlungen verleitet hat, welche diese an ihrem Vermögen in einem 100.000 S übersteigenden Betrag schädigten, und zwar 1./ Angestel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Ing. Johann B*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 2, 2. Deliktsfall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in seiner Eigenschaft als verantwortlicher Baudirektor der Bauunternehmung Ing. Harald H*** in Zeltweg die ihm durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen und andere zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und den Inhaber der Firma Ing. Harald H*** einen 100.000 S übersteigend... mehr lesen...
Gründe: Emilie L*** wurde des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB (A) und des Vergehens der fahrlässigen Krida nach § 159 Z. 1 und 2 StGB schuldig erkannt (B). Darnach hat sie A. am 26.April 1985 dem Manfred F*** ein Darlehen von 102.000 S betrügerisch herausgelockt; B. schon vorher als Schuldnerin mehrerer Gläubiger fahrlässig ihre Zahlungsunfähigkeit durch unverhältnismäßige Kreditaufnahme herbeigeführt und später in Kenntnis ihrer Zahlungsunfähigkeit f... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Juni 1956 geborene beschäftigungslose Karl Michael P*** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach den §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Klagenfurt mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, versucht zu haben, Angestellte der M*** Wechselseitige Versicherungsanstalt durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen zu verleiten, die das Versicher... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung In der am 19., 20. und 26.Jänner 1987 (ON 427, 429 und 440) gemäß § 276 a StPO neu durchgeführten Hauptverhandlung wurde am letzten Verhandlungstag vorerst das Verfahren in Ansehung der Fakten laut der ausgedehnten (S 349 f./X) Anklageschrift vom 30.Juli 1986 (ON 53 in Band VIII) gemäß § 57 StP ausgeschieden (S 351/X) und sodann über vier noch unerledigte Fakten aus der Anklageschrift vom 18. September 1979 (ON 93) das Urteil ge... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Beim betrügerischen Verkauf wertlosen Weines tritt der Schaden schon im Vermögen der Käufer (Händler) ein und nicht erst bei den Endverbrauchern, auf die er in der Folge überwälzt wird. Für die Höhe sind die Möglichkeiten einer illegalen Weiteräußerung (mangels Zumutbarkeit für den getäuschten = gutgläubigen Käufer) und einer (ihm selbst nicht zugänglichen) späteren gerichtlichen Verwertung im Strafverfahren unbea... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1StGB §146 C3
Rechtssatz: Bei der Schadenshöhe kommt es nicht auf den Nutzen des Täters, sondern auf den Schaden des Betrogenen an; daher kein Abzug der Transportkosten des betrügerischen Käufers vom Verkaufspreis bei der Schadensberechnung. Entscheidungstexte 15 Os 83/87 Entscheidungstext OGH 15.06.1988 15 Os 83/87 ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Aus der Verfälschung und der darauf beruhenden rechtlichen Verkehrsunfähigkeit allein kann eine wirtschaftliche Wertlosigkeit des betreffenden Weines nicht abgeleitet werden. Wohl aber ist durch die Beimengung von DEG - in nicht bloß ganz minimalen und deshalb unter jenem Aspekt zu vernachlässigenden Mengen (hier: bei weitem unaktuell) - verfälschter Wein (hier: zumindest 1 g/l und überdies massiven Zusatz weitere... mehr lesen...
Norm: StGB §144StGB §146 F
Rechtssatz: Ein Ausschluß des Betrugs-Tatbestandes wegen Vorliegens der Tatbestandsmerkmale der Erpressung (Tatbestandsexklusivität: "nötigen" schließt "verleiten" aus) im Fall eines Prävalierens des Nötigungselements gegenüber dem Täuschungselement in demselben Tatverhalten kommt nur im Fall einer Identität des Angriffsobjekts, also dann in Betracht, wenn sich das sowohl ein Nötigungselement als auch ein Täuschungsel... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred H*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 und 12 (zweiter Fall) StGB (1. und 4.), sowie der Vergehen der Zuhälterei nach § 216 Abs 2, 1., 2. und 4. Deliktsfall StGB (2.), der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB (3.), und der mittelbaren unrichtigen Beurkundung nach § 228 Abs 2 StGB (5.) schuldig erkannt. Der Angeklagte ficht die Schuldsprüche wegen Nötigung (3.) und wegen Betruges (4.) mit einer auf die Z 5 und ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 CbStGB §146 C3StGB §146 F
Rechtssatz: Die Verwertung des Betrugsgewinns seitens der Betrüger darf den Tätern nicht ein zweites Mal als Betrugsschaden angelastet werden, weil der Betrogene dadurch keinen zusätzlichen Vermögensschaden erleidet. Die Disposition über die Substanz der Bereicherung ist beim Betrug wie bei allen Vermögensdelikten vielmehr eine auch als "vorbestrafte Nachtat" bezeichnete sogenannte "straflose Verwertungs... mehr lesen...
