Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Funktion der Lichtzeichen und der Lichtzeichen mit Schranken kann mit einer Registriereinrichtung aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Wochen aufzubewahren.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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