Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 8. Februar 1990 um 07.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Neunkirchen einen Pkw ohne erforderliche Lenkerberechtigung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 134 Abs. 1, § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, üb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §79 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0036
Rechtssatz: Da die Zulässigkeit des Gebrauches eines ausländischen Führerscheins davon abhängig ist, daß die Bestätigung gem § 79 Abs 3 KFG vorgewiesen wird, wäre für den Besch nic... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020072.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §84;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/02/0036
Rechtssatz: Ist der Bestand eines ordentlichen Wohnsitzes im Bundesgebiet unstrittig, kann § 84 KFG nicht zur Anwendung kommen (Hinweis E 7.9.1990, 90/18/0061). ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 24. Mai 1991 wurde gegenüber dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 2 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 575/1987 (im folgenden kurz: FPG), ein bis zum 20. November 1995 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde an den Verwaltu... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Liegen zwei Bestrafungen des Fremden wegen Übertretungen nach § 5 Abs 1 StVO vor, so sind die Voraussetzungen des § 3 Abs 1 FrPolG idF 1987/575 und des § 3 Abs 2 Z 2 (erster Fall) FrPolG gegeben, da es sich bei diesen na... mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 25. Jänner 1980 ein unbefristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Dies deshalb, weil der Beschwerdeführer mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz am 24. Jänner 1980 wegen Vergehens der versuchten Nötigung, der Freiheitsentziehung und der Körperverletzung zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden wa... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;
Rechtssatz: Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs 1 KFG und nach § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO sind solche, welche eine Subsumtion unter § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG (erster Fall) zulassen, wonach... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 64 Abs. 1 KFG 1967 und 2. § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil er am 17. April 1989 gegen 15.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf dem Weg von Innsbruck nach Mutters zum dortigen Gendarmerieposten 1. ohne Lenkerberechtigung und 2. in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt habe. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerd... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §64 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §25 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/03/0226 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0270 7 Stammrechtssatz ;3/1/1,5/4/1; Schla... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 27. September 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 28. April 1990 um 13,10 Uhr im Gemeindegebiet Hörsching auf der Bundesstraße 1 im Bereich der Häuser Wiener-Bundesstraße 18 in Richtung Neubau einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw ohne gültige Lenkerberechtigung gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 begangen zu haben. Über den Beschwerd... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 18. April 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 14. April 1989 um 11.07 Uhr in Wien 15, Reithofferplatz 16, Ecke Tannengasse, ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug gelenkt, ohne im Besitze einer gültigen Lenkerberechtigung zu sein. Er habe hiedurch eine Übertretung nach § 64 Abs. 1 des Kraftfahrgesetzes 1967 begangen; es wurde eine Geld- ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/15 90/18/0227 2 Stammrechtssatz Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Berechtigung gehört zu den gröbsten Verstößen gegen das KFG (Hinweis E 20.4.1988, 87/02/0154). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990180250.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Einem Gendarmeriebeamten kann zugemutet werden, einwandfrei zu unterscheiden, ob in einem entgegenkommenden offenen Cabriolet sich eine männliche oder weibliche Person am Lenkersitz befindet. Schlagworte Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen
freie Beweiswürdigung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990180179.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 2. August 1990 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 29. November 1987 um 5.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Kobernaußer Landesstraße bei km 28,4 im Ortschaftsbereich Rödt, Gemeindegebiet Neuhofen, in Richtung Lohnsburg gelenkt zu haben, ohne im Besitz der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen zu sein. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Verwaltungsübe... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 5. April 1984 wurde der am 6. Dezember 1966 geborene Sohn des Beschwerdeführers, Arthur N, im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 24. Juli 1983 um 01.35 Uhr ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Motorfahrrad im Ortsgebiet von Wiener Neustadt auf der Grazer Straße vor dem Hause Nr. 76 gelenkt, obwohl am Fahrzeug keine den Vorschriften entsprechende Begutachtungsplakette ang... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wurde der Besch während der letzten fünf Jahre vor Begehung einer Verwaltungsübertretung gem § 64 Abs 1 KFG fünfmal wegen einschlägiger Verstöße gegen das KFG bestraft und kommt es nach den Ausführungen zum Schuldspruch, so kommt als Schuldform allein Vorsatz in Betracht, und ist die Stra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: ABGB §2;KFG 1967 §64 Abs1;StGB §9;VStG §4 Abs2;VStG §5 Abs1;VStG §5 Abs2;
