Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Einem Gendarmeriebeamten kann zugemutet werden, einwandfrei zu unterscheiden, ob in einem entgegenkommenden offenen Cabriolet sich eine männliche oder weibliche Person am Lenkersitz befindet.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180250.X01Im RIS seit
19.03.2001