Norm: StGB §146 C2
Rechtssatz: Auch bei verdeckter Stellvertretung kann es am Schädigungsvorsatz fehlen, wenn der Vertreter im Vertrauen auf die Zusage des Vertretenen, für die Bedeckung des Kaufpreises sorgen zu wollen, gehandelt hat. Entscheidungstexte 14 Os 13/88 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 14 Os 13/88 European Case Law ... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Jänner 1942 geborene Kaufmann Robert B*** wurde des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 und 15 StGB. (I 1 und 2), des Verbrechens der versuchten Untreue nach §§ 15, 153 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB (II), des Vergehens des Schmuggels (unrichtig im Urteil: und der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben) nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a FinStrG., teils nach § 11, dritter Fall, FinStrG. (III) und d... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A6
Rechtssatz: Wer von einem widerrechtlich an sich gebrachten vinkulierten Sparbuch mit Erfolg Geld abhabt, hat (vom Fall des Einverständnisses mit dem bösgläubigen Bankbeamten abgesehen) zwangsläufig durch Nennung des Losungswortes die auszahlende Person über seine Berechtigung zur Verfügung über die Spareinlagen in Irrtum geführt und demzufolge bei Vorliegen der übrigen Tatbestandsmerkmale Betrug zu verantworten. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Walter S*** und Günther S*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 2, 130, zweiter Satz, StGB (Punkt A/ des Urteilssatzes) und des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 1 Z 3, Abs. 3, 148, zweiter Fall, StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Laut Punkt B/ des Schuldspruches liegt ihnen zur Last, in der Zeit vom 22.Oktober 1985 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 46-jährige Autohändler Günther B*** wegen des im
Spruch: beschriebenen Verhaltens des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer (bedingt nachgesehenen) Freiheitsstrafe verurteilt; hinsichtlich des weiteren Anklagevorwurfs, im Jahre 1983 überdies einen PKW Marke Ford Taunus Turnier (Baujahr 1981) im Wert von ca 50.000 S zum Nachteil der Postsparkasse veruntreut zu ha... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A3
Rechtssatz: In der Bestellung von Waren bzw in der Inanspruchnahme von Dienstleistungen kommt nach den Regeln redlichen Geschäftsverkehr schlüssig sowohl die Fähigkeit als auch die Bereitschaft zum Ausdruck, die gleichzeitig übernommenen Zahlungsverpflichtungen auch vertragskonform zu erfüllen. Entscheidungstexte 12 Os 150/87 Entscheidungstext OGH 10.12.1987 12 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde neben anderen die 56jährige Emma S*** (auch) des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 und 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie (A) mit dem Vorsatz, durch das Verhalten der Getäuschten sich unrechtmäßig zu bereichern, nachgenannte Personen durch die Vorgabe ihrer Zahlungsfähigkeit und Zahlungswilligkeit, somit durch Täuschung über Tatsachen zu Handlungen verleitet, die diese oder andere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Rudolf S* (zu 1.) des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB und (zu 2.) des Vergehens nach § 45 Abs 1 lit a und b WeinG 1961 schuldig erkannt. Darnach hat er in Langenlois (zu 1.) in der Zeit von 1979 bis 12.September 1985 mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, die Abnehmer von 484.000 Liter nachgemachten Weines, insbesondere Johanna W**... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 24.März 1987, GZ 8 U 2161/86-9, wurde der am 27.November 1958 geborene Peter K*** wegen Vergehens der Unterschlagung nach § 134 Abs. 2 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde zur Last gelegt, am 7.November 1986 in Innsbruck ein fremdes Gut, nämlich Benzin im Wert von 70 S, das er ohne Zueignungsvorsatz in seinen Gewahrsam gebracht hatte, sich mit dem Vorsatz zugeeignet zu haben, sich dadurch unrechtmäßig zu bereichern. N... mehr lesen...