Rechtssatz: Auch ein jugendlicher Lenker eines Motorfahrrades hat sich als Teilnehmer am Kraftfahrzeugverkehr mit den einschlägigen Vorschriften des KFG vertraut zu machen, zumal § 64 Abs 1 KFG das Lenken eines Mo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Das Lenken eines Kraftfahrzeuges ohne Berechtigung gehört zu den gröbsten Verstößen gegen das KFG (Hinweis E 20.4.1988, 87/02/0154). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990180227.X02 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;KFG 1967 §73 Abs2;KFG 1967 §75 Abs4;
Rechtssatz: Der Führerschein vermag eine bereits entzogene Lenkerberechtigung nicht zu ersetzen, weil er (nur) eine Bestätigung über die erteilte Lenkerberechtigung darstellt, sodaß der Umstand, daß der Besch zum Tatzeitpunkt noch im Besitz des Führerscheins ist, ohne Bedeutung ist, wenn di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 27. November 1989 um 13.00 Uhr in X, A-Straße Richtung Landeshauptstraße n, einen dem Kennzeichen nach bestimmten VW-Bus ohne die erforderliche Lenkerberechtigung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gelenkt. Der Beschwerdeführer habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1, § 134 Abs. 1 KFG begangen. Es wurde eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsst... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Bemißt die Beh eine wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 134 Abs 1 KFG in Verbindung mit § 64 Abs 1 KFG zu verhängende Geldstrafe mit S 3000,--, wobei sie darauf Bedacht nimmt, daß der einschlägig vorbestrafte Besch zuletzt durch eine nie... mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 8. August 1988 (Formblatt nach dem Muster der Anlage 6 zu § 29 KDV 1967) stellte die Beschwerdeführerin an die Bundespolizeidirektion Wien den Antrag, ihr gemäß § 64 Abs. 6 KFG 1967 eine österreichische Lenkerberechtigung auf Grund der ihr in der BRD erteilten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Klasse 3 zu erteilen. Sie kreuzte hiebei in der für die Bezeichnung des Umfanges der begehrten Lenkerberechtigung vorgesehenen Spalte 2 das Kästchen für "B" an. Zur B... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §56;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §71 Abs1;
Rechtssatz: Wenn die Lenkerberechtigung nicht mit gesondertem Bescheid erteilt wird, kommt der Ausstellung des Führerscheines Bescheidcharakter zu (Hinweis E 23.11.1978, 10/78, VwSlg 9698 A/78, E 16.6.1987, 87/11/0035, und E 3.11.1987, 87/11/0117). Schlagworte Bescheidcharakter Besche... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Linz vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 15. September 1987 um 10.50 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Linz ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr ohne eine von der Behörde erteilte Lenkerberechtigung gelenkt zu haben. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen, weshalb gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. über ihn eine Geldstr... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §37;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §84;VwRallg;
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 84 KFG, welche zum Lenken von Kfz auf Straßen mit öffentlichem Verkehr auch ohne Lenkerberechtigung iSd § 64 Abs 1 KFG berechtigt, kommt nur Personen ohne ordentlichen Wohnsitz im Inland zugute. Für die Strafbarkeit i... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;StGB §33 Z1;VStG §19;
Rechtssatz: In Anbetracht des Vorliegens wiederholter Vorstrafen des Besch wegen Übertretungen der Verkehrsvorschriften, insbesondere acht einschlägiger, woraus der Schluß gezogen werden kann, der Besch sei nicht gewillt, die Vorschriften über das Lenken von Kfz einzuhalten, ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 10. August 1988 wurde der Beschwerdeführer unter anderem schuldig erkannt, er habe am 18. April 1988 um 11.12 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf bestimmten Straßen aus einer bestimmten Richtung kommend durch eine bestimmte Ortschaft in eine bestimmte Richtung gelenkt, obwohl er nicht im Besitz der erforderlichen Lenkerberechtigung gewesen sei, da ihm diese mit rechtskräftigem Bescheid der Erstbehörde entzogen worden sei. (Ein zwei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;VStG §22 Abs1;
Rechtssatz: Der Tatbestand einer in einem Verstoß gegen § 64 Abs 1 KFG estehenden Verwaltungsübertretung wird durch jede einzelne Fahrt verwirklicht (Hinweis E 20.11.1974, 587/74). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989030248.X01 Im RIS seit 1... mehr lesen...