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Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012
Inhaltsverzeichnis
EisbKrV
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Inhaltsverzeichnis
§ 1 EisbKrV Geltungsbereich
§ 2 EisbKrV Begriffsbestimmungen
§ 3 EisbKrV Verpflichtung zur Sicherung
§ 4 EisbKrV Arten der Sicherung
§ 5 EisbKrV Entscheidung über die Art der Sicherung
§ 6 EisbKrV Behandlung als eine Eisenbahnkreuzung
§ 7 EisbKrV Unterschiedliche Arten der Sicherung für die beiden Verkehrsrichtungen der Straße und gegen beide Richtungen der Bahn
§ 8 EisbKrV Sonderbestimmungen für Straßenbahnen und für andere Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren
§ 9 EisbKrV Überprüfungen
§ 9a EisbKrV Ausgestaltung
§ 10 EisbKrV Sicherungseinrichtungen
§ 11 EisbKrV Zusatztafeln
§ 12 EisbKrV Zusatzeinrichtungen
§ 13 EisbKrV Sonstige zusätzliche Einrichtungen
§ 14 EisbKrV Bedeutung
§ 15 EisbKrV Beschaffenheit, Form und Abmessungen
§ 16 EisbKrV Abmessungen
§ 17 EisbKrV Bedeutung
§ 18 EisbKrV Abmessungen
§ 19 EisbKrV Beschaffenheit und Form
§ 20 EisbKrV Ausführung der Schranken
§ 21 EisbKrV Ausführung der Schrankenbäume
§ 22 EisbKrV Andreaskreuze allgemein
§ 23 EisbKrV Andreaskreuze, Vorschriftszeichen und Zusatztafel „auf Züge achten“ bei der Sicherung durch Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes
§ 24 EisbKrV
§ 25 EisbKrV
§ 26 EisbKrV Andreaskreuze, Vorschriftszeichen und Zusatztafel „auf Pfeifsignal achten“ bei der Sicherung durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus
§ 27 EisbKrV
§ 28 EisbKrV Andreaskreuze und Lichtzeichen bei der Sicherung durch Lichtzeichen
§ 29 EisbKrV
§ 30 EisbKrV Andreaskreuze, Lichtzeichen und Schrankenantriebe mit Schrankenbäumen bei der Sicherung durch Lichtzeichen mit Schranken
§ 31 EisbKrV
§ 32 EisbKrV
§ 33 EisbKrV
§ 34 EisbKrV Schutzeinrichtungen bei Sicherungseinrichtungen
§ 35 EisbKrV Sicherung durch Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes
§ 36 EisbKrV Sicherung durch Abgabe akustischer Signale vom Schienenfahrzeug aus
§ 37 EisbKrV Sicherung durch Lichtzeichen
§ 38 EisbKrV Sicherung durch Lichtzeichen mit Schranken
§ 39 EisbKrV Sicherung durch Bewachung
§ 40 EisbKrV Grundsatz
§ 41 EisbKrV Sehpunkt, Sichtpunkt, Kreuzungspunkt
§ 42 EisbKrV
§ 43 EisbKrV
§ 44 EisbKrV Ermittlung der Lage der Sehpunkte
§ 45 EisbKrV Ermittlung der erforderlichen Annäherungszeit und der Lage der erforderlichen Sichtpunkte
§ 46 EisbKrV Erforderlicher Sichtraum, vorhandener Sichtraum
§ 47 EisbKrV
§ 48 EisbKrV Ermittlung des vorhandenen Sichtraumes
§ 49 EisbKrV Freihalten des erforderlichen Sichtraumes
§ 50 EisbKrV Sichtbehindernde Verhältnisse
§ 51 EisbKrV
§ 52 EisbKrV Maßnahmen bei vorübergehender Einschränkung des erforderlichen Sichtraumes bei der Sicherung durch Gewährleisten des erforderlichen Sichtraumes
§ 53 EisbKrV Grundsatz
§ 54 EisbKrV Ermittlung der Lage der Sehpunkte
§ 55 EisbKrV Ermittlung der erforderlichen Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges und der Lage der erforderlichen Sichtpunkte
§ 56 EisbKrV Sichtraum
§ 57 EisbKrV Freihalten des vorhandenen Sichtraumes
§ 58 EisbKrV Standort und Bedeutung der Signale für den Eisenbahnbetrieb
§ 59 EisbKrV
§ 60 EisbKrV
§ 61 EisbKrV Bestimmungen für geschobene Fahrten von Schienenfahrzeugen
§ 62 EisbKrV Dauer des Anhaltegebotes
§ 63 EisbKrV Anschaltung der Lichtzeichen; erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges
§ 64 EisbKrV