Gründe: Der am 20.Juli 1927 geborene Mag.pharm. Dr. med. Friedrich B*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB. und des Vergehens der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB., in beiden Fällen als Anstifter nach § 12, zweiter Fall, StGB., schuldig erkannt worden. Nach dem Schuldspruch wegen Betrugs hat er als persönlich haftender Gesellschafter der O*** KG. in Graz, deren Geschäfte er alleinverantwortlich führte, (gewerbsmä... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs2 B3StGB §146 D
Rechtssatz: Solange noch keine konkreten Verkaufsverhandlungen geführt wurden, stellt der bloße Ankauf von Kunstwein zwecks späterer betrügerischer Veräußerung eine straflose Vorbereitungshandlung dar. Entscheidungstexte 14 Os 126/87 Entscheidungstext OGH 27.04.1988 14 Os 126/87 Veröff: SSt 59/25 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Peter K*** und Georg K*** (zu I/ und II/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie in Klosterneuburg im einverständlichen Zusammenwirken als Mittäter gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich und die A & A K*** GesmbH durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 EStGB §153
Rechtssatz: Ein Täter, der schon bei der Kontoeröffnung mit dem Vorsatz handelt, durch Ausgabe von Schecks, Barabhebungen und Bankomat-Abhebungen das kontoführende Institut zu schädigen und der dessen Angestellte über sein unredliches Vorhaben täuscht, verantwortet Betrug und nicht Untreue, welche nur dann zum Tragen kommen kann, wenn der Täter nicht auch schon die Dispositionsbefugnis durch Täuschung erschleicht. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juni 1956 geborene Siegfried F*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 und 148, zweiter Fall, StGB (I des Schuldspruches), des Vergehens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und 2, erster Fall, StGB (II des Schuldspruches), sowie des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach dem § 198 Abs 1 StGB (III des Schuldspruches) schuldig erkannt. Von einem weiteren Anklagevorwurf in R... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr. Ingeborg G*** des Verbrechens der Veruntreuung nach dem § 133 Abs. 1 und Abs. 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach eignete sie in der Zeit von Anfang 1978 bis 24.Februar 1983 in Graz als Geschäftsführerin des gemäß dem § 24 BewHG mit der Besorgung der Bewährungshilfe beauftragten Landesverbandes Steiermark der Österreichischen Gesellschaft "Rettet das Kind" ihr anvertrautes Gut, nämlich vom Bundesministerium für Justiz (zur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 57-jährige Friedrich B*** (zu 1.) des Verbrechens der Brandstiftung nach § 169 Abs. 1 StGB und (zu 2.) des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 26.Feber 1987 in Kundl 1. an einer fremden Sache, und zwar an der zur Hälfte seiner Ehegattin Hildegard B*** gehörenden Holzlagerhalle in Kundl, Austraße Nr 60, samt Zubehör, ohne Einwilligung der (Mit-)Eigentümerin H... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 15.Mai 1961 geborene Disponent Peter H***, der am 10.Juli 1952 geborene Verkaufsdirektor Rudolf H*** und der am 28.August 1944 geborene Versicherungsmakler Adolf K*** des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Brandstiftung nach § 169 Abs 1 und § 15 StGB, Rudolf H*** und Adolf K*** als Beteiligte nach § 12, zweiter Fall, StGB (A und B), des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Heinz G*** des Vergehens der versuchten Hehlerei nach §§ 15, 164 Abs 1 Z 1 und Abs 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Oktober 1986 in Klagenfurt einen Koffer mit Wertgegenständen im Gesamtwert von über 5.000 S, jedoch unter 100.000 S, die von den abgesondert verfolgten Vincenz J*** und Thomas S*** dem Anton B*** gestohlen worden waren, aus dem Zimmer des Erstgenannten abzuholen versucht, um ihn an einem vereinbart... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B2StGB §146 B3
