Norm
MRG §30 Abs2 Z4 FRechtssatz
Ist die Untervermietung weder nach dem Wortlaut des Vertrages noch nach der Absicht der Parteien auf eine teilweise Vermietung beschränkt worden, so bezieht sie sich im Zweifel auf das ganze Bestandobjekt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070642Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.07.2015