1.1. Mit Bescheid vom 5. September 1989 sprach die Bezirkshauptmannschaft (im folgenden: BH) die vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung des Beschwerdeführers für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B, C, F und G gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 bis einschließlich 10. Dezember 1988 aus. Dieser Maßnahme lag als bestimmte Tatsache die Begehung eines Alkoholdeliktes durch den Beschwerdeführer am 10. September 1987 (Verweigerung des Alkotests) zugrunde. Die BH berücksichtigte außerdem, daß ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §66 Abs2;KFG 1967 §74 Abs1;
Rechtssatz: Das Lenken eines Kfz ohne Lenkerberechtigung stellt alleine keine bestimmte Tatsache dar, die als solche zum Anlaß für eine neuerliche Entziehungsmaßnahme genommen werden kann (Hinweis E 30.10.81, 81/02/0117). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991110177.X05 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. April 1992 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 und 2 in Verbindung mit § 4 des Fremdenpolizeigesetzes (FPG), ein bis zum 31. Dezember 1997 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Bezirksgerichtes Imst vom 2. November 1987 we... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;KFG 1967 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/14 91/19/0277 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 26.4.1991, 91/19/0087) handelt es sich bei einer Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG um eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 (erster Fall) FrPolG. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z1;FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;FrPolG 1954 §3 Abs3 idF 1987/575;FrPolG 1954 §4;KFG 1967 §64 Abs1;MRK Art8 Abs2;StGB §146;StGB §147;StVO 1960 §5 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Wurde der Fremde von inländischen Ge... mehr lesen...
Aus den dem Verwaltungsgerichtshof vorliegenden Akten ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Erkenntnis des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug einer Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 schuldig erkannt und über ihn gemäß § 134 Abs. 1 leg. cit. eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Mit Beschluß vom 25. Februar 1992, Zl. B 1478/91-3, wies der Verfassungsgerichtshof den Antrag des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020185.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem erstgenannten, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 1991 (Straferkenntnis erster Instanz vom 25. April 1991) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 18. Dezember 1990 um 16.39 Uhr in Innsbruck, Kreuzung Haller Straße-Schusterbergweg einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw ohne Lenkerberechtigung gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Gemäß § 134 Abs. 1 KFG wurde über ihn eine Primär... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §64 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/03/0013
92/03/0023
Rechtssatz: Einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs bestellten und geschulten Sicherheitsorgan muß zugebilligt werden, daß er eine ihm bekannte Person verläßlich identi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und 2 und Abs. 3 in Verbindung mit § 4 des Fremdenpolizeigesetzes (im folgenden kurz: FPG) ein bis zum 31. Dezember 2005 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. In der Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landgerichtes R.... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;KFG 1967 §64 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/14 91/19/0277 2 Stammrechtssatz Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 26.4.1991, 91/19/0087) handelt es sich bei einer Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG um eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 (erster Fall) FrPolG. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 17. August 1990 um 16.50 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien einen Pkw gelenkt, obwohl er nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung gewesen sei. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Hiegegen richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 5. April 1991 um 7.45 Uhr in Innsbruck, Mühlauer-Hauptplatz, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw ohne Lenkerberechtigung gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Gemäß § 134 leg. cit. wurde gegen den Beschwerdeführer eine Primärarreststrafe von drei Tagen verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §13a;AVG §37;AVG §45 Abs2;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §64 Abs5;KFG 1967 §79 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/25 91/02/0035 3 Stammrechtssatz Da die Zulässigkeit des Gebrauches eines ausländischen Führerscheins davon abhängig ist, daß die Bestätigung gem § 79 Abs 3 KFG vorgewiesen wird, wäre für den Besch nichts gewonnen gewesen, w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Es muß einem zur Wahrnehmung der Vorgänge des öffentlichen Straßenverkehrs geschulten Sicherheitsorgan zugebilligt werden, daß er eine ihm bekannte Person in einem mit Schrittgeschwindigkeit in einer Entfernung von 3 bis 5 m vorbeifahrenden Auto verläßlich