Rechtssatz: Mit dem spezifizierten Bereicherungsvorsatz im Sinne des Betruges (§ 146 StGB) handelt, wer durch das Verhalten des Getäuschten sein wirtschaftliches Vermögen oder das eines Dritten unrechtmäßig und zumindest zeitweilig um den abgelisteten Vermögenswert (faktisch) vermehren will. Diese Tendenz ist beim Abschluß eines zweiseitig verbindlichen Vertrages (zB Kauf) dem Verhalten eines Täters immanent, der ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz K*** 1./ des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 15 StGB (Schuldspruch A/I 1-5, II), 2./ des Vergehens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 StGB (Schuldspruch B/), 3./ des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB (Schuldspruch C/1 und 2) und 4./ des Vergehens der versuchten Täuschung nach §§ 15, 108 StGB (Sc... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3WEG 1975 §19
Rechtssatz: Der Wohnungseigentumsorganisator ist grundsätzlich nicht verhalten, die Miteigentümer bei den Grundkosten und Baukosten nach dem Verhältnis der Anteile gleich zu behandeln. Der Käufer einer Eigentumswohnung hat auch keinen Anspruch auf Abschluß des Kaufvertrages zu einem "gerechten" oder besonders vorteilhaften Preis; selbst ein über dem Marktwert liegender Preis kann nicht schlechthin als Vermögenssch... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A6
Rechtssatz: Wirtschaftlich gesehen ist für die Käufer von Eigentumswohnungen die Größe ihrer Wohnungen und der zu bezahlende Preis relevant, nicht aber der ideelle Liegenschaftsanteil, der in der Regel endgültig erst nach Fertigstellung der Wohnungen durch die sogenannte Parifizierung festgelegt wird. Eine Verpflichtung des redlichen Verkäufers, seine Preiskalkulation (und damit seine Gewinnspanne) offenzulegen, besteht grund... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B2
Rechtssatz: Das zulässige wirtschaftliche Gewinnstreben eines Unternehmers kann nicht einfach mit dem Vorsatz, sich unrechtmäßig zu bereichern, gleichgesetzt werden. Entscheidungstexte 14 Os 161/87 Entscheidungstext OGH 09.03.1988 14 Os 161/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0094... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt als Schöffengericht vom 7.November 1985, GZ 7 Vr 925/82-99, wurde der Kaufmann Dr.Klaus F*** neben einer anderen, hier nicht aktuellen Straftat (Verbrechen der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2 StGB mit einem Schadensbetrag von rund 115.000 S) des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt (Pkt A/ des Urteilssatzes). Darnach hat er im Oktober 1979 in Villach mit dem Vorsatz, sich durch das... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Hans Peter O*** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 22.April 1982 (richtig: Anfang April 1982) bis 25.Juni 1982 in Wien (zu ergänzen: und anderen Orten Österreichs und des europäischen Auslands) die ihm als Inhaber einer Diners Club-Karte durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der D*** C*** Austria GmbH zu verfügen und diese zu verp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. der am 7.August 1943 geborene Geschäftsführer Ing. Karl P*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 15 StGB und des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB, 2. der am 31.Mai 1952 geborene kaufmännische Angestellte Ing. Thomas E***, der am 18.Februar 1943 geborene kaufmännische Angestellte Wolfgang T*** und der am 1.März 1962 geb... mehr lesen...
Gründe: Der am 22. Februar 1952 geborene Josef G*** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, zweiter Fall, StGB. (I), des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a WeinG. 1961 (II) und des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit b WeinG. 1961 (III) schuldig erkannt. Gemäß § 46 Abs 1 und 2 WeinG. 1961 wurde die Einziehung der im Urteilsspruch näher bezeichneten (S. 270-272/VII) Weinmengen verfügt (im Urteil irrtümlich "beantragt"). A. N... mehr lesen...