§ 65 EisbKrV Erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges bei fahrtbewirkter Einschaltung der Lichtzeichen und Fernüberwachung
§ 66 EisbKrV Erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges bei fahrtbewirkter Einschaltung der Lichtzeichen und Triebfahrzeugführerüberwachung
§ 67 EisbKrV Dauer des Anhaltegebotes
§ 68 EisbKrV Anschaltung der Lichtzeichen mit Schranken; erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges
§ 69 EisbKrV
§ 70 EisbKrV Erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges bei fahrtbewirkter Anschaltung der Lichtzeichen mit Halbschranken und Fernüberwachung
§ 71 EisbKrV Erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges bei fahrtbewirkter Anschaltung der Lichtzeichen mit Vollschranken mit gleichzeitigem Schließen der Schrankenbäume und bei Lichtzeichen mit vierteiligen Vollschranken mit versetztem Schließe
§ 72 EisbKrV
§ 73 EisbKrV Erforderliche Annäherungszeit des Schienenfahrzeuges bei fahrtbewirkter Anschaltung der Lichtzeichen mit Schranken und Triebfahrzeugführerüberwachung
§ 74 EisbKrV Technische Ausführung der Lichtzeichen und der Lichtzeichen mit Schranken
§ 75 EisbKrV Erforderliche Länge der Einschaltstrecke bei fahrtbewirkter Anschaltung der Lichtzeichen und der Lichtzeichen mit Schranken
§ 76 EisbKrV Abschaltung der Lichtzeichen und der Lichtzeichen mit Schranken
§ 77 EisbKrV Ortsschalterbetrieb
§ 78 EisbKrV Vorkehrungen bei Dienstruhe ohne planmäßigen Zugverkehr
§ 79 EisbKrV Vorkehrungen bei ausnahmsweise höherer Geschwindigkeit auf der Bahn
§ 80 EisbKrV Vorübergehende Außerbetriebnahme von Lichtzeichen, von Lichtzeichen mit Schranken und von Schranken
§ 81 EisbKrV Vorübergehende Einschränkung des erforderlichen Sichtraumes im Zusammenhang mit der Errichtung von Lichtzeichen oder von Lichtzeichen mit Schranken
§ 82 EisbKrV Zusammenwirken von Lichtzeichen oder von Lichtzeichen mit Schranken mit Verkehrslichtsignalanlagen
§ 83 EisbKrV Bewachung und Regelung des Straßenverkehrs durch Armzeichen oder durch Armzeichen und Hilfseinrichtungen
§ 84 EisbKrV Bewachung und Regelung des Straßenverkehrs durch Lichtzeichen
§ 85 EisbKrV Beginn und Dauer des Bewachungsvorganges
§ 86 EisbKrV Ausrüstung der Bewachungsorgane
§ 87 EisbKrV Arten der Überwachung
§ 88 EisbKrV Fernüberwachung
§ 89 EisbKrV Triebfahrzeugführerüberwachung
§ 90 EisbKrV Aufzeichnung über Funktionen von Lichtzeichen und Lichtzeichen mit Schranken
§ 91 EisbKrV Störungen
§ 92 EisbKrV
§ 93 EisbKrV Fehler
§ 94 EisbKrV
§ 95 EisbKrV Maßnahmen im Störungsfall
§ 96 EisbKrV Verbote
§ 97 EisbKrV Allgemeine Gebote
§ 98 EisbKrV Besondere Gebote bei Vorschriftszeichen „Geschwindigkeitsbeschränkung (Erlaubte Höchstgeschwindigkeit)“ und bei Vorschriftszeichen „Halt“
§ 99 EisbKrV Besondere Gebote bei Lichtzeichen, bei Lichtzeichen mit Schranken oder bei Schranken
§ 100 EisbKrV Übersetzen von Eisenbahnkreuzungen mit Tieren
§ 101 EisbKrV Verhalten bei Straßenbahnen und anderen Eisenbahnen, die in einer Längsrichtung der Straße verkehren
§ 102 EisbKrV Übergangsbestimmungen
§ 103 EisbKrV
§ 104 EisbKrV
§ 105 EisbKrV
§ 106 EisbKrV
§ 107 EisbKrV Geschlechtsneutrale Bezeichnung
§ 108 EisbKrV Notifikationshinweis gemäß Artikel 12 der Richtlinie 98/34/EG
§ 109 EisbKrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
(§§ Anl. 1 – Anl. 4)
Anl. 1 EisbKrV
Anl. 2 EisbKrV
Anl. 3 EisbKrV
Anl. 4 EisbKrV
Eisenbahnkreuzungsverordnung 2012 (EisbKrV) Fundstelle
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