RS Vwgh 1991/3/22 90/18/0250

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Veröffentlicht am 22.03.1991
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §64 Abs1;

Rechtssatz

Einem Gendarmeriebeamten kann zugemutet werden, einwandfrei zu unterscheiden, ob in einem entgegenkommenden offenen Cabriolet sich eine männliche oder weibliche Person am Lenkersitz befindet.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180250.X01

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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