Gründe: Der am 13.Mai 1930 geborene Weinhauer und Weinhändler Hermann P*** ist des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3, 148, erster Fall, StGB (1) und des Vergehens nach § 61 Abs 1 Z. 3 WeinG 1985 (2) schuldig erkannt worden. Darnach hat er vom 21.März bis 28.August 1986 in Langenlois gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Abnehmer seiner Weine durch Täuschung über die Tatsache, daß die ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Bozidar B*** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in der Zeit vom 23.Dezember 1985 bis 17.Mai 1986 in Graz mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Ruth C*** durch die Vorgabe, ein zahlungsfähiger und zahlungswilliger Darlehensnehmer zu sein und das (in Teilbeträgen) gewährte Darlehen bis spätestens 30. September 1986 zurückzuzahlen,... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §146 D
Rechtssatz: Die Ablehnung einer Schadensliquidierung durch die Versicherung bewirkt keine absolute Untauglichkeit des Betrugsversuches, weil es jedenfalls (bei aufrechtem Versicherungsverhältnis) nicht ausgeschlossen ist, daß der angestrebte Erfolg eintritt, der Versicherer also - sei es auch mangels einer rechtlichen Leistungspflicht wenigstens kulanzhalber - einen Entschädigungsbetrag tatsächlich leistet. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 7.April 1940 geborene Kaufmann Dr. Gustav N*** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 30.April 1984 in Wien dadurch, daß er der I*** U***- UND S*** AG (in der Folge kurz: I***) eine in seinem Auftrag verfaßte und von ihm unterfertigte (sodann am 14. Juni 1984 unter Bekanntgabe der angeblichen Schadenshöhe präzisierte) Schadensmeldung übermittelte, in welc... mehr lesen...
Norm: StGB §62StGB §67 Abs2StGB §146 C3
Rechtssatz: Tatort beim Betrug ist nach § 67 Abs 2 StGB auch jener Ort, an welchem es zum effektiven Verlust an Vermögenssubstanz kommt, den ein Dritter als spezifische Folge des deliktischen Geschehens erleidet. Im Fall der Verwendung einer österreichischen Kreditkarte oder Scheckkarte im Ausland trifft der Schaden nicht den Getäuschten, sondern unmittelbar jene inländische (Kreditkartenfirma) Firma und ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 Abs3 DStGB §146 D
Rechtssatz: Unkenntnis des Losungsworts zu einem vinkulierten Wertpapierkonto macht den unter Vorlage des (entfremdeten) Wertpapierdepotscheins unternommenen Betrugsversuch nicht absolut untauglich. Entscheidungstexte 14 Os 122/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 14 Os 122/87 15 Os 72/00 Entsc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben weiteren fünf Angeklagten - Karin E*** und Günther A*** (zu A/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3, 148 sowie § 15 StGB, (zu B/I/1) des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB und (zu C/) des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs. 2, 224 StGB sowie Günther A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dr.Franz F*** des als Beitragstäter nach § 12 dritter Fall StGB begangenen Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Die vom Angeklagten unterstützte Untreue war von der Anklagebehörde darin erblickt worden, daß der im Hinblick auf §§ 31, 40 StGB deswegen nicht mehr verfolgte Dr.Ernst R*** als Vorstandsobmann der "W***-O***" - Gemeinnützige Baugenossenschaft reg.Genossenschaft mbH (im folgend... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 2.September 1949 geborene Erhard N*** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er in der Absicht, sich durch wiederkehrende Begehung schweren Betruges eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, durch Täuschung über Tatsachen, nämlich durch Auftreten als rückzahlungsfähiger und rückzahlungswilliger Darlehensnehmer, bzw. als zahlungsfähiger und za... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1
Rechtssatz: Die für die Schadenshöhe beim Betrug bedeutsame Schadenskompensation (unter Berücksichtigung opferbezogener Schadensfaktoren) ist nur dann von Relevanz, wenn und insoweit der Verlust, den der Vermögensinhaber durch die irrtumsbedingte Vermögensverfügung erlitten hat, durch einen ihm im unmittelbaren Ausgleich zugeflossen (Äquivalenten) Gegenwert gemindert wird. Maßgebender Zeitpunkt für den Vergleich von Leistung ... mehr lesen...