identifiziert. Schlagworte ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der am 22. Juni 1972 geborene Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 25. Februar 1990 um 13.30 Uhr im Ortsgebiet von P einen der Marke und Farbe nach bestimmnten Pkw gelenkt zu haben, wobei das Fahrzeug nicht zum Verkehr zugelassen und der Beschwerdeführer nicht im Besitz einer Lenkerberechtigung gewesen sei. Dadurch habe der Beschwerdeführer Übertretungen nach § 36 lit. a und nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 begangen. Über ihn w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 7. Juni 1989 um 10.00 Uhr an einem näher genannten Ort ein dem Kennzeichen nach bestimmtes Kraftfahrzeug "ohne eine von der Behörde erteilte Lenkerberechtigung gelenkt" zu haben. Dadurch habe er eine Übertretung nach § 64 Abs. 1 KFG 1967 begangen. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzarreststrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht ... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §36 lita;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991020083.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020035.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg vom 19. Februar 1990 wurde der Beschwerdeführer der Übertretung des § 64 Abs. 1 KFG 1967 in sechs Fällen schuldig erkannt und über ihn sechs Geldstrafen zu je S 20.000,-- verhängt. Dieser Bescheid wurde in Ansehung der Aussprüche über die verhängten Strafen und über den Ersatz der Kosten des Strafverfahrens mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. Oktober 1990, Zl. 90/03/0103, mit der Begründung: ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;KFG 1967 §64 Abs1;VStG §19;
Rechtssatz: Bei einem monatlichen Einkommen des Besch von S 40000,- bis S 50000,-- ist bei einer Verhängung von sechs Geldstrafen per Strafe S 10000,-- wegen der Übertretung des § 64 Abs 1 KFG ein Überschreiten des Ermessensspielraumes bei der Strafbemess... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der Ausfertigung des mit ihr angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes vom 11. Oktober 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 64 Abs. 1 KFG bestraft, weil er am 19.9.1990 um 17.15 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Klein-Lkw auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr gelenkt habe, obwohl er nicht im Besitz der entsprechende... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991030329.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. Juli 1991 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, am 19. August 1990 um 3,30 Uhr in Wien 13., Lainzerstraße 153, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw stadteinwärts gelenkt zu haben, obwohl er 1) nicht im Besitz einer gültigen Lenkerberechtigung gewesen sei und 2) den Zulassungsschein nicht mitgeführt habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch Verwaltungsübertretungen zu 1) nach § 64 Abs. 1 K... mehr lesen...
Index: 90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs5 litb;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991180235.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 22. Juli 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen rumänischen Staatsangehörigen, gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit § 4 des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 75/1954, in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 575/1987 (im folgenden kurz: FPG), ein bis zum 31. Dezember 2000 befristetes Aufenthaltsverbot für das gesamte Bundesgebiet erlassen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde ... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;KFG 1967 §64 Abs1;
Rechtssatz: Nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 26.4.1991, 91/19/0087) handelt es sich bei einer Übertretung nach § 64 Abs 1 KFG um eine schwerwiegende Verwaltungsübertretung im Sinne des § 3 Abs 2 Z 2 (erster Fall) FrPolG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991190... mehr lesen...
Mit Antrag vom 1. September 1989 begehrte der Beschwerdeführer bei der Erstbehörde, der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, "die Verlängerung bzw. Aufhebung der Befristung" seiner mit 3. November 1989 befristeten Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B. Dem Beschwerdeführer wurde in Erledigung dieses Antrages eine bis 3. November 1994 befristete Lenkerberechtigung mit der Auflage erteilt, als Höchstgeschwindigkeit auf Freilandstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;KFG 1967 §64 Abs1;KFG 1967 §67 Abs1;KFG 1967 §73 Abs1;
Rechtssatz: Die Berufungsbehörde hat ihre Entscheidungsbefugnis überschritten, wenn Sache iSd § 66 Abs 4 AVG die Frage der Erteilung einer Lenkerberechtigung gewesen ist, sie aber eine Entziehung der Lenkerberechtigung verfügt hat. Schlagworte Beschränkungen der... mehr lesen...
Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe 1. am 4. März 1990 um 3.10 Uhr (Bescheid vom 8. Jänner 1991) und 2. am 12. März 1990 um 23.46 Uhr (Bescheid vom 15. Jänner 1991) jeweils an näher bezeichneten Orten in Wels einen Pkw gelenkt, ohne im Besitz einer für diese Gruppe gültigen Lenkerberechtigung zu sein. Er habe hiedurch Verwaltungsübertretungen nach § 64 Abs. 1 KFG begangen. Es wurden Geldstrafen von je S 30.00... mehr lesen...