Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Ergänzend zu den Sicherungseinrichtungen gemäß § 10 sind in den in dieser Verordnung bestimmten Fällen folgende Zusatztafeln anzubringen:
a)
Zusatztafel „Richtungspfeil“;
b)
Zusatztafel „auf Züge achten“;
c)
Zusatztafel „auf Pfeifsignal achten“.
In Kraft seit 01.09.2012 bis 31.12.9999
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