Norm: StGB §133 IStGB §146 C3
Rechtssatz: Ist die Forderung des Einlegers an den Besitz der Sparurkunde geknüpft, dann tritt bei Abbuchungen mit einer rechtswidrigen manipulativen Änderung des Kontostandes (durch einen Bankangestellten), die nicht auch in den Eintragungen des Einlagebuches zum Ausdruck kommt, eine Vermögensveränderung auf der Seite des Einlegers nicht ein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Walter R*** und Franz G*** - letzterer als Bestimmungs- und teils auch als Beitragstäter im Sinn des zweiten und dritten Falls des § 12 StGB - der Verbrechen des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3, 128 Abs 2 StGB, des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB sowie der Veruntreuung nach dem § 133 Abs 1 und Abs 2, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Darnach führte der vom Angeklagten Franz G*** j... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (neben dem am 25.Mai 1953 geborenen beschäftigungslosen Franz P***) die am 7.März 1954 geborene Prostituierte Margarete P*** des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Nach den Urteilsannahmen hatte Margarete P*** in der Zeit von 22.Juli 1980 bis Ende September 1981 mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung durch Vortäuschung ihres Zahlungswillens und ihrer Zahlungsfähigkeit in sechs Fällen d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Juni 1963 geborene und zuletzt beschäftigungslos gewesene Anton B*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten Mordes nach den §§ 15, 75 StGB (Punkt I), des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (Punkt II), des Vergehens des versuchten Ansammelns von Kampfmitteln nach den §§ 15, 280 Abs 1 StGB (Punkt III), des Verbrechens des teils ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 21.Dezember 1936 geborene Weinhändler und Transportunternehmer Johann Z*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (richtig: gewerbsmäßigen schweren) Betruges nach den §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall StGB (1) sowie der Vergehen nach dem § 45 Abs. 1 lit. a WeinG 1961 (2) und nach dem § 45 Abs. 1 lit. b WeinG 1961 (3) schuldig erkannt. Dieses Urteil ficht der Angeklagte Johann Z*** der Sache nach nur im Schuldspruch wegen Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ernst R*** und Rudolf M*** neben anderen strafbaren Handlungen des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB, Ernst R*** als Beteiligter nach § 12 (letzter Fall) StGB (I des Urteilsspruches) schuldig erkannt. Nach dem Inhalt des Schuldspruches hat M*** am 13.Juni 1984 in Wien beim Polizeikommissariat Favoriten die (bewußt unrichtige) Anzeige erstattet, sein PKW Alfa Romeo Giulietta im Werte von (angebli... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C3
Rechtssatz: Werden nicht rückzahlbare Zuschüsse aus einem Förderungsfonds an Subventionswerber gewährt, für welche sie bei Kenntnis der in Wahrheit beabsichtigten Verwendung nicht flüssig gemacht worden wären, und solcherart Förderungsmittel ihrer vorgesehenen Bestimmung entzogen, dann erleidet der Rechtsträger eine Vermögensschaden in der vollen Höhe der zu Unrecht ausbezahlten Zuschüsse. Ob infolge Erschöpfung des Fonds übe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erwin H*** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 (erster Fall) StGB (Punkt 1./ des Urteilssatzes) sowie des Vergehens nach § 45 Abs. 1 lit. a und lit. b WeinG 1961 (Punkt 2./ des Urteilssatzes) schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 3 1/2 Jahren verurteilt. Ihm liegt zur Last, in der Zeit ab 1979 bis 25.Juli 1985 in Langenlois 1./ mit dem Vorsatz, sich durch das Verh... mehr lesen...
Norm: StGB §127 B1StGB §127 EStGB §146 E
Rechtssatz: Ausrüstungsgegenstände, die einem einzelnen Soldaten zur Benützung zugewiesen sind, bleiben Ärarialgut, auch wenn ein Soldat dem anderen solche Gegenstände wegnimmt. Das Vergehen des Diebstahls liegt nur dann vor, wenn die Sachen nicht bloß aus dem Gewahrsam des sie innehabenden Soldaten, sondern auch aus jenem des Ärars entzogen werden. Gibt ein Soldat die einem Kameraden entzogenen Ausrüstu... mehr lesen...
Gründe: Nach einer Anzeige des Kommandos des Truppenübungsplatzes Bruckneudorf vom 7.Jänner 1987 (= AS 3, 4 der ON 6 im Akt U 1.166/86 des Bezirksgerichtes Neudsiedl am See) war der am 9.März 1967 geborene Wehrmann der Reserve Gregor P*** verdächtig, am 18. Dezember 1986 in Bruckneudorf dem Wehrmann Christian G*** zwei Leintücher und einen Kopfpolsterüberzug im Wert von zusammen 143,20 S "aus dem Eigentum der Republik Österreich gestohlen" und anläßlich seiner Abrüstung am selben ... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A3
Rechtssatz: Mit der Einreichung von Schecks ist prinzipiell die (stillschweigende) Zusicherung von deren (spätestens zum Zeitpunkt ihrer Vorlage beim bezogenen Institut mit Sicherheit anzunehmender) Deckung durch echte Eingänge verbunden; das Einreichen ungedeckter Schecks ist demnach Täuschung über Tatsachen. Entscheidungstexte 10 Os 166/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...