RS OGH 1987/3/5 13Os8/87, 15Os155/89, 11Os86/91, 11Os149/16w

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Veröffentlicht am 05.03.1987
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Norm

KSchG §20
StGB §146 C1
StGB §146 C3
UStG allg

Rechtssatz

Die Umsatzsteuer ist als Teil des Kaufpreises bei der Schadensermittlung zu veranschlagen. Nachträgliche, sich aus einer allfälligen Uneinbringlichkeit der Forderung für die Lieferfirma ergebende steuerrechtliche Folgen haben auf den im Verlust der herausgelockten Ware bestehenden Betrugsschaden ebensowenig Einfluß wie eine allfällige zivilrechtliche Unklagbarkeit einer nicht geleisteten Mindestanzahlung (§ 20 Abs 2 KSchG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0065